Fassade beschädigt nach Fenstereinbau

Hallo,
bei uns im Haus (Bj. 70) wurden die Fenster durch eine Fensterbaufirma getauscht. Vor dem Einbau war die Fassade im guten Zustand, nach dem Einau sind Risse und Eckprofile im Fensterbereich zusehen bzw. herausgebrochen.
Ist das beim Altbau „normal“ oder muss die Fensterbaufirma für die Instandsetzung haften?

Desweiteren ist die Rechnung ca.10 % teuerer als das Angebot, weil die Handwerker anstatt 2 Tage Arbeit ( wie Angeboten) 4 Tage gebraucht haben. Muss ich den Mehrpreis zahlen?

Hallo Artur,

der Ausbau von Fenstern erfolgt mit einigem Krafteinsatz, so dass Beschädigungen der Fensterlaibung eigentlich kaum zu vermeiden sind, zumal normalerweise nicht bekannt ist, wie die Fenster befestigt wurden. Kleinere Schäden bessert eine gute Fensterbaufirma selbst aus, aber wenn eines der alten Fenster heftigen Widerstand leistet, muss schon mal der Gipser ran.
Was mich allerdings etwas erstaunt, ist, dass deine Schäden offenbar außen sind, wenn ich dich richtig verstanden habe. Üblicherweise werden Fenster von innen ausgebaut, indem der Rahmen durchtrennt und stückweise herausgebrochen wird. Aus diesem Grund sind Schäden in der Regel an der inneren Fensterlaibung festzustellen. Ein guter Fensterbauer weist allerdings im Vorfeld darauf hin, dass beim Ausbau vermutlich Schäden entstehen werden. Deshalb haftet er vermutlich nur bei mutwilliger Beschädigung. Ein gänzlich schadensfreier Aus- und Einbau ist technisch in der Regel mit vertretbarem Aufwand nicht machbar.

Auch dass die Rechnung die Angebotssumme übersteigt, ist nicht ungewöhnlich, da der Handwerker ja seine Leistung nur schätzt. 10% hält sich noch einigermaßen im Rahmen. Dabei kommt es allerdings auf den Vertrag an, den ihr geschlossen habt. Steht da drin, dass er dir zu einem Betrag X ein Fenster erneuert, dann kriegt er nicht mehr, auch wenn er eine Woche dran arbeitet.
Du scheinst ihm aber offenbar Material und Arbeit zu vergüten und so kann er die tatsächlich aufgewendete Zeit abrechnen. Dann musst du das leider zahlen.

Gruß Hubert

Hallo Artur 81,

ich empfehle Ihnen, lassen Sie die Arbeit (Angebot, Ausführung und Rechnung von einem Gutachter überprüfen.
Einen Gutachter finden Sie über die Handwerkskammer und / oder IHK in Ihrer Region.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Hoffmann

Hallo Artur_81,

was ist schon normal. Bei „die Fassade“ gehe ich davon aus Sie meinen den Putz? Oder gibt es eine Fassadenbekleidung? Was „nach dem Einbau sind Risse und Eckprofile im Fensterbereich zusehen bzw. herausgebrochen“ ist wahrscheinlich nicht in Ordnung. Es geht ja im Wesentlichen auch um die Regendichtigkeit der Fassade – auch gegen Schlagregen.

Die Mehrkosten müssen begründet sein. Wenn etwas vorher nicht abzusehen war oder durch Änderungswunsch des Bauherren aufwendiger geworden ist sind Mehrkosten berechtigt. Wenn die Arbeit 4 Tage statt wie angeboten 2 Tage gebraucht hat so ist die Frage ob eine Fehleinschätzung des Auftragnehmers war oder ob der Auftraggeber zusätzliches oder unvorhergesehenes verlangt hat.

MfG
Martin Tauber