Hohlliegende Bodenfliesen

Liebe Fliesenleger
und solche, die auch was davon verstehen,

mein Problem ist der Balkonfußboden. Ein größerer zusammenhängender Bereich des Belags, also nicht vereinzelte Bodenfliesen, liegt hohl, wie durch Klopfen zweifelsfrei festzustellen ist.
Im Winter muß etwas Wasser unter den Fliesen gewesen sein, jedenfalls bei Frost knackte es beim Drauftreten, gesprungen ist aber keine.
Die Fugen sind augenscheinlich i.O., aber ich habe sie natürlich nicht mit der Lupe abgesucht.
Nun warte ich auf den Handwerker (Gewährleistung zwei Jahre nach Herstellung).

Nun meine Frage:
Wie wird eine Hohllage fachgerecht beseitigt?
Kann man da was drunterspritzen wie dünnflüssigen Kleber, der nach einiger Zeit anzieht?
Oder müssen die hohlen Fliesen rausgenommen und komplett neu verlegt werden?
Wie werden die Fliesen behandelt, die nur zum Teil hohl liegen? Wenn man die rausnimmt, besteht ja Bruchgefahr.

Bin für jede Antwort dankbar, die mir hilft abzuschätzen, ob der Handwerker, wenn er zur Besichtigung kommt, mich „naßmachen“ will.

Sonntägliche Grüße
Cassius

Oder müssen die hohlen Fliesen rausgenommen und komplett neu verlegt werden?

Ja.

Wie werden die Fliesen behandelt, die nur zum Teil hohl liegen? Wenn man die rausnimmt, besteht ja Bruchgefahr.

Fugenmasse entfernen und Fliesen herausholen (wenn sie nicht mit einem Hochleistungskleber verklebt sind, gehen sie meist recht gut ab) und neu verlegen. Irgendwelchen Kleber drunterspritzen ist m.E. nach nur Flickwerk und zögert ds Ablösennur hinaus.

Gruss

Iru

Hallo „Cassius“,
wir sollten hier nicht grundlos unterstellen, dass Dich der Handwerker unredlich behandeln will!
Dass Dinge im Bauwesen geschehen können, die eigentlich nicht geschehen sollten, macht aus dem ausführenden Handwerker nicht zwingend
einen „Murkser“!
-.-.-
Die Gefahr, Dir hier zu antworten, besteht einfach darin, dass dem technischen Laien (damit spreche ich hier von Dir) Informationen zur Problemlösung an die Hand gegeben werden, welche unter Berücksichtigung der tatsächlichen IST-Situation auch durch andere Lösungswege erfolgreich in den Griff zu kriegen sind.
Über eines sind wir uns wohl einig: großflächig hohlliegende und/oder gar durch Wasser unterlaufene (mit dem Untergrund verklebte) Fliesen/ Platten im Außenbereich sind nicht zu akzeptieren!
Dafür ist der Handwerker ja noch in der Gewährleistungsphase, übrigens ein Riesenvorteil für Dich gegenüber einer Ausführung durch Schwarzwerker.
Ich schreibe zudem bewusst von „großflächig“. Kleinere Hohllagen sind nicht zu vermeiden, da bereits die toleranzkonformen Unebenheiten je nach Plattenmaß keine vollflächige rückseitige Flächenverklebung zulassen.
Das muss es aber auch nicht.
-.-
Die losen Platten können jedenfalls problemlos (und damit ohne Bruchgefahr) aus der Fläche aufgenommen werden. Weil sie eben bereits lose sind.
Die Form der Sanierung ist jedoch von der Schadensursache abhängig.
Keine Sanierungsempfehlungen, ohne dass man deren eindeutige Ursache kennt!
Deswegen beantworte ich die Frage nach dem WIE hier nicht.
Ableitend von der Bezeichnung Deines Pseudonyms kann hier nur die Bitte an Dich ergehen, die (Box)Handschuhe erst einmal im Schrank hängen und den anstehenden Termin auf Dich zukommen zu lassen …
-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo Cassius,

zum Einen, vielleicht ist das wieder so eine juristische Unterscheidung zwischen Garantie, Gewährleistung o.ä.
Jedenfalls weiß ich von einem Fliesenleger daß die 5 Jahre Garantie leisten müssen.

