Hallo!
Ich habe folgende Frage.
Gesetzt, ein Arbeitsverhältnis läuft per Ende Juli ordentlich aus, und der Arbeitgeber (in diesem Fall eine Zeitarbeitsfirma) entscheidet sich, auf einen Teil des letzten Gehalts, sagen wir 60 %, Anspruch geltend zu machen, z.B. weil der Arbeitnehmer sich seiner Meinung nach in einem Fall geschäftsschädigend verhalten hat.
Wie muß der Arbeitgeber einen solchen Einbehalt abrechnen?
A: Er rechnet das ganze Monatsgehalt vollkommen normal ab (volle Steuern + Sozialabgaben) und behält sich 60 % des AUSZAHLUNGSBETRAGES ein.
B: Er rechnet nur 40 % des eigentlichen Monatsgehalts ab, entprechend geringer fallen Steuern + Sozialabgaben aus.
Nicht, daß es schon soweit wäre, aber ich stellte Freitag nachmittag erschrocken - und zu spät für eine telefonische Nachfrage - fest, daß das letzte Gehalt (Juli) meines letzten Arbeitgebers sich noch nicht auf dem Konto befindet. Andererseits hat mir der Arbeitgeber bereits Lohnsteuerkarte + Juli-Abrechnung zugesandt - und da stimmt alles. Seit gestern drehen sich mir also die Gedanken im Kopf auf der Suche nach Hinweisen, daß das Gehalt eben etwas verspätet kommt und NICHT irgendein Arger zu erwarten ist. Trifft Fall B zu, wären meine Sorgen unnötig. Leider neige ich aber bei Zeitarbeitsfirmen dazu, den Teufel schnell an die Wand zu malen.
Dank und Gruß vorab,
Tizian