Versteckter Mängel beim Hauskauf massiver Schimmel

Hallo, wir brauchen schnell fachliche Hilfe.
Hier kurz der Zustand:

Wir haben ein Reihenmittelhaus gekauft, Grundschuld ist eingetragen, Geld ist aber noch nicht überwiesen.
Die Hausbesichtigung im Vorfeld des Kaufes mit einem Gutachter der DEKRA erfolgte.Der hat keine Mängel festgestellt. Die Verkäufer sicherten zu das das Haus keine Mängel hat. Da wir uns mit den Verkäufern gut verstehen haben wir vor der Zahlung des Kaufpreises die Schlüssel für Renovierungsarbeiten bekommen.
Als wir nun die Holzpanele im 1.OG (3 Zimmer) abgenommen haben entdeckten wir die komplett verschimmelte Dämmung Styropor zwischen Panele und sowie am Rigips. Nun haben wir die Rigipsdecke in einem Zimmer entfernt und die Glaswolle ist komplett verschimmelt. Es sind auch Wasserspuren an dem Papier der Glaswolle zu erkennen. Daraufhin haben wir den verklebten Teppich im Dachgeschoß entfernt und riesige Wasserflecken auf den Spanplatten und auf der Unterseite des Teppichs entdeckt. Das Dachgeschoß wurde 1986 ausgebaut.Grundfläche ca 55qm. Die Decke ist folgendermaßen aufgebaut. Panele-Styropor.Rigips-Glaswolle-Spanplatte-Glaswolle-Hohlraum ca 20 cm- Spanplatte. Laut unseren Handwerkern müßte die Komplette Decke bis auf die Dachbalken entfernt werden und neu aufgebaut werden.

Die Wasserflecken und der Schimmel waren bei den Besichtigugngen nicht erkennbar, da natürlich noch Möbel im Dachgeschoß standen und an den Decken die Panele befestigt waren. Woher das Wasser kam wissen wir auch nicht. Entweder durchs Dach oder durch ein defektes Heizungsrohr. Die Verkäufer sind momentan im Urlaub und dadurch nicht erreichbar.

Nun zu unseren Fragen: liegt hier ein versteckter Mangel vor?
Müssen wir den Notar kontaktieren?
Müssen wir das Geld überweisen oder sollten wir warten bis der Gutachter da war?
Welche Wege müssen wir einhalten.
Was sit sinvoller; Kaufpreisminderung oder die Verkäufer zahlen die Reperatur?

Eigentlich wollten wir in 2 wochen einziehen, da unsere Wohnung bereits gekündigt ist.

Danke für die Hilfe…

Das ist sicher eine Sache die entweder mit dem Vorbesitzer in gutem Einvermnehmen zu regeln ist, oder mit großem Streit. Ich denke es handelt sich um verdeckte Mängel die auch der Vorbesitzer nicht kannte. Trotzdem werden sie entweder ein Rücktrittsrecht haben oder die Möglichkeit die Mängel durch Reduzierung des Kaufpreises zu regeln.

Ich würde aber in jedem Falle empfehlen einen Rechtsanwalt zu befragen. Mir scheint es aber so, als ob Handlungsbedarf besteht. Nur um Maßnahmen auszuführen, der Umfang wird sicher nicht unerheblich in Beträgen, sollten mind. 3 Kostenvoranschläge vorliegen, am Besten ein Sachverständiger das ganze betrachten, da würe ein unabhängiger vereidigter sicher am Besten geeignet. …

icht vergessen: Viele Fotos mit Datum und am Besten mit Zeugen die den Zustand schriftlich bescheinigen, vor Beginn jedwegliher Arbeiten.

Viel Erfolg, K. Taeubig

Hallo, wir brauchen schnell fachliche Hilfe.
Hier kurz der Zustand:

Wir haben ein Reihenmittelhaus gekauft, Grundschuld ist
eingetragen, Geld ist aber noch nicht überwiesen.
Die Hausbesichtigung im Vorfeld des Kaufes mit einem Gutachter
der DEKRA erfolgte.Der hat keine Mängel festgestellt. Die
Verkäufer sicherten zu das das Haus keine Mängel hat. Da wir
uns mit den Verkäufern gut verstehen haben wir vor der Zahlung
des Kaufpreises die Schlüssel für Renovierungsarbeiten
bekommen.
Als wir nun die Holzpanele im 1.OG (3 Zimmer) abgenommen haben
entdeckten wir die komplett verschimmelte Dämmung Styropor
zwischen Panele und sowie am Rigips. Nun haben wir die
Rigipsdecke in einem Zimmer entfernt und die Glaswolle ist
komplett verschimmelt. Es sind auch Wasserspuren an dem Papier
der Glaswolle zu erkennen. Daraufhin haben wir den verklebten
Teppich im Dachgeschoß entfernt und riesige Wasserflecken auf
den Spanplatten und auf der Unterseite des Teppichs entdeckt.
Das Dachgeschoß wurde 1986 ausgebaut.Grundfläche ca 55qm. Die
Decke ist folgendermaßen aufgebaut.
Panele-Styropor.Rigips-Glaswolle-Spanplatte-Glaswolle-Hohlraum
ca 20 cm- Spanplatte. Laut unseren Handwerkern müßte die
Komplette Decke bis auf die Dachbalken entfernt werden und neu
aufgebaut werden.