Prüf das mal nach bzw. anb Montag werden ja wieder mehr Fachleute hier sein die sowas genauer bzw. überhaupt wissen.

Was du machst weiß ich nicht. Ich würde fordern, alles Hohlgelegte raus. Auch die Platten die nur zur Hälfte hohl liegen.
Neu verlegen, verfugen, Garantie für diese Stellen beginnt von Neuem.

Vorab wäre aber was viel Wichtigeres abzuklären sonst bringt die Reparatur ja nix und beim nächsten Frost passiert es wieder. Wie kam es zu dem Schaden? Wieso kann da Wasser unter die Fliesen kommen?

Denn es gibt sehrwohl geflieste Balkone die frei dem Regen und dem Frost ausgesetzt sind und wo sowas nicht passiert.

Dein Fliesenleger müßte mir haarklein erklären warum es bei seiner Fliesenfläche zu Frostschäden kam.
Unter Nennung der von ihm benutzen Materialien, Grundierung, Kleber, Fugenmaterial.

Okay, sagen daß er das benutzt hat kann er ja, ob das stimmt weißt du danach natürlich nicht.
Aber egal, ist ertsmal ein Ansetzpunkt um nachzuforschen z.B. durch Nachfrage hier, ob es mit diesen Materialien überhaupt zu so Schäden kommen kann.

Wenn nicht, tja nun.
Ich habe das große Glück mein bester Freund ist Fliesenleger seit langem.
Der würd dann kommen, ggfs. eine Platte entfernen und dann Rückschlüße aus der Plattenunterseite und der Stelle am Boden ziehen was da wohl passiert sein kann.

Wenn er sich einigermaßen sicher ist daß etwas falsch gemacht wurde würde ich einen offiziellen Gutachter beauftragen sich das anzuschauen.
Wenn er nicht zu dem gleichen Ergebnis kommt, okay, habe ich seine Kosten an der Backe.
Wenn er aber das Ergebnis bestätigt, fordere ich den gesamten Fliesenboden neu zu verlegen.

Natürlich das mit dem Gutachter erst wenn ich so mit dem Fliesenleger nicht „harmonisiere“, die Chance der nachbesserung muß und soll er ja auch haben.

Gruß
Reinhard

Hallo Iru,

danke für die Info.

Hochleistungskleber ist wahrscheinlich nicht im Spiel, sonst lägen die Fliesen nicht hohl - nehme ich mal an.
Die umlaufende Silikonfuge sieht gut aus. Möglicherweise hat die Fugenmasse irgendwo eine schwache Stelle - wenn ich mit der Annahme richtig liege, daß sie wasserundurchlässig sein soll.

Gruß
Cassius

Hallo Klaus,

vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.

Es liegt mir fern, Handwerkern pauschal Unlauteres zu unterstellen. Aber der hier hat zumindest an dieser Stelle nachweislich Mist abgeliefert. Da liegt vielleicht die Versuchung nicht so fern …

Über die Anfrage hier wollte ich mich nur soweit informieren, daß ich Argumente von Ausreden unterscheiden kann. Ich gehe nicht auf das Glatteis, ihm sagen zu wollen, was er wie zu tun hat.

Entspannter Gruß
Cassius

Hallo Reinhard,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Es handelt sich um einen Mangel an einem neu erstellten Bauwerk, damit greift Gewährleistung nach VOB (5 Jahre).

Daß die losen Fliesen ohne Bruchgefahr aufgenommen werden können, ist schon eine für mich wichtige Info.
Interessant werden die Auskünfte des Handwerkers sein zu der Frage, wie das passieren konnte und wie er einer Wiederholung vorzubeugen gedenkt. Zumindest habe ich jetzt eine Menge Fragen mehr im Vorrat.

Freundlicher Gruß
Cassius