Wohnungsübergabe nicht schriftlich... (etwas lang)

Ein frohes neues Jahr liebe www-Gemeinde!

Tja, da habe ich am letzten Tag des alten Jahres wohl einen Fehler gemacht…?!!

Wir haben unsere Wohnung übergeben.
Hintergrund: Wir wohnten recht familiär (also von der Lage her) direkt über unseren Vermietern. Wir sind damals sehr nett aufgenommen worden, wussten nicht, das die Vermieter mehrere Wohnungen besitzen und haben alles mit den Vermietern sehr unbürokratisch geregelt (Vertrag, Uebernahme war ein Kaffeetrinken ohne wirklich in der Wohnung gewesen zu sein).
Bei unserm Auszug ging es dann etwas anders zu: Die Vermietung erfolgte über ein Maklerbüro (Das gehört dem Sohn des Vermieters - das läuft mit den anderen Wohnungen wohl auch so. BTW: darf dieser Makler überhaupt Courtage verlangen, wenn es soch um „Vetternwirtschaft“ handelt?). Bei der Uebergabe waren die Nachmieter nicht dabei. Ich bin dann mit der Mitarbeiterin des Maklers eine halbe Stunde durch die Wohnung - sie fand alles okay (bis auf das kaputte Waschbecken, das wir aber schon vor einem Jahr zweimal gemeldet hatten und auch klar ist, das unsere Haftpflicht das zahlt) und eine angeschrammte Fussleiste.
Dann haben wir die Schluessel abgegeben und wurden mit den Worten " das ist ja alles okay - sie sind da jetzt raus - Alles klar" verabschiedet.
Gestern dann ruft diese Frau an und sagt, dass die Nachmieter das Appartement so nicht übernehmen würden (es sei dreckig und schlecht getrichen und überhaupt wäre die Wohnung ja noch gar nicht übergeben). Wir waren recht perplex, immerhin war für uns die Wohnung am Vortag ordnungsgemaess übergeben.

Nun der Haken und unser grosser Fehler…:frowning:
Wir haben das nicht schriftlich (…wir Idioten…). Die Mitarbeiterin sagte uns, dass das Protokoll erst von der Vermieterin unterschrieben werden muesse, das Protokoll würden wir danach bekommen…
In dem besagten Anruf bestreitet sie nun, dass sie zur Wohnungsübergabe in der Wohnung war… Sie habe nur die Schluessel abgeholt und sie habe nicht so genau hingeschaut und es sei ja eh schon recht dunkel gewesen (um 16 Uhr…).

Haben wir da irgendeine Chance? Wir waren immerhin zu zweit (und sind nicht verheiratet). Oder hat die Frau uns korrekt über den Tisch gezogen.
Was koennen wir da tun? Selbstverständlich möchte ich keine dreckige Wohnung übergeben. Wenn wir 'was übersehen hätten wäre mir das unangenehm und das würde ich sofort nachbessern.
Was das Streichen angeht war ich schon etwas froh, dass sie das alles okay fand… (allerdings hatten wir die Wohnung auch so übernommen und im alten Uebergabeprotokoll steht „ordnungsgemaesser Zustand“ (übrigens wird die Wohnung jetzt als „komplett renoviert“ weitervermietet)). Im Vertrag steht „Schönheitsreparaturen nach 3 Jahren“, wir wohnten 2 J. 3 Monate dort.
Was kann uns da nun passieren, da wir dachten, auch diese Uebergabe würde so locker abgehen wie unsere (die Vermieter sind z.Zt. im Urlaub)?

(Ich würde ja sogar nochmal streichen… Es war halt am Ende so knapp, dass uns dieser Tag gefehlt hat…): Aber wie gut muss das eigentlich sein? Mir hat mal ein TUeV-Sachverständiger gesagt: „Hängen Sie eine Glühlampe in die Mitte des Raumes, wenn Sie dann nichts finden, dann ist alles okay“. Stimmt das so? Dann ist nämlich in der alten Wohnung alles okay.

