Verkauf einer Immobilien aus einer Erbengemienschaft

Ich habe vor 20 Jahren mit meinem Bruder zusammen ( als Erbengemeinschaft ) 2 Zweifamilienhäuser geerbt, welche damalig mit Hypotheken belastet waren. Beide Häuser wurden jeweils von einer Partei selbst genutzt und die andere Wohneinheit vermietet. Heute können wir sagen, dass die Häuser Schuldenfrei sind,   Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie wir weiter machen wollen.   1.)     Wir teilen die Häuser so auf, so dass jedem ein Haus alleine gehört, d.h. mein Bruder übernimmt meine Hälfte an dem einen Haus und ich sein Hälfte am anderen Haus   Meine Frage ist jetzt, wie können wir es machen, ohne das Veräußerungssteuern anfallen, bzw. fallen überhaupt welche an? Bisher habe ich hierzu ganz verschiede und extrem auseinanderweichende Antworten erhalten. Es werden ja nur Besitzverhältnisse getauscht und dadurch kein Mehrwert erwirtschaftet…   2.)     Eine zweite Möglichkeit wäre, dass einer eine Hälfte an den anderen Verkauft und das dieses Geld, wieder in das Haus investiert wird, welches dann noch beiden gehört.   Auch hier würde ich gerne wissen, ob dann das Geld, welches durch den Verkauf eingenommen wird, steuerpflichtig ist oder dieses dann steuerfrei wäre, da es reinvestiert wurde.   3.)     Eine dritte Möglichkeit wäre, dass einer eine Hälfte an den anderen Verkauft und das dieses Geld, in ein neues Objekt ( Haus oder Eigentumswohnung ) investiert wird. Auch hier würde ich gerne wissen, ob dann das Geld, welches durch den Verkauf eingenommen wird, steuerpflichtig ist oder dieses dann steuerfrei wäre, da es reinvestiert wurde.

anfallen, bzw. fallen überhaupt welche an?

Nein.

würde ich gerne wissen, ob dann das Geld, welches durch den Verkauf eingenommen wird, steuerpflichtig ist

Besteuert wird nie ein Erlös, höchstens ein Gewinn. In diesem Falle sehe ich keine Steuerpflicht.

Eigentumswohnung ) investiert wird. Auch hier würde ich gerne wissen, ob dann das Geld, welches durch den Verkauf eingenommen wird, steuerpflichtig ist

s.o.

Hi!

Außer Grunderwerbsteuer sollte hier nichts anfallen. Auch wenn die Brüder die Haushälften „tauschen“ damit jeder sein eigenes Gebäude hat, fällt Grunderwerbsteuer an.

Gruß derschwede77