Wohnungsverkauf

Hallo,

wir planen demnächst (Anfang Mai) unsere Eigentumswohnung zu verkaufen.

Es sind aber noch ein paar Fragen offen.

  1. Die Unterlagen für die Interessenten
    Wieviele Jahre soll ich offenlegen? Also in Hinblick auf Eigentümerversammlung etc.
    Was muss noch rein? Grundriss, klar. Was noch?

  2. Was tun bei Zusage
    Angenommen es sagt sofort jemand zu. Was wären die nächsten Schritte als Privatverkäufer? Wer geht zum Notar? Was muss ich noch machen? Muss ich zu meiner Bank um eine Freigabe zum Verkauf zu erlangen oder macht das der Notar?

  3. Ich habe geheiratet und der Grundbucheintrag läuft noch auf meinen alten Namen. Muss ich das vorher noch ändern oder kann ich das so lassen und es halt beim Verkauf mit Heiratsurkunde etc. nachweisen?

  4. Wie viel Zeit vergeht normalerweise in etwa zwischen Vertrag und Auszug/Einzug? (Wir müssen ja noch eine neue Wohnung suchen) Wann wird im Normalfall der Kaufpreis gezahlt? Vor Schlüsselübergabe oder danach?

  5. Wie läuft das mit dem Energiepass, der gilt fürs ganze Haus, oder? Muss sich da nicht die Hausverwaltung drum kümmern?

  6. Was passiert wenn ein Käufer kurzfristig abspringt und z.b. die Auflassungserklärung schon erfolgt ist?

Danke für die Beantwortung! Wir wollen den Verkauf erst Privat versuchen, wenn da snicht klappt über einen Makler gehen, wir haben uns ein Jahr als Frist gesetzt. Hoffe das reicht.

Moin,

  1. Die Unterlagen für die Interessenten
    Wieviele Jahre soll ich offenlegen? Also in Hinblick auf
    Eigentümerversammlung etc.
    Was muss noch rein? Grundriss, klar. Was noch?

Müssen muss gar nichts. Ich würde grundsätzlich nur Kopien abgeben. Ich würde es dem Käufer überlassen was er haben möchte.

  1. Was tun bei Zusage
    Angenommen es sagt sofort jemand zu. Was wären die nächsten
    Schritte als Privatverkäufer? Wer geht zum Notar? Was muss ich
    noch machen? Muss ich zu meiner Bank um eine Freigabe zum
    Verkauf zu erlangen oder macht das der Notar?

Wer zum Notar geht gibt die Rahmenpunkte des Vertrages vor. Daher würde immer ich beim Notar die Vertragsentwürfe verhandeln.

  1. Ich habe geheiratet und der Grundbucheintrag läuft noch auf
    meinen alten Namen. Muss ich das vorher noch ändern oder kann
    ich das so lassen und es halt beim Verkauf mit Heiratsurkunde
    etc. nachweisen?

Wird mit dem Notar abgeklärt. Grundbuchänderung vorab ist nicht erforderlich.

  1. Wie viel Zeit vergeht normalerweise in etwa zwischen
    Vertrag und Auszug/Einzug? (Wir müssen ja noch eine neue
    Wohnung suchen) Wann wird im Normalfall der Kaufpreis gezahlt?
    Vor Schlüsselübergabe oder danach?

Genau um diese Antworten vorzugeben siehe Antwort 2.
Schlüsselübergabe sollte erst nach Zahlung erfolgen.

  1. Wie läuft das mit dem Energiepass, der gilt fürs ganze
    Haus, oder? Muss sich da nicht die Hausverwaltung drum
    kümmern?

Energiepass ist erst ab 1.7.08 erforderlich

  1. Was passiert wenn ein Käufer kurzfristig abspringt und z.b.
    die Auflassungserklärung schon erfolgt ist?

Notar fragen

Danke für die Beantwortung! Wir wollen den Verkauf erst Privat
versuchen, wenn da snicht klappt über einen Makler gehen, wir
haben uns ein Jahr als Frist gesetzt. Hoffe das reicht.

Ohne Vorbildung in Grundstücksangelegenheiten auf einen Makler zu verzichten muss nicht unbedingt klug sein. Mit einem guten Notar an der Seite kann es aber auch gut ausgehen. (Die meisten Grundstücksgeschäfte werden ohne Makler abgewickelt)

vnA

Hallo,
ich bin zwar kein Experte, aber wir haben das gleiche auch letztes Jahr durch…

Hallo,

wir planen demnächst (Anfang Mai) unsere Eigentumswohnung zu
verkaufen.

