Wie lange dauert es grundstück zu erschliessen

Hallo
mein Mann und ich wollen in das Grundstück von meinen Schwiegereltern bauen.
Wir müssen es aber noch erschliessen lassen.
Wie lange dauert es bis es voll erschlossen ist und mit was für kosten müssen wir rechnen.
Auf dem Grundstück ist noch eine Fabrik und das haus meiner Schwiegereltern.
Danke für eure Hilfe
LG coffee

Hallo,

Über die Dauer der Erschliessung wird hier wohl keine sichere auskunft möglich sein, denn da sollte man wisen, was alles zu machen ist: Kanal, Wasser, Strom/Gas, Telefon …
Zunächst also Info sammeln was kommen soll, dann entsprechende Angebote sammeln, könnte auch ein Generalunternehmer sein, der alle Leistungen anbietet (Vorsicht, oft wird versprochen ohne zu halten!)

Gruss von Julius

Moin, coffee,

Auf dem Grundstück ist noch eine Fabrik und das haus meiner
Schwiegereltern.

dann muss es doch bereits erschlossen sein, oder verstehe ich da was falsch? Einfach mal bei E- und Wasserwerk nachfragen, das geht vermutlich mit einem simplen Hausanschluss.

Gruß Ralf

Danke für deine antwort!
Ich dachte man muss es erschliessen lassen!
Wir würden ja in den Garten bauen.
Dann brauchen wir nur eine baugenemigung oder?
Gruss Coffee
werden auf jedenfall bei den Stadtwerken anrufen

Hallo,

mir schwant, da geht es noch um eine ganz andere Frage: Ein Grundstück darf nur bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist. D.h. es muss direkt von einer öffentlichen Straße (oder über ein dienendes Grundstück mittels Grunddienstbarkeit und entsprechendem Privatweg) erreichbar sein, zudem muss es ebenso an die öffentliche Ver- und Entsorgung anschließbar sein. Hinzu kommt für die Bebaubarkeit noch, dass diese im Rahmen eines Bebauungsplans o.ä. möglich sein muss.

Und jetzt wird die Sache spannend, denn wo bislang eine Fabrik gestanden hat, muss noch lange kein Wohnhaus möglich sein. D.h. diese Voraussetzung muss zunächst mal geklärt sein, dann muss man die Erschließung nachweisen, in dem man einen Plan vorlegt, wonach Zufahrt, Ver- und Entsorgung direkt oder eben durch Grunddienstbarkeiten abgesichert sind.

Die dann tatsächlich notwendigen Arbeiten stehen auf einem anderen Blatt. D.h. ob da jetzt jemand mit dem Bagger anrücken muss, und von der Straße alle Leitungen zu einem neu zu definierenden Hausanschluss legt, oder einfach nur die vorhandenen Anschlüsse der Fabrik genutzt werden können, macht schon mal ein paar Wochen Unterschied aus, und kann nur mit den entsprechenden Netzbetreibern geklärt werden.

Gruß vom Wiz

Moin, Wiz,

Und jetzt wird die Sache spannend, denn wo bislang eine Fabrik
gestanden hat, muss noch lange kein Wohnhaus möglich sein.

aus dem UP:

Auf dem Grundstück ist noch eine Fabrik und das haus meiner Schwiegereltern.
Das ist zwar ein kleines Haus, aber immerhin :wink:

Gruß Ralf

Guten Tag,

Hallo Wiz
vor einigen Jahren hat man dort ein haus geplant es sollten Fremde dort bauen.
Ich erklär mal ungefair wie es dort aussieht.
Die Fabrik steht an der Strasse dann gehen 2 Wege hinter die Fabrik dort sind Garagen,hinter den Gargen steht das haus meiner Schwiegereltern und ein paar Meter daneben das haus von meinem Mann seiner Tante. Das Grundstück wo wir bebauen könnten wäre ca 10 auf 10 Meter also groß genug.Vieleicht kannst du es dir nun besser vorstellen. Die Fabrik steht noch
gruss Coffee

Hallo,

dann präzisiere ich mal: Nur weil da eine Fabrik und ein Wohnhaus steht muss da nicht noch ein Wohnhaus möglich sein. Die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist oft - und gerade bei so großen Flächen - nicht einheitlich, und insbesondere muss man sich die bereits bestehende Bebauung im konkreten Einzelfall ansehen. Daher kann eine Antwort mit Hand und Fuß nur vom zuständigen Bauamt im Wege einer Bauvoranfrage kommen, zu der man nur dringend zum frühest möglichen Zeitpunkt raten kann, bevor unnötige Kosten entstehen. Es gibt da kuriose Dinge, die ich schon selbst erlebt habe. Z.B. ebenfalls rund 3000m² mit nur einem Zweifamilienhaus und Anbau nach hinten in den Garten abgelehnt, da angeblich die Baugrenze des Ortes hinter den Gebäuden gebäudescharf zurückspringen würde.

Gruß vom Wiz

kleiner Hinweis
Hi,

Das Grundstück wo wir bebauen
könnten wäre ca 10 auf 10 Meter also groß genug.

Ob das wirklich groß genug ist, sollte mal ein Fachmann beurteilen. Im Normalfall reicht ein Grundstück dieser Größe für ein EFH nicht aus, da die notwendigen Abstandsflächen i.d.R. auf dem eigenen Grundstück liegen müssen (bei z.B. 3m Abstandsfläche bleiben 4m mal 4m).
Wenn nicht schon geschehen, würde ich das mal überprüfen lassen.

Gruß Stefan