Schimmel trotz Syndicat Farbe

Hallo,

es geht um eine 4köpfige Familie in einer 4 Zimmer Wohnung, 1. OG, erbaut in den 60er Jahren, keine Innen- oder Außendämmung.

Es gab in den Ecken von 2 Zimmer vor einigen Monaten Schimmel, eine Firma kam und hat diese mit Chlorlösung behandelt und anschließend mit spezieller farbe überstrichen. Ein Gutachter wurde hinzugezogen, der zu dem Ergebnis kam, dass es sich nciht um ein Lüftungsproblem handelt, sondern, dass die Außenwände zu kalt sind sind ( ca 10° ) und zu feucht.
In jedem Zimmer wurden zusätzlich zum normalen Lüften nach der Behebung des Problem Raumentfeuchter aufgestellt, die regelmäßig geleert und ausgetauscht werden.
Vor 3 Wochen wurde in einer Ecke trotz spezieller farbe wieder ein kleiner Schimmelfleck entdeckt und nach 3 Wochen kam endlich jemand vorbei. Nun stellt sich der Fall so dar, dass die ganze Außenwand mitlerweile nass ist und die Wand großflächig von Schimmel befallen. An einem Schreibtisch, der ca 10 cm von der Wand entfernt stand, wurde ein ca 3 cm dicker „Schimmelpelz“ festgestellt. Auch in dem anderen Raum kommt trotz der speziellen farbe und der beseitigung des Schimmels vor nicht einmal 12 Monaten wieder Schimmel durch.
Muss man sich damit zufrieden geben, dass der Vermieter nun wieder nur die Wand trocknen und mit der Farbe behandeln möchte oder kann man darauf bestehen, dass das Problem dauerhaft und „besser“ behoben wird?

Hallo Sanne28,

da es sich um auch um Bauphysik handelt, ist es Schwierigkeiten Rat zu geben.

Loewegrau

Hallo,
hier hört der Spaß auf. Schimmel ist gesundheitsgefährdend und nicht tolerierbar. Das Problem muss der Vermieter dauerhaft beseitigen. Wie er das macht, ist uninteressant. Nur: ER MUSS ES MACHEN.

Sie können Fristen setzen und Mietminderungen ankündigen. Bei Schimmel ist bis zu 100 % Mietminderung für den nicht nutzbaren bzw mit Schimmel befallenen Raum möglich. Es muss aber zwingend Schriftverkehr mit dem Vermieter stattfinden und vorher die Mietminderung angekündigt sein. Zudem darf die Mietminderung nicht zu hoch ausfallen (also nicht 100 % der Gesamt-Kaltmiete, wenn nur beispielsweise eine Ecke befallen wäre).

Viel Erfolg und denken Sie hier unbedingt an Ihre Gesundheit !!!

JB

Hallo,

heißt das denn nun, dass man auf eine andere Art der Beseitigung bestehen kann als das was schon einmal vorgenommen wurde?
Der Vermieter ist ja zu Reperaturen bereit, allerdings zu den selben, die bereits vor 10 Monaten getan wurden und nur kurzfristig erfolg brachten. Muss man das akzeptieren?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe

Dein Vermieter hat ja schon Einiges in Gang gebracht. Nachdem es nicht an der Lüftung liegt und im ersten Stock auch keine Mauerfeuchte von unten kommen kann, sollte doch mal nachgesehen werden, woher die Nässe in der Mauer kommt. Da sollte der Vermieter schon dahinter sein, schliesslich ist die gesamte Bausubstanz gefährdet, wenn da jetzt Frost eindringt. Vielleicht kommt die Feuchte vom Dach, undichten Wasserleitungen oder Abflussrohren. Bei mir ist durch eine undichte Duscharmatur Wasser in den Aussenputz gelaufen , welcher dann mit der Zeit zu Sand zerfiel.

Gruss
Werner

Hallo,
Antowrten direkt im Text. Siehe unten

Hallo,

heißt das denn nun, dass man auf eine andere Art der
Beseitigung bestehen kann als das was schon einmal vorgenommen
wurde? JA !!! Ganz genau. Wie der Vermieter den Schimmel beseitigt, ist wurscht. Hauptsache er beseitigt ihn.
Der Vermieter ist ja zu Reperaturen bereit, allerdings zu den
selben, die bereits vor 10 Monaten getan wurden und nur
kurzfristig erfolg brachten. Muss man das akzeptieren? NEIN !!! Er hat Massnahmen zu treffen, die zum erfolgreichen Ergenbis führen. Wie er das hinkriegt, ist ihm überlassen.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe

