Hi Bernd,
prinzipiell ist das nix Schlimmes; der Vertrag muss eben nur auch über Notar und Grundbuch laufen.
Was dieses Recht kosten wird, ist die spannende Frage.
Dazu kann ich natürlich nichts Konkretes sagen, da der Preis von vielen - mir unbekannten - Faktoren abhängt. Du könntest aber vielleicht bei einem für das Grundstück zuständigen Notar und/ oder Bank nachfragen. Wenn du Glück hast, hatten die in der letzten Zeit einen ähnlichen Fall und können dir genauere Zahlen nennen, aber eine Preisidee sollten sie auf alle Fälle haben.
Was ich vor Kauf des Grundstücks auf alle Fälle machen würde: Nachfrage bei dem zuständigen Grundbuchamt,
denn, wenn du z.B. einen Grundbuchauszug gesehen hast,
indem keinerlei Eintragungen zu diesem Thema erfolgt sind, heißt das nicht, dass - irgendwann einmal - ein Vertrag geschlossen wurde, der nicht oder noch nicht eingetragen wurde.
Gründe hierfür zu nennen, wäre an dieser Stelle wahrlich zu umfangreich; ist aber aus meiner Sicht, mehr als zu empfehlen.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Moni
PS: Wenn der Eigentümer des Weges irgendwann komplett anfängt zu zucken, könntest du auch über den Eigentümer des „Wunschgrundstückes“ versuchen, Einfluss zu nehmen.