Zustimmung des Verwalters

Hallo,

in einer Teilungserklärung steht u.a.,daß ein Wohnungseigentümer nicht nur zum Verkauf,sondern auch zur Vermietung seines Eigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf.
Was bedeutet diese Klausel konkret?
Muß der Verwalter einmalig zustimmen,daß generell vermietet werden darf,oder müßte er jedes einzelne abzuschließende Mietverhältnis absegnen?
Könnte er sich theoretisch querstellen,wenn man möbliert/evtl. häufiger wechselnd z.B. an Studenten vermieten möchte?
Welche Möglichkeiten gibt es,eventuellen Ärger in diesem Zusammenhang im Vorfeld weitgehend auszuschließen.

Für erhellende Auskünfte dankt schonmal vorab
Ango

Hallo!

Welche Möglichkeiten gibt es,eventuellen Ärger in diesem
Zusammenhang im Vorfeld weitgehend auszuschließen.

Mit dem Verwalter sprechen.

Gruß, Franz