Hallo, Person A & B ich haben eine Wohnung geerbt. Person c hat Nießbrauch. Die Wohnung ist seit über 10 Jahren an den ehemaligen Eigentümer der Wohnung vermietet.
A & B wollten die Wohnung schon mehrfach verkaufen, dies ist jedoch immer daran gescheitert, dass der Mieter klar gemacht hat, dass er nicht ausziehen möchte.
Nun haben A & B Eigenbedarf für B zum 1.10.12 angemeldet.
Der Mieter signalisiert nun (ob er das wirklich Ernst meint weiß man nicht), dass er bereit wäre auszuziehen. Person B ist nun arbeitslos und erhält nur 700 Euro Arbeitslosengeld und hat wegen der Wohnung, obwohl A & B von der Miete nichts sehen, auch keinen Anspruch auf Hartz 4.
Wegen der derzeitigen wirtschaftlichen Situation halten A & B es aber für möglich die Wohnung an einen Kapitalanleger zu verkaufen. Der Mieter wäre mit einem derartigen Kauf einverstanden. Dies wollen A & B jedoch schriftlich von ihm haben, dass er ihnen hinterher keinen Strick daraus drehen kann.
Was sollte in einem derartigen Schreiben drin stehen?
Beste Grüße