Rangfolge im Staat (Bundestagspräsident & Co)

Hallo allerseits!
Kann mir jemand mal folgende Frage beantworten:
Ich dachte immer, der Bundespräsident hat das höchste Amt im Staate (unbestritten), der Stellvertreter des Bundespräsidenten sei der 2. Mann im Staat (BundesRATspräsident), es folgt der BundesTAGspräsident und zuletzt der Bundeskanzler mit seinem Vizekanzler (i.d.R. Außenminister).
Nun sagt die ARD, „protekollarisch“ sei der BundesTAGspräsident der 2. Mann im Staate, es sollte auch stimmen, ich kenne da noch andere Quellen. Nur: Wie wäre dann die Verteilung der anderen Ämter, wieso ist der Bundespräsidents-Stellvertreter nicht der 2. Mann etwa?
Kann mir da jemand eine Begründung für liefern, vielleicht die richtige Amtsfolge und die Bedeutung des Wortes „protekollarisch“ (vielleicht bezogen auf Bundestags-Geschäftsordnung??)?
Vielen, vielen Dank.
Malte

Hallo,

  1. Bundespräsi
  2. Bundestagspräsi
  3. Bundeskanzli
  4. Bundesratspräsi
  5. Bundesverfassungsgerichtspräsi
    Das ist wohl nirgendwo festgeschrieben, hat sich aber im Laufe der Zeit eingebürgert:
    http://www.bund.de/nn_168112/Microsites/Protokoll/Ra…

Gruß
André

Hey, danke dafür, André!
hat mir weiter geholfen.
Grüße
malte2304

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Hallo Malte,

so einfach ist das alles nicht. „Protokollarisch“ sind alle Fünf gleichgestellt. Keiner dieser hat die absolute Macht.

Der Bundespräsident ist zwar das Staatsoberhaupt, hat aber nur repräsentative Pflichten. Ist er im Ausland, nimmt der jeweilig amtierende BundesRATspräsident seine Dienstpflichten wahr. Allerdings nicht ALLE, sondern zum Beispiel nur die Unterzeichnung von Gesetzen etc. pp.

Deshalb ist es nicht seriös, eine Rangliste zu erstellen.

Kann mir da jemand eine Begründung für liefern, vielleicht die
richtige Amtsfolge und die Bedeutung des Wortes
„protekollarisch“ (vielleicht bezogen auf
Bundestags-Geschäftsordnung??)?

Grundgesetz?

Das Protokoll für Inlandsfragen unterliegt übrigens dem Bundesinnenministerium *g*.

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana,

Keiner dieser hat die absolute Macht.

das ist mir schon klar, sonst hätten wir ja ne Diktatur. Wieso soll das protekollarisch alles gleich sein? Die Rangfolge wäre dann ja nicht gegeben, d.h. der Bundesverfassungsgerichts-Vorsitzender hätte dann den gleichen Status bei dir wie der Bundespräsident??

Kann mir da jemand eine Begründung für liefern, vielleicht die
richtige Amtsfolge und die Bedeutung des Wortes
„protekollarisch“ (vielleicht bezogen auf
Bundestags-Geschäftsordnung??)?

Grundgesetz?

Dann verweise bitte mal auf dieses, ich kenne nur die Artikel für Bundespräsident, Bundeskanzler und Vizepräsident.

Grüße,
Malte