Wie Wassergebühren als Vermieter eines Hauses abrechnen ?

Ich möchte ein Einfamilienhaus Vermieten, für die Betriebskosten (Geb.Ver, Straßenreinigung, Mülltonnen usw.) wurde im Monat ein Pauschaler Betrag X vereinbart, dh. Wenn es mehr sind hat der Vermieter pech, wenn es weniger sind hat der Mieter pech. Weiterhin wurde vereinbart das Gas, Wasser und Strom der Mieter bezahlt.Problem ist jetzt das sich die Stadtwerke weigern eine Seperate Rechnung für den Wasserverbrauch zu erstellen. Da ich der Eigentümer bin muss ich im Quartal eine Gewisse Vorauszahlung für den Wasserverbrauch sowie Regenwasser zahlen.Die Frage ist es jetzt wie Rechnet man üblicherweise den Wasserverbrauch ab, wenn für die Betriebskosten ein Pauschaler Betrag vereinbart wurde? 
Am liebsten wäre mir es so:
Alle Variablen Kosten (Wasser, Strom, Gas) = der Mieter
Alle Fixen Kosten (Regenwasser, Versicherung, Müll usw.) = der Vermieter

Hallo!

Klar - überrascht Dich das ?

nur Strom und Gas kann Mieter selbst anmelden.

Wasser,Abwasser ,Müll und Straßenreinigung sind an das Grundstück gebunden und werden mit dem Eigentümer abgerechnet.

Niemand bei Verstand ! rechnet so ab, wie geschildert.

Warum pauschal, wenn man alles exakt und ohne fremde Hilfe und Aufwand abrechnen kann ?  Strom und Gas macht Mieter selbst.

Alles andere der Vermieter, der verlangt angemessene Vorauszahlung und rechnet dann am Jahresende ab.

Wenn schon pauschal vereinbart, dann ist die Sache doch gegessen ! Mieter zahlt Pauschale und gut ist. Man kann einseitig nichts mehr ändern.
Wozu wollte man eigentlich eine sep. Wasserrechnung haben wenn man Pauschale vereinbart hat ?
Dann sollte Mieter als so wie früher der Eigentümer Wasser usw. selbst zahlen ?  Ich denke er zahlt eine Pauschale ?

Mal ehrlich, da hat man die einfachste Sache der Welt. Man vermietet Haus komplett. Gas und Strom Mieter = keinerlei Aufwand f. Vermieter, gerade keine Heizkostenabrechnung.

Und das wenige andere kann man nicht selbst zahlen und einmal im Jahr mit ihm abrechnen ?
Das verstehe wer will.

MfG
duck313

MfG
duck313

Moin,

im Grossen und Ganzen stimme ich dir zu … mit einem Einwand: ein Vermieter kann sehr wohl Wasser, teilweise mit Abwasser, auf einen MIeter ummelden. Wenn die EInheit einen eigenen direkten Wasserzähler hat, dann kann die zuständige Stelle die Ummeldung durchaus akzeptieren, natürlich immer mit dem Vorbehalt, dass der EIgentümer zahlen msus, wenn der Mieter das nicht tut. Da hilft im Zweifel ein Blick in die AGBs oder ähnliches, je nachdem, welche Firmierung der Wasserlieferant hat.

Ich habe in den letzten Jahren unzählige Einheiten (privat und gewerblich) entsprechend umgemeldet und mindestens in Hamburg und zwei benachbarten Kreisen hat sich noch keiner beschwert :smile: Das unterschied sich nur darin, dass in HH Wasser und Abwasser von derselben Stelle kam, im Nachbarkreis das Abwasser mit dem Abgabenbescheid für Grundsteuer etc.

Grüsse
Ex.

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