Servus,
der Begriff aus der EnEV ist weder dort noch auf der Ebene von Durchführungsbestimmungen definiert; er ist zwar anders, hat aber durchaus einiges mit den Themen Denkmalschutz und Sanierungsgebiet zu tun, weil er sich in der konkreten Handhabung durch die Gemeinden weitgehend damit überschneidet.
Wenn man eine Gemeinde dazu bewegen will, die Bestätigung für eine KfW-Förderung auszustellen, wird man (abgesehen von „Altstadtsatzungen“) kaum um den Denkmalschutz herumkommen.
Hierauf beziehen sich schätzungsweise auch die Bedenken von expertin69: Wer einen Ausnahmetatbestand gem. § 24 EnEV für ein einzelnes Objekt haben möchte, wird das nicht für lau bekommen, sondern um den Preis der Einschränkungen durch den Denkmalschutz.
Schöne Grüße
MM