Guten Tag Ihr Experten,
meine Frage bezieht sich auf Wohnen auf Zeit.
In großen Städten wie Berlin beschweren sich die Anwohner, weil möblierte Ferienwohnungen die Mieten in die höhe Treiben, vor allem ins Visier gerückt ist www.airbnb.com.
Die Stadt geht jetzt dagegen vor, indem Sie Wohnen auf Zeit als „Zweckentfremdung“ deklariert und bestraft.
Seit dem wird Wohnen auf Zeit auf anderen Portalen wie www.immobilienscout.de
angeboten oder auf Portalen die sich ganz auf Wohnen auf Zeit spezialisiert haben wie www.farawayhome.de.
Meine Frage: Inwiefern unterscheidet sich eine Vermietung über Airbnb von denen dieser Zeitwohnportale? Ist das nicht das gleiche? Die Wohnung ist schließlich in beiden Fällen möbliert und wird auf Zeit vermietet…
Freue mich auf eure Antworten!
Liebe Grüße,
Sanne