Verhalten nach der Zwangsversteigerung

Guten Tag,
der Vorbesitzer eines Zwangsersteigerten Hauses hat viele Dinge abgeschraubt und mit genommen. Im einzelnen sind das EBK, Kaminofen, Fußleisten, Außenmarkieße, Briefkasten, Duschschläuche, Gartengeräte, zwei speziell angefetigte Schieberollos für die Haustür und das WC, Sat- Schüssel.
Nun meine Frage, darf er das und wenn nicht, was kann man im nachhinein noch tun. In dem Wertgutachten sind nur Bilder, aber keine Gegenstände aufgelistet.
Für eure Hilfe vielen Dank,
Gruß

Hallo

in dem Gutachten müsste doch auch eine Beschreibung des Hauses vorhanden sein.

Gruß

Hallo,
ja, es ist eine Beschreibung darin über das Haus, aber sie geht nicht auf Details ein, wie z.B. unters Bad bestehen aus …, Küche bestehen aus u.s.w. Es wird nur auf das ganze Haus eingegangen, es wird geredet von gehobener Ausstattung, aber nichts von einer Küche, Briefkasten u.s.w.
Hoffe ich habe damit deine Frage beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

Moin,
Grund und Boden zieht an. Alles was mit dem ersteigerten Objekt fest verbunden ist (war) wurde im Moment des Zuschlags zum Eigentum des Meistbietenden.
Die Inbesitznahme von Dingen die einem nicht gehören, und ab dem Zuschlag gehörten sie dem Alteigentümer nicht mehr, nennt sich juristisch ‚Diebstahl‘.

vnA