Die Wasserflecken und der Schimmel waren bei den
Besichtigugngen nicht erkennbar, da natürlich noch Möbel im
Dachgeschoß standen und an den Decken die Panele befestigt
waren. Woher das Wasser kam wissen wir auch nicht. Entweder
durchs Dach oder durch ein defektes Heizungsrohr. Die
Verkäufer sind momentan im Urlaub und dadurch nicht
erreichbar.

Nun zu unseren Fragen: liegt hier ein versteckter Mangel vor?

Der liegt vor.

Müssen wir den Notar kontaktieren?

Ich würde dem Notar die Sachlage erklären, sicherheitshalber aber auch einen Rechtsanwalt einschalten, der über die notwendige Vorgehensweise berät.

Müssen wir das Geld überweisen oder sollten wir warten bis der :Gutachter da war?

Siehe Antwort oben.

Welche Wege müssen wir einhalten.

Auch hier ist der Rechtsanwalt der richtigere Ansprechpartner.

Was sit sinvoller; Kaufpreisminderung oder die Verkäufer
zahlen die Reperatur?

Ich würde mir da 2-3 Angebote von Fachhandwerkern einholen, um den Preis für die Instandsetzung festzustellen. Ruhig hier noch 15 bis 30 Std für unvorhergesehene Arbeiten mit einplanen. Bei so einem massiven Schimmelbefall sollte auf alle Fälle eine Fachfirma für Schimmelsanierung für den Ausbau der verschimmelten Materialien beauftragt werden. Daran denken, dass auch die Dachbalken gegen den Schimmelbefall behandelt werden (evtl. abschleifen und mit Anti-Schimelmittel behandeln). Bei der Neuherstellung daran denken, dass dann auch die Energieeinspar-Verordnung 2009 zum Tragen kommen kann. z.B. bei Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches müssen bestimmte U-Werte eingehalten werden, die evtl. mit einer einfachen Zwischensparrendämmung nicht mehr erreicht werden können und zusätzlich noch eine Untersparrendämmung nötig ist.
Ich würde die Kaufpreisminderung vorziehen und den Ausbau dann korrekt unter meiner Aufsicht durchführen, bei Reparatur durch den Verkäufer wird möglicherweise nur die Billigvariante durchgeführt.

Eigentlich wollten wir in 2 wochen einziehen, da unsere
Wohnung bereits gekündigt ist.

Danke für die Hilfe…

Hallo,

um es voran zu stellen, ich bin Gutachterin für Schimmel und Feuchtigkeit in Innenräumen. Für die Klärung der rechtlichen Fragen müssen Sie zu einem Rechtsanwalt gehen.

Nun zu unseren Fragen: liegt hier ein versteckter Mangel vor?

Ja, denn auch der Gutachter der DEKRA hat ihn ja nicht bemerkt. Nach dem geschilderten Sachverhalt hätte nur eine Schimmelspürhund den Schaden bemerken können.

Müssen wir den Notar kontaktieren?

Ein Notar beurkundet nur das, was ihm vorgelegt wird. Es schadet aber sicht nicht, mit dem Notar zu besprechen, welche Schritte er aus seiner juristischen Sicht vorschlägt. I.d.R. ersetzt solch ein Gespräch keinesfalls den Gang zum Anwalt.

Müssen wir das Geld überweisen oder sollten wir warten bis der
Gutachter da war?

s.o.

Welche Wege müssen wir einhalten.

s.o.

Was sit sinvoller; Kaufpreisminderung oder die Verkäufer
zahlen die Reperatur?

Das müssen Sie auch mit dem Verkäufer klären, und natürlich s.o.
Evtl. weiss der Verkäufer tatsächlich nichts von dem Schaden

ToiToiToi

Barbara

Hallo,
ich würde ihnen dringend zu einem praxiserfahrenen Fachmann raten. Sie brauchen jetzt eine Beratung, wie sie bei der Sanierung vorgehen sollen. So wie sie schreiben, wissen sie noch nicht woher der Wasserschadne kommt, das muß dringend geklärt werden.
www.schimmelspuerhund-naila.de
Vielleicht können sie ja in nicht befallene Räume einziehen, aber eine fachmännische Sanierung ist unumgänglich.

