Abrechnung von Gehaltseinbehalt

Hallo!

Ich habe folgende Frage.

Gesetzt, ein Arbeitsverhältnis läuft per Ende Juli ordentlich aus, und der Arbeitgeber (in diesem Fall eine Zeitarbeitsfirma) entscheidet sich, auf einen Teil des letzten Gehalts, sagen wir 60 %, Anspruch geltend zu machen, z.B. weil der Arbeitnehmer sich seiner Meinung nach in einem Fall geschäftsschädigend verhalten hat.

Wie muß der Arbeitgeber einen solchen Einbehalt abrechnen?

A: Er rechnet das ganze Monatsgehalt vollkommen normal ab (volle Steuern + Sozialabgaben) und behält sich 60 % des AUSZAHLUNGSBETRAGES ein.

B: Er rechnet nur 