Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft in der BRD

Hallo!

Könnt ihr mir helfen und sagen, wie die Soziale Marktwirtschaft in der BRD legitimiert ist? Gibt es dazu z.B. Artikel im Grundgesetz?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

die „soziale Marktwirtschaft“ ist eine Ausgestaltung des Gesetzgebers, sprich Bundestag. Die Theorien verschiedener Wirtschaftswissenschaftler, die diese bereits während des Faschismus entwickelt hatten (Erhardt war nur einer von mehreren, aber der Prominenteste), wurden seit 1949 sukzessive in nationale Gesetzgebung eingespeisst. Dabei kam es durchaus zu unterschiedlichen Auffassungen und Auseinandersetzungen über die „reine Lehre“.

Das Grundgesetz - auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen - ist grundsätzlich in Fragen der Wirtschaftsverfassung neutral.

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Könnt ihr mir helfen und sagen, wie die Soziale
Marktwirtschaft in der BRD legitimiert ist? Gibt es dazu z.B.
Artikel im Grundgesetz?

das „sozial“ ergibt sich aus Art. 20 und 23 GG; die Marktwirtschaft im Prinzip aus Art. 14.1 GG.

Gruß
Christian

Hallo!
Könnt ihr mir helfen und sagen, wie die Soziale
Marktwirtschaft in der BRD legitimiert ist?

Hallo auch!
Festgelegt im GG ist der Sozialstaatsgrundsatz.
Die konkrete Ausgestaltung und die Errichtung einer bestimmten Wirtschaftsordnung war offengelassen worden.
So Art 14 GG:
Eigentum und Erbrecht sind gewährleistet, gelten aber nicht unumschränkt; denn „Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt“;
Sozialverpflichtung des Eigentums in jedem Fall („sein Gebrauch soll [!] zugleich [!] dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“)
Enteignung ist („nur zum Wohle der Allgemeinheit“) zulässig.
Für alle Konkretisierungen und evtl. Einschränkungen dieser Rechte sind Gesetze notwendig,
d. h. das Recht zur Gestaltung der Wirtschaftsordnung liegt beim Bundestag und ist damit der Mehrheitsentscheidung der Wähler unterworfen.
Gruß!
Hannes