Hallo,

wenn der Vermieter die Wand trocknen möchte, behebt er ja damit das Problem. Allerdings stellt sich die Frage, warum die Wand so kalt war. An welchen Stellen war dies? Zu welcher Jahreszeit? Leider kann man daher aus der Ferne die Frage nicht abschließend beurteilen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo,

bei der Beschreibung, gehe ich davon aus, dass das Haus eine Wärmedämmung für Außen benötigt. Dies ist leider sehr teuer. Je nach Größe, können hier locker 40.000 € zusammen kommen. Wir machen dies bei unseren Häusern auch nach und nach, da es einfach besser ist.
Zu Deinem Problem: Also ich würde den Vermieter anschreiben ob so etwas in der nächsten Zeit geplant ist. (Er kann allerdings dies, wieder anteilig auf die Miete aufschlagen). Wenn nicht, wird dieses Problem immer wieder auftreten und in letzter Instanz geht hier nur – kündigen und eine neue Wohnung suchen. Wäre auch mein Rat! Nur dann darauf achten, dass eine Wärmedämmung schon vorhanden ist. Nur auch hier, muss man bedenken, dass solche sanierten Wohnungen immer teuer sind.

Hallo,

grundsätzlich hat der Vermieter die Wahl, in welcher Weise er den Mangel beseitigt und so seiner Instandhaltungsverpflichtung nachkommt.

Allerdings hat der Vermieter seine Verpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Mangel auch tatsächlich beseitigt ist und nicht wieder auftaucht.

Da es sich bei Schimmel um ein schwerwiegendes Problem handelt, halte ich es für notwendig sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um das Problem erfolgreich anzugehen. Eine Beratung auf dieser Plattform ist bei einer solchen Angelegenheit nach meiner Ansicht nicht ausreichend.

natürlich!
Sie können selbstverständlich die abhilfe des gesundheitsgefährdenden zusatndes verlangen! setzen Sie dem vermieter eine frist bsi zum 20. dezember (2wochenfrist!), drohen Sie eine mietminderung an, setzen Sie diese um zum januar 2013… in welcher höhe recherchieren Sie bitte selbst im internet, bzw beim mieterverein…

jeeedoch: in Ihrem fall scheint es tatsächlich fraglich zu sein, ob der schimmel weg zu bekommen ist! evtl ist eine komplette gebäudesanierung notwendig, die ein leben in Ihrer wohnung während dieser zeit kaum zuließe. dann jedoch haben Sie anspruch auf die kosten des umzuges, evtl mit makler etc. pp. dies jedoch kann dann nicht mehr beratungsgrund HIER sein - dann sollten Sie tatsächlich sich auge-in-auge-beratung beim mieterverein, einem mietrechtsanwalt holen.

nichtsdestotrotz: eine besinnliche adventszeit, ein frohes fest + ´nen flotten rutsch!
udo

Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.

Ciao Sanne,

a) die Behebung hat sofort zu erfolgen. Schimmel ist gesundheitsgefährdend.

b) der Schaden ist dem Vermieter umgehend zu melden (Geschehen)

c) Für Mangelbehebung an der Mietsache ist der Vermieter Zuständig ist (unabhängig vom Verursacher=

d) der Verursacher trägt die Kosten.

e) setz dem Vermieter umgehend eine Frist für die Mangelbehebung und droh (diplomatisch) gleichzeitig eine Mietkürzung an. Dafür würd ich mir eine guterachterliche oder rechtliche Beratung einholen. Eine Kürzung steht dir zu. Die Frage ist nur wie hoch und kann im geschilderten Fall und wenn die Ursache an der Mietsache und nicht an ihrem Gebrauch liegt in deinem/euren Fall bis zu 100% bezüglich der zu nutzenden Wohnräume gehen.

f) Bei derartigen Schimmel (3cm) scheint es absolut unwahrscheinlich, das der Schaden von unzureichendem Lüften kommt. Ein ungedämmtes Haus den 60er Jahren schimmelt aber auch nciht weil es ungedämmt ist. Ihr heitzt die Räume jedoch bei konstanter Temperatur bei ca 18 Grad und habt in jedem Raum eine Heizung und betreibt diese auch?!?
(Lüften und Heizen ist bei bewohnten Räumen gleich wichtig)

g) Welche baulichen Maßnahmen (Regen- od Wasserleitung reparieren, thermische Brücke dämmen, etc) ggf. ergriffen werden müssen um den Schimmel abzustellen ist Aufgaben des Vermiters oder eines durch ihn beauftragten Sachverständigen.

Wie immer kann ich dir nur empfehlen sei diplomatisch und nachdrücklich - Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

grundsätzlich ist ja schon klar, dass das Problem nicht durch mangelhaftes Lüften entsteht. Und somit ist klar, dass der Vermieter für die Behebung der Ursache sorgen muss. Das tut er jedoch nicht, wenn er immer fleissig Farbe drüber pinselt. Die Feuchtigkeit hängt in der Wand, die verschwindet ja nicht dank neuem Anstrich innen. Mal abgesehen davon, dass Schimmel doof aussieht und die Möbel darunter leiden ist er auch höchst gesundheitsschädlich.