So, das war’s erstmal…
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und einen schönen Tag!
OK

Ein frohes neues Jahr liebe www-Gemeinde!

Hallo, wünsche ich Dir auch.

Wir haben unsere Wohnung übergeben.
Hintergrund: Wir wohnten recht familiär (also von der Lage
her) direkt über unseren Vermietern. Wir sind damals sehr nett
aufgenommen worden, wussten nicht, das die Vermieter mehrere
Wohnungen besitzen und haben alles mit den Vermietern sehr
unbürokratisch geregelt (Vertrag, Uebernahme war ein
Kaffeetrinken ohne wirklich in der Wohnung gewesen zu sein).
Bei unserm Auszug ging es dann etwas anders zu: Die Vermietung
erfolgte über ein Maklerbüro (Das gehört dem Sohn des
Vermieters - das läuft mit den anderen Wohnungen wohl auch so.
BTW: darf dieser Makler überhaupt Courtage verlangen, wenn es
soch um „Vetternwirtschaft“ handelt?). Bei der Uebergabe waren
die Nachmieter nicht dabei. Ich bin dann mit der Mitarbeiterin
des Maklers eine halbe Stunde durch die Wohnung - sie fand
alles okay (bis auf das kaputte Waschbecken, das wir aber
schon vor einem Jahr zweimal gemeldet hatten und auch klar
ist, das unsere Haftpflicht das zahlt) und eine angeschrammte
Fussleiste.
Dann haben wir die Schluessel abgegeben und wurden mit den
Worten " das ist ja alles okay - sie sind da jetzt raus -
Alles klar" verabschiedet.
Gestern dann ruft diese Frau an und sagt, dass die Nachmieter
das Appartement so nicht übernehmen würden (es sei dreckig und
schlecht getrichen und überhaupt wäre die Wohnung ja noch gar
nicht übergeben). Wir waren recht perplex, immerhin war für
uns die Wohnung am Vortag ordnungsgemaess übergeben.

Die Wohnung ist unter den von Dir dargestellten Hinweisen auch ordnungsgemäss übergeben worden.

Nun der Haken und unser grosser Fehler…:frowning:
Wir haben das nicht schriftlich (…wir Idioten…). Die
Mitarbeiterin sagte uns, dass das Protokoll erst von der
Vermieterin unterschrieben werden muesse, das Protokoll würden
wir danach bekommen…

Das ist leider eine immer wieder von solchen unseriösen Unternehmen gehandhabte Vorgehensweise, um nachträgliche Mängel zu behaupten.

In dem besagten Anruf bestreitet sie nun, dass sie zur
Wohnungsübergabe in der Wohnung war… Sie habe nur die
Schluessel abgeholt und sie habe nicht so genau hingeschaut
und es sei ja eh schon recht dunkel gewesen (um 16 Uhr…).

Ich hoffe, Du bist nicht alleine gewesen und es gibt Zeugen, dass ihr die Wohnung miteinander besichtigt habt. Im Übrigen, wenn die Dame nicht in der Wohnung gewesen sein will, woher weiss sie dann, dass ein Waschbecken defekt ist und die Diele eine Schramme hat ?

Haben wir da irgendeine Chance? Wir waren immerhin zu zweit
(und sind nicht verheiratet). Oder hat die Frau uns korrekt
über den Tisch gezogen.

So, hier liegt nun eine besondere Frage. Habt ihr gemeinsam die Wohnung gemietet oder lief die Wohnung nur auf einen Namen und kann der andere dann Zeuge sein. Sonst müsste man, kommt es zu einem Rechtsstreit Parteivernahme beantragen. Da ihr aber zu zweit seid, dürfte es nicht schwierig sein, der Mitarbeiterin nachzuweisne, dass sie in der Wohnung gewesen ist. Der Hinweis, dass um 16 Uhr dunkel ist und die Wohnung nicht besichtigt werdne kann, muss die Dame der Hausverwaltung erklären und erklären, dass sie die Wohnung nicht übernimmt. Wenn sie die Wohnung trotzdem übernimmt, ist es deren Problem. Hierzu gibt es Urteile.

