Wann kann die Eigentumsumschreibung erfolgen?

Bei meiner Eigentumswohnung sind noch Restmängel zu beseitigen bzw. es müssen noch verschiedene Verrechnungen durchgeführt werden. Der Bauträger verweigert die Eigentumsumschreibung, bis zur endgültigen Klärung. Gibt es nicht eine Unverhältnismäßigkeitsklausel?

Bei meiner Eigentumswohnung sind noch Restmängel zu beseitigen
bzw. es müssen noch verschiedene Verrechnungen durchgeführt
werden. Der Bauträger verweigert die Eigentumsumschreibung,
bis zur endgültigen Klärung. Gibt es nicht eine
Unverhältnismäßigkeitsklausel?

Nein - so eine Klausel gibt es nicht…es sei denn, ihr habt sie im notariellen Kaufvertrag vereinbart.
In diesem steht doch auch i.d.R. eindeutig wann der Notar die Grundbuchmschreibung zu veranlassen hat.
gruß n.