Ihr zahlt Miete für eine intakte Mietwohnung, somit könnt ihr für volles Geld auch volle „Leistung“ verlangen. Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass das Problem wieder das ist. Dann Frist setzen zur Behebung. Wie er das dann angeht - evtl. mit neuem Anstrich - ist erstmal sein Bier. Wenn DANACH Wochen oder Monate später wieder Schimmel da ist, würde ich ganz einfach schreiben, dass Ihr die Miete prozentual kürzt. Und zwar berechnet Ihr die Fläche des betroffenen Zimmers anteilig zur Gesamtmietfläche und kürzt um diesen Anteil die Miete mit der Begründung, das Zimmer nicht mehr nutzen zu können. Evtl. könnt Ihr auch mal bei Google gucken, wie hoch die Mietkürzung sein darf.

Noch besser: Tretet in einen Mieterverein ein. Kostet ca. 80 Euro/Jahr, die helfen Euch auf jeden Fall weiter.

Ein schönes zweites Adventswochenende wünscht

Micha

hallo,

natürlich muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Er kann sich nicht auf eine schlechte Bausubstanz berufen. Ansonsten darf er nicht vermieten.
Nicht jedes Haus aus den 60er Jahren ohne Dämmung hat Schimmelprobleme oder nasse Wände

Da muss ein Bauschaden sein. eine nasse Wand hat Ursachen, z.B. ein undichtes Regenfallrohr. Oder die Wand ist durch Bäume so verschattet, dass sie nicht mehr abtrocknet. Es gibt viele Möglichkeiten, die aber ein Baugutachter doch entdecken müsste.

Solange der Mangel besteht, haben Sie ein Recht auf Mietminderung. Der Vermieter muss informiert sein, dass der Schaden weiter besteht. So ein Mangel führt meiner Meinung nach zu einer erheblichen Mietminderung. Mit laufendem Trockner bis zu 80%. Wie hoch hier ist schwer anzugeben.

Sie könnten auch Schadenersatz fordern parallel zu der Mietminderung. Voraussetzung ist, dass ein erheblicher Mangel besteht. Ich zitiere einen längeren Artikel

"Schadensersatzansprüche im Mietrecht ( § 536 a BGB)
Im Rahmen des Mietrechts § 536 a BGB geht es nur um ( vertragliche ) Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis. …

Wohnungsmängel können zu Schäden beim Mieter führen.

Häufige Fälle sind: eindringende Feuchtigkeit beschädigt Möbel und Teppiche des Mieters, oder giftige Stoffe in Baustoffen führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Für solche Schäden haftet der Vermieter. Der Vermieter kann auch dann für einen Schaden haften, wenn Dritte Personen ihn verursacht haben. …
Der Schaden kann bei Unbewohnbarkeit der Wohnung die Kosten einer anderweitigen Unterbringung umfassen. Ebenso die Kosten für die Beschaffung einer neuen Wohnung samt den dort anfallenden Telefonanschlusskosten (LG Saarbrücken, WM 1995 S 159).
(http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schade…)

Sie haben vielleicht sogar ein Recht darauf fristlos zu kündigen. Aber das stelle ich mir schwer vor für eine große Familie.

Tut mir leid, dass ich nicht mehr weiß. Ich würde zu einem Mieterverein gehen. Irgendwann ist es genug. Das sage ich als Vermieterin

Gruß
elfriede

Hallo,
Sie als Mieter haben das Recht auf fachmännische und zeitnaher Sanierung der kompletten feuchten Wand. Schimmel bedeutet ja gleichzeitig Gefährdung der Gesundheit. Ausserdem kann es ja nicht im Interesse des Vermieters sein, dass dieses Problem nicht endgültig behoben wird. Ich an Ihrer Stelle würde dem Vermieter schriftlich eine Beschwerde schreiben und um eine Stellungnahme bitten. Im Zweifel steht Ihnen ja Mietminderung zu, damit würde ich aber nicht gleich um die Ecke kommen. Sollte der Vermieter auf Ihr Schreiben nicht reagieren würde ich umgehend zum Mieterschutzbund gehen. Manche Vermieter reagieren hier zwar immer sehr gereizt, aber es ist Ihr gutes Recht in einer schimmelfreien Wohnung zu leben, für die sie ja auch den kompletten Mietpreis zahlen. Ich kenne Ihr Verhältnis zum Vermieter nicht. Unter Umständen ist dies aber der Anfang vom Ende Ihres Mietverhältnisses, hier sollten Sie abwägen. Viel Glück!

MfG
murmeltier

Sorry, ich bin ZZt. nicht in der Lage zu antworten

Hallo,
ich kann leider keine verbindliche Antwort zu deinem Problem geben. Ich würde in dem Fall einen Anwalt befragen oder mich an den Mieterbund wenden, welche entsprechende Gutachter haben.
Aber für mein Verständnis ist das Problem etwas grösserer Natur und ich denke, das das nicht so einfach zu lösen ist.
Vielleicht solltet ihr einen Umzug in betracht ziehen.
Gruss Daylighter