Wegerecht wie vorgehen?

Ich habe vor, ein Grundstück zu kaufen. Nun ist es so, dass nur ein Privatweg dorthin führt und der gehört einem Nachbarn. Wie ich in einem Telefongespräch schon erfahren habe, ist er bereit, mir das Recht in das Grundbuch beim Kauf eintragen zu lassen. Meine Frage: Wie gehe ich nun vor und was wird er für sich einfordern, um mir das Recht zu geben? Was ist da realistisch? Der Weg ist etwa 4m breit und 24m lang.

Gruß

Bernd

Gratuliere, wenn der Nachbar das macht!
Nun suchen Sie einfach einen Notar auf und geben ihm den Auftrag den Vertrag zur Eintragung des Wegerechts zu schreiben und nach Unterschrift des Nachbarn ins Grundbuch einzureichen.
Ich kann Ihnen nicht sagen, ob und wieviel er dafür erhalten soll. Wichtig sind gut nachbarliche Beziehungen und Wenn Sie ihm Geld geben wollen, hängt das natürlich davon ab, wie wichtig der Zugang für Sie ist und was IHNEN das wert ist. Dafür gibt es keine Tarife. Lassen Sie sich auch hier vom Notar beraten!
Alles Gute, denn mit dem Wegerecht wird der Wert Ihres Grundstückes natürlich aufgewertet!
Herzlichen Gruß,
Klaus Went

Hallo Bernd,
das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, ob man den Weg nur zu Fuß oder auch mit dem Auto benutzen möchte. Das mit dem Preis ist ne Einigungsfrage. Der Nachbar kann eine Einmalzahlung verlangen oder jährliche Nutzungsgebühr. Aber das ist Verhandlungssache. Das würde ich natürlich vor dem Kauf mit dem Nachbarn absprechen.
Wie ist das denn mit den Voreigentümern? Was haben die gezahlt?
Auf jeden Fall müsst Ihr zum Notar (ohne geht es nicht)und das Wegerecht konkret formulieren; also wer sich um die Instandhaltung kümmert, in welcher Form der Weg zu nutzen ist etc.
Der Notar kümmert sich dann auch um die Eintragung ins Grundbuch.

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen helfen.

Viele Grüße von der Blonden

Hallo Bernd,
was er dafür verlangen kann, kann ich dir leider nicht sagen. Aber wenn er sich bisher noch nicht geäußert hat, vielleicht verzichtet er auf einen Preis hierfür. Was ich denke, dass du auf jeden Fall die Kosten für die Eintragung des Wegerechts tragen musst. Ich würde auf jeden Fall zuerst das mit dem Nachbarn abklären und dann das Grundstück erwerben. Bestenfalls zusammen in einem Termin. Weil wenn du das Grundstück kaufst und der Nachbar sagt ätsch, dann wäre das sehr ärgerlich für dich. Ich würde mich ferner noch bei der Gemeinde/Stadt erkundigen, ob es wirklich so ist, dass nur dieser Weg zu dem Grundstück führt.
Ich hoffe etwas weitergeholfen zu haben.
Viel Glück und Grüße
Melanie

Wegerecht wie vorgehen?
Danke schon mal für Eure Hilfe. Die Situation ist leider noch nicht ganz klar. Es gibt nur eine Zufahrt, die ich mit dem Auto nutzen muss. Nun habe ich mich an den Verkäufer gewandt - eine Baufirma, die es seit 10 Jahren besitzt. Diese meine, der Weg wäre öffentlich. Also muss ich morgen die Gemeinde kontaktieren.

Gruß

Bernd

Bevor Sie kaufen, sollten Sie unbedingt bei Ihrer Kreis- und Gemeindebehörde wegen der Nutzbarkeit z.B. als Bauland oder für eine Bauerweiterung usw. usw. nachfragen, falls das Grundstück keine öffentliche Zuwegung hat!!!
Für eine Gegenleistung würde ich die dort übliche Grundstückspacht zugrunde legen, die man -wenn es gewünscht wird- ja kapitalisieren könnte. Wird der Weg mit mehreren Anliegern oder Mietern/Pächtern jetzt und künftig (!!) wie genutzt, dann fällt die Pacht entsprechend kleiner aus. Ferner ist von Bedeutung, wer in welchem Maße den Weg ausstaffiert (Belag, Zaun, Pforte ???). Nirgends gibt es einen Maßstab dafür. Sie müssen handeln…
mfg
H.G.

Hi Bernd,
prinzipiell ist das nix Schlimmes; der Vertrag muss eben nur auch über Notar und Grundbuch laufen.
Was dieses Recht kosten wird, ist die spannende Frage.
Dazu kann ich natürlich nichts Konkretes sagen, da der Preis von vielen - mir unbekannten - Faktoren abhängt. Du könntest aber vielleicht bei einem für das Grundstück zuständigen Notar und/ oder Bank nachfragen. Wenn du Glück hast, hatten die in der letzten Zeit einen ähnlichen Fall und können dir genauere Zahlen nennen, aber eine Preisidee sollten sie auf alle Fälle haben.

Was ich vor Kauf des Grundstücks auf alle Fälle machen würde: Nachfrage bei dem zuständigen Grundbuchamt,
denn, wenn du z.B. einen Grundbuchauszug gesehen hast,
indem keinerlei Eintragungen zu diesem Thema erfolgt sind, heißt das nicht, dass - irgendwann einmal - ein Vertrag geschlossen wurde, der nicht oder noch nicht eingetragen wurde.
Gründe hierfür zu nennen, wäre an dieser Stelle wahrlich zu umfangreich; ist aber aus meiner Sicht, mehr als zu empfehlen.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Moni

PS: Wenn der Eigentümer des Weges irgendwann komplett anfängt zu zucken, könntest du auch über den Eigentümer des „Wunschgrundstückes“ versuchen, Einfluss zu nehmen.

Hallo Bernd,

warum gibt es denn bis jetzt kein Wegerecht an dem Grundstück? Wie kommt der jetziges Besitzer denn auf das Grundstück?

Also eine Wegerecht wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und wir über einen Notarvertrag geschlossen bzw. der Notar veranlasst die Eintragung im Grundbuch etc.

Allerdings weiss ich nicht, wie sich der Wert eines solchen Rechtes berechnet! Sorry.

Liebe Grüße
Tina

Das ist reine Verhandlungssache und würde im Zweifel Anlaß sein, den Kaufpreis für das Grundstück um die Last oder auch dauernde Last zu mindern! Erhebt sich die Frage, wie war das Recht bislang gesichert? Besteht ein solches Recht schon von Alters her seit vielen Jahren, wie z.B. bei Viehtrieb o.ä., so kann es sich hierbei um nicht eingetragene Rechte handeln, die aber auch ohne einen solchen Eintrag Bestand haben. Dazu müßten Sie aber schoin etwas weiter ausholen um darauf eine schlüssige Antwort zu erfahren!

Hallo,

wer ist Verkäufer des Grundstücks? Etwa auch der Nachbar?
Dann sollte das Wegerecht im Kaufpreis enthalten sein.

Bei der Bewertung eines reinen Wegerechtes bin ich überfragt, es sollte jedoch überschaubar sein. Wäre an Lösung interessiert!

Gruß

Günter

Reine Verhandlungssache. Oft wird ein einmaliger Betrag gefordert, welcher sich im Bereich von einigen hundert Euro bewegen könnte. Hängt ja auch davon ab, wie stark das Wegerecht in die Sphäre des Nachbarn eingreift. Des weiteren kann und sollte auch eine Vereinbarung über die Unterhaltung des Weges getroffen werden.