Gewährleistung Dachscheiben Wintergarten

Hallo!

Kurze Frage an alle Wintergartenspezialisten:
Wir haben vor ca. 1 Jahr einen Wintergarten montieren lassen. Jetzt ist uns im Januar bei -16° Außentemperatur eine Dachscheibe gerissen (Im oberen Bereich). Die Firma, die den Wintergarten montiert hat, sagt das die Scheibe nur unten aufliegt und das das Glas durch die starken Temperaturunterschiede gerissen sei. Und das die Versicherung den Schaden übernehmen muss.
Stimmt das? Hat da jemand Gesetzestexte/VOB auszüge dazu?? Lg

Als Erstes müßte man erst einmal wissen, um was für ein Glas es sich handelt. ESG/VSG/Thermo/Normalfloat …
Wie das gesetzlich aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber gererell sei gesagt: Glas reisst nur bei unterschiedlicher Erwärmung oder durch Spannung.
Beispiel Glasschüssel und heisses Wasser…
Wenn ich ein Glas zum Beispiel gleichmäßig auf 600°C erhitze passiert da garnichts…

Guten Tag,

Dachscheiben werden gegen Verrutschen am Traufpunkt auf Klotzbrücken mit KS oder Holz-Distanzstücke gesichert. Sollte eine Scheibe auf Grund von Temperaturschwankungen reißen, so kann sich diese nicht genügend bewegen. Dieses ist ein Gewehrleistungsschaden und muß vom Hersteller kostenneutral reguliert werden.

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Wie gesagt, die Schibe ist im oberen Bereich zum Wandanschluss gerissen. Die Scheibe ist nur nach unten verklotzt und hat nach oben und zur Seite ca. 7mm Luft. Da drückt nichts gegen die Scheibe. Ich hab mir das ganze mit dem Monteur zusammen angeguckt und der hat mir alles erklärt.

In der Rechnung steht:
VSG8mm - 12 mm SZR - 8mm Dickglas Ug 1.3. Hilft das weiter??

VSG heißt VERBUNDSICHERHEITSGLAS
Sind 2 dünne Scheiben verklebt mit einer Folie in der Mitte. Die Gläser können dir zumindest nicht auf den Kopf fallen :smile:
Was 12mm SZR ist, weiß ich nicht.
8mm Dickglas ist normaler Float Glas.

Damit ist dir aber nicht geholfen und was ich jetzt schreibe, ist reine Spekulation:
Es könnte bei VSG-Glas sein, daß sich die oberen und unteren Gläser bei wärme und kälte verschieden verhalten. Was aber normal nicht sein darf, da diese Gläser gerade im Aussenbereich viel eingesetzt werden (Dachüberstände, Geländer usw)

Ich an deiner Stelle würde den Schaden der Gebäudeversicherung melden. Wenn die nicht zahlen wollen, weil sie einen Konstruktionsfehler vermuten kannst du ja mit dem „Erbauer“ reden. Der ist schließlich auch meistens mit einer Betriebshaftpflicht versichert…
Einer muß auf jeden Fall zahlen.
Zur Not gehst du einfach zum Anwalt…

MfG
Udo!

Guten Tag,

ich glaube, dass es sich die Firma da zu einfach macht. Andere Glasscheiben reißen ja auch nicht bei -16 Grad. Ich empfehle, den Vertrag noch einmal zu lesen. Dort müsste auf die VOB (http://de.wikipedia.org/wiki/Vergabe-_und_Vertragsor…) hingewiesen worden sein. Die Gewährleistungsdauer regelt http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html. Ich bin nicht mehr im Wintergartengeschäft, aber vom Gefühl her dürfte die Firma damit nicht durchkommen. Vielleicht ist auch der Glaslieferant haftbar zu machen. Fragen Sie ggf. bei der Verbraucherberatung nach.
Viel Erfolg.

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Wir haben schon mehrfach einen Glasschaden (24J.alt) am
Wintergarten gehabt (Blindes Glas oder Kondenswasser)
wurde Anstandslos von der Glasversicherung
bezahlt. Ich würde mit dem Versicherungsagenten
sprechen.
Mfg.
D.N.Lange

Hallo!

Kurze Frage an alle Wintergartenspezialisten:
Wir haben vor ca. 1 Jahr einen Wintergarten montieren

lassen.

Jetzt ist uns im Januar bei -16° Außentemperatur eine
Dachscheibe gerissen (Im oberen Bereich). Die Firma,

die den

Wintergarten montiert hat, sagt das die Scheibe nur

unten

aufliegt und das das Glas durch die starken
Temperaturunterschiede gerissen sei. Und das die

Versicherung

den Schaden übernehmen muss.
Stimmt das? Hat da jemand Gesetzestexte/VOB auszüge

dazu?? Lg

Es ist auch möglich,daß die Scheibe eine nicht sichtbare Vorbeschädigung hatte. Diese ist bei VSG Scheiben durchaus möglich. Dieser nicht sichtbare Riß ist dann auf Grund von Materialausdehnungen der Konstruktion weiter gerissen. Es ist ein Schaden, den sie nicht zu vertreten haben. Auch wenn die Scheibe erst nach ca 1 Jahr gerissen ist.

Wie gesagt, die Schibe ist im oberen Bereich zum Wandanschluss
gerissen. Die Scheibe ist nur nach unten verklotzt und hat
nach oben und zur Seite ca. 7mm Luft. Da drückt nichts gegen
die Scheibe. Ich hab mir das ganze mit dem Monteur zusammen
angeguckt und der hat mir alles erklärt.

Durch die unterschiedliche Ausdehnung von unterschiedlichen Materialien bei starken Temperaturunterschieden kann es in der tat zu Spannungsrissen kommen. Allerdings nur wenn diese unterschiedlichen materialien zu eng miteinander verbunden sind und keine Luft für die Ausdehnung gelassen wurde. Bei der Montage von Glas wird in der Regel darauf geachtet das die Scheibe im Glasfalz genügent Luft für diese Ausdehnung hat. Es kann also nur ein Spannungsriss entstehen wenn diese Luft nicht gegeben ist. Von alleine reisst eine Scheibe durch Kälte nicht. Nur wenn die Temperaturschwankung zu groß ist.( Kalte Scheibe vor eine Heizung gestellt). Nun gilt es nachzuweisen das der Glaser bei der Montage zu wenig Luft gelassen hat. Das kann allerdings nur ein Fachmann beurteilen.

Hallo,
dazu kann ich nix sagen.
Frage doch konkret bei deiner Versicherung an oder prüfe die AGB bzw. deinen Vertrag.

Da es wohl etwas fest eingebautes ist,
müßte (wenn überhaupt) die Gebäudeversicherung dafür verantwortlich sein.
Gruß Uwi

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