Was koennen wir da tun? Selbstverständlich möchte ich keine
dreckige Wohnung übergeben. Wenn wir 'was übersehen hätten
wäre mir das unangenehm und das würde ich sofort nachbessern.
Was das Streichen angeht war ich schon etwas froh, dass sie
das alles okay fand… (allerdings hatten wir die Wohnung auch
so übernommen und im alten Uebergabeprotokoll steht
„ordnungsgemaesser Zustand“ (übrigens wird die Wohnung jetzt
als „komplett renoviert“ weitervermietet)). Im Vertrag steht
„Schönheitsreparaturen nach 3 Jahren“, wir wohnten 2 J. 3
Monate dort.

Du kannst Dich direkt mit mir in Verbindung setzen. Teile mir mit, per Direkt-email - wie Du morgen Freitag zu erreichen bist. Bin heute Mittag im Büro, kann also erst ca. 18.00 Uhr reagieren.

Was kann uns da nun passieren, da wir dachten, auch diese
Uebergabe würde so locker abgehen wie unsere (die Vermieter
sind z.Zt. im Urlaub)?

(Ich würde ja sogar nochmal streichen… Es war halt am Ende
so knapp, dass uns dieser Tag gefehlt hat…): Aber wie gut
muss das eigentlich sein? Mir hat mal ein
TUeV-Sachverständiger gesagt: „Hängen Sie eine Glühlampe in
die Mitte des Raumes, wenn Sie dann nichts finden, dann ist
alles okay“. Stimmt das so? Dann ist nämlich in der alten
Wohnung alles okay.

Ist Quatsch.

GRuss Günter

Hallo Günter,
dir auch auf diesem Weg nochmals vielen Dank!

Für alle anderen:
Wir sind beide als Mieter der Wohnung im Vertrag vermerkt.
Also, wenn ich das richtig verstehe und annehme, dass es einen Rechtsstreit geben würde, dann hätten wir trotzdem eine Chance?!

Bin gespannt wie es weiter geht und informiere euch.

Danke & Viele Grüsse,
ok

Hallo,

dir auch auf diesem Weg nochmals vielen Dank!

Für alle anderen:
Wir sind beide als Mieter der Wohnung im Vertrag vermerkt.
Also, wenn ich das richtig verstehe und annehme, dass es einen
Rechtsstreit geben würde, dann hätten wir trotzdem eine
Chance?!

Bin gespannt wie es weiter geht und informiere euch.

Rufe Dich morgen früh zurück.

Gruss Günter

1 Like

Hallo Günter,

Vielen Dank dir nochmals für deine Hilfe!

Was koennen wir der Nachwelt/dem Archiv überlassen…:
-) Renovierung in Bad/WC/Küche alle 3 Jahre. Wäre und war in unserem Fall also zu 100% dran (Hatten wir ja auch gemacht)
-) Renovierung Wohn-/Schlafzimmer/Büros alle 5 Jahre. Auch wenn im Vertrag „3 Jahre“ eingetragen ist. Unser Vertrag enthält die Formulierung „anteilige Kostenübernahme bei vorzeitigem Auszug“ - also wären hier 60% fällig gewesen / bzw. Eigenleistung.

-) Zur Uebernahme der Wohnung. Diese hat, obwohl nicht schriftlich in unseren Händen, stattgefunden - wir koennen uns das gegenseitig bezeugen. Damit ist die Wohnung ordnungsgemaess übergeben worden (mit dem Ausspruch „alles okay“ und der Annahme der Schluessel; wäre es der Maklerin tatsächlich zu dunkel gewesen, dann hätte sie das erklären muessen und die Schluessel nicht annehmen dürfen.)

Das geht dann jetzt schriftlich an Maklerbüro und Vermieter, und wir hoffen, dass das alte Mietverhältnis damit endgültig beendet ist.

Grüsse,
ok