Wie sind "besonders erhaltenswerte Gebaeude" definiert?

Guten Abend,

wer weiss was „besonders erhaltenswerte Gebaeude bzw. Bausubstanz“ ist und wie eine Kommune ueberzeugt werden kann ein Gebaeude als solches zu klassifizieren?

Welche Nachteile sind mit so einer Klassifizierung verbunden?

Gruss und Dank
Desperado

Moin,

guck mal via Suchmaschine unter Denkmalschutz und dann in die Regularien dre Denkmalschutzbehörde deiner Kommune. Ich möchte bezweifeln, dass du DAS wirklich willst, weil die darauf folgenden AUflagen enorm sind und ein Verkauf sehr schwierig werden kann.

Ex.

Servus,

wenn es nicht um das eigene Objekt geht, kann das schon interessant sein; und, falls eine Totalsanierung ansteht, auch für 7i-Fäns.

Unabhängig vom materiellen Aspekt auch, wenn jemand z.B. seine Erben in hochfliegenden Zukunftsplänen auf das einschränken möchte, was er selber mit seinem Objekt auch machen würde (unabhängig davon, dass ihn das nach seinem Ableben nicht mehr viel angeht).

Schöne Grüße

MM

„besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ hat mit Denkmalschutz nichts zu tun.
Es wird z.B. in der EnEV § 24 als Voraussetzung für Ausnahmen erwähnt.
Es könnten auch Gebäude sein, die die Kommune im Rahmen eines Konzeptes zur Stadt- oder Quartiersentwicklung als besonders erhaltenswert ausgewiesen
hat, oder sie gehören zu einer Gesamtanlage

[Quelle]http://www.tuschinski.de/publikationen/121005_tuschi…

vnA

Servus,

der Begriff aus der EnEV ist weder dort noch auf der Ebene von Durchführungsbestimmungen definiert; er ist zwar anders, hat aber durchaus einiges mit den Themen Denkmalschutz und Sanierungsgebiet zu tun, weil er sich in der konkreten Handhabung durch die Gemeinden weitgehend damit überschneidet.

Wenn man eine Gemeinde dazu bewegen will, die Bestätigung für eine KfW-Förderung auszustellen, wird man (abgesehen von „Altstadtsatzungen“) kaum um den Denkmalschutz herumkommen.

Hierauf beziehen sich schätzungsweise auch die Bedenken von expertin69: Wer einen Ausnahmetatbestand gem. § 24 EnEV für ein einzelnes Objekt haben möchte, wird das nicht für lau bekommen, sondern um den Preis der Einschränkungen durch den Denkmalschutz.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Danke fuer die Reaktion. Hab bisher leider wenig ueber „besonder erhaltenswerte Bausubstanz“ im Internet finden koennen, besonders nicht welche Kriterien ein (Teil)gebaeude dafuer erfuellen muss und welche Nachteile damit verbunden sind.

Gruss
Desperado

Dass dazu nicht viel zu finden ist, ist weniger verwunderlich. Das ist meist regional sehr unterschiedlich. Die wirklich passende AUskunft kann dir nur das zuständige Amt sagen, je nach Organisation eben das Denkmalschutzamt oder das Bauamt (kommt drauf an, wie gross die Kommune etc. ist und ob es dafür vor Ort eine STelle gibt, sonst die vom zuständigen Kreis).

Einfach mal da anrufen?