Vermietung und Verpachtung

Hallo,
wenn jemand im Ausland ganzjärig arbeitet und in Deutschland seine Eigentumswohnung vermietet,
kann er die Fahrtkosten zum Mietobjekt steuerlich als Werbungskosten absetzen?

Danke.

Servus,

ja, kann er - wenn keine private Mitveranlassung für die Reisen vorliegt oder der auf private Anlässe (z.B. Besuche) entfallende Anteil nach objektiven Kriterien ermittelt werden kann.

Ein formaler Nachweis für diese beiden Bedingungen ist nicht vorgegeben - da kann der StPfl seiner Fantasie freien Lauf lassen.

Schöne Grüße

MM