Wohnung trotz Eigenbedarfskündigung verkaufen

Hallo, Person A & B ich haben eine Wohnung geerbt. Person c hat Nießbrauch. Die Wohnung ist seit über 10 Jahren an den ehemaligen Eigentümer der Wohnung vermietet.
A & B wollten die Wohnung schon mehrfach verkaufen, dies ist jedoch immer daran gescheitert, dass der Mieter klar gemacht hat, dass er nicht ausziehen möchte.
Nun haben A & B Eigenbedarf für B zum 1.10.12 angemeldet.
Der Mieter signalisiert nun (ob er das wirklich Ernst meint weiß man nicht), dass er bereit wäre auszuziehen. Person B ist nun arbeitslos und erhält nur 700 Euro Arbeitslosengeld und hat wegen der Wohnung, obwohl A & B von der Miete nichts sehen, auch keinen Anspruch auf Hartz 4.

Wegen der derzeitigen wirtschaftlichen Situation halten A & B es aber für möglich die Wohnung an einen Kapitalanleger zu verkaufen. Der Mieter wäre mit einem derartigen Kauf einverstanden. Dies wollen A & B jedoch schriftlich von ihm haben, dass er ihnen hinterher keinen Strick daraus drehen kann.
Was sollte in einem derartigen Schreiben drin stehen?

Beste Grüße

Und Person C? Ist schließlich Nießbrauchnehmer und nicht ganz unbeteiligt.

Mir ist kein Fall bekannt in dem ein Kapitalanleger ein mit Nießbrauch belegtes Objekt erwerben würde. Und ich denke, der Anleger dieses Falles ist sich da NOCH nicht im klaren, was er da erwerben wird und wo evtl. noch Probleme auftauchen (z.B. der Finanzierung).