Es sind aber noch ein paar Fragen offen.

  1. Die Unterlagen für die Interessenten
    Wieviele Jahre soll ich offenlegen? Also in Hinblick auf
    Eigentümerversammlung etc.
    Was muss noch rein? Grundriss, klar. Was noch?

Die letzten 2-3 Jahre der Protokolle der Eigentümerversammlung reichen aus, würde ich aber erst bei wirklichem Interesse rausgeben, nicht gleich beim ersten Kontakt. Ansonsten Flurkarte, Grundbuchauszug und natürlich der Grundriß

  1. Was tun bei Zusage
    Angenommen es sagt sofort jemand zu. Was wären die nächsten
    Schritte als Privatverkäufer? Wer geht zum Notar? Was muss ich
    noch machen? Muss ich zu meiner Bank um eine Freigabe zum
    Verkauf zu erlangen oder macht das der Notar?

Normalerweise beauftragt der Käufer einen Notar, aber wenn ihr Euch einig seid kannst Du das auch machen. Den Kreditvertrag bei Deiner Bank kündigst Du oder der Notar. Ich habe vorab mit meiner Bank gepsrochen und gleich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigunbg verhandelt (habe mich vorher im Internet ein bischen belesen und somit die Vorfälligkeitsentschädigung sogar auf 0€ handeln können)

  1. Ich habe geheiratet und der Grundbucheintrag läuft noch auf
    meinen alten Namen. Muss ich das vorher noch ändern oder kann
    ich das so lassen und es halt beim Verkauf mit Heiratsurkunde
    etc. nachweisen?

Das reicht vor Ort beim Notar mit entsprechenden Unterlagen. Kannst Du aber durch einen Anruf beim Notar vorher nochmal rückbestätigen lassen, nur damit es vor Ort keine Überraschung gibt.

  1. Wie viel Zeit vergeht normalerweise in etwa zwischen
    Vertrag und Auszug/Einzug? (Wir müssen ja noch eine neue
    Wohnung suchen) Wann wird im Normalfall der Kaufpreis gezahlt?
    Vor Schlüsselübergabe oder danach?

Das ist reine Verhandlungssache. Wenn Du Dich mit dem Käufer einig bist könnt ihr jedes beliebige Datum für die Schlüsselübergabe festsetzen. Normalerweise wird die Kaufsumme aufs Notar-Anderkonto eingezahlt und anschließend die Schlüssel übergeben (Strom-/Wasserzählerstand vom Käufer bestätigen lassen). In der Regel etwa 1-3 Monate nach Vertrgasabschluß.

  1. Wie läuft das mit dem Energiepass, der gilt fürs ganze
    Haus, oder? Muss sich da nicht die Hausverwaltung drum
    kümmern?

Richtig, frag mal bei der Verwaltung nach ob sie den bereits fertiggestellt hat.

  1. Was passiert wenn ein Käufer kurzfristig abspringt und z.b.
    die Auflassungserklärung schon erfolgt ist?

Also nachdem der Vertrag unterschrieben ist? Dann hast Du natürlich einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Käufer (natürlich muß er entsprechendes Kapital haben)

Danke für die Beantwortung! Wir wollen den Verkauf erst Privat
versuchen, wenn da snicht klappt über einen Makler gehen, wir
haben uns ein Jahr als Frist gesetzt. Hoffe das reicht.

Ich wünsche Euch viele Glück dass es schnell klappt, war bei uns leider nicht der Fall.

Gruss
Christian

Hi,
wenn ein Interessent sofort alles perfekt schriftlich druckreif haben will, koennte es ein Mitarbeiter eines Maklerbueros sein.
Gruss Helmut

Weil weiter unten mal auf die Vorfälligkeitsentschädigung eingegangen wurde: wenn die Bank noch nix davon weiß, sollte man versuchen, vorher (!) die Tilgung zu erhöhen. Mit dem Hintergrund, dass eine höhere Tilgung eine niedrigere Entschädigung nach sich zieht. Aber Vorsicht: wenn man dann ewig lange keinen Käufer findet, gibt das wieder ganz andere Probleme. Also sorgsam kalkulieren.