Da hilft nur ein Anwalt!!!
Da kann ich nicht helfen.
Viel Glück

Als SchadstoffGutachter und Schimmelpilzexperte kann ich Ihnen Hinweise zu Fragen der ordnungsgemäßen Sanierung geben. Rechtsberaten darf ich als Sachverständiger nicht. Die Rechtsberatung obliegt per Gesetz den Juristen.

Was jedoch den Sanierungsumfang angeht, so wäre eine Prüfung der Sanierungskategorie angezeigt.

MfG, Müller & Partner

  • Sachverständige für Bau- u. Gebäudeschadstoffe -

Infos zur Schimmelpilzsanierung siehe unter:
http://www.schadstofffrei.de/Schimmelpilz-Sanierung.php

also ich würde nochmal den gutachter und einen anwalt einschalten das sind versteckte mängel!

Eine Schadensbewertung und Ursachenanalyse ist ohne eine persönliche Begehung und Untersuchung der von ihnen beschriebenen Mietwohnung/Haus nicht möglich. Dennoch kann ich ihnen einige Fragen beantworten.
Grundsätzlich muss vorab die Schadensursache/n ermittelt werden. Der Schimmelpilzbefall sollte untersucht und ebenfalls dokumentiert werden.

Nach ihrer Beschreibung kann man davon ausgehen das es sich um einen massiven Baumangel handelt den Sie nicht zu Verantworten haben.
Selbstverständlich können Sie einen Betrag X als Sicherheitseinbehalt tätigen welcher in Höhe der anstehenden Instandsetzungskosten liegen sollte.
Sollte es sich wirklich um einen versteckten Baumangel handel können Sie den Kaufpreis mindern oder gegebenfalls vom Kauf zurücktreten.
Ich gehe davon aus der Schimmelbefall durch Durchfeuchtung entstanden ist. Auch hier müssten entsprechende Spuren zu finden sein.
Sollte sich die Dämmung schwarz verfärbt haben kann man davon ausgehen das es sich um den Schimmelpilz Stachybotrys chartarum/ oder vielleicht auch Chaetomium globosum vorhanden ist.
Aufgrund ihres hohen
Feuchtebedarfs gelten beiden Pilzarten als Anzeiger einer längeren
Durchfeuchtung. Die Stoffwechselprodukte von /Stachybotrys chartarum/ gelten als toxisch. Es sollte eine
Bestandsaufnahme der Pilzbelastung im Objekt vorgenommen werden, bei der Sanierung müssen die bekannten
Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Für weitere Informationen können Sie mich gerne anrufen .Gerne übernehme ich auch die Ortsbesichtigung .
Bei Interesse benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unsere Webseite www.info.immoservice.de
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schneider

Hallo.

Also ich würd sagen das sind versteckte Mängel. Auf alle Fälle abwarten bis der Gutachter kommt. Kaufpreisminderung würde ich persönlich nicht machen. Lasst lieber die Mängel beheben somit sind unerwartet hohe Kosten ausgeschloßen und ihr habt Gewährleistung.
Gruß Markus

Hallo,
auf jedenfall mit einem anwalt sprechen.da geht es um versteckte mängel!? außerdem denke ich das die vorbesitzer von dem schaden wußten u. ihn verschwiegen haben.weiß nicht aber könnte mir vorstellen das ihr über die schiene zu eurem recht kommt.am sinnvollsten sehe ich die kosten vom kaufpreis abzuziehen,aber hier geht es um vertragsrecht da hab ich keinen plan von.also lieber anwalt für vertragsrecht.hoffe ihr habt das entfernte material noch nicht entsorgt.
wichtig ist einen unabhängigen gutachter mit hinzuzuziehen.der rat eurer handwerker ist jedenfalls gut.viel erfolg euch.
gruß silke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ob es sich um einen versteckten Mangel handelt, wird schwer nachzuweisen sein da man nicht weiß, ob der Vorbesitzer tatsächlich etwas von dem Schaden wusste. Auf jeden Fall erst einmal eine Mängelanzeige an Vorbesitzer schicken mit dem Hinweis, dass die Zahlung bis zur Klärung des Sachverhaltes ausgesetzt wird. Ob das so richtig ist, sollte aber am besten mit dem Gutachter vor Ort geklärt werden. Am besten im Beisein des Vorbesitzers.

Ich persönlich würde auf Kaufpreisminderung tendieren und das ganze selbst managen, dann habt ihr die Fäden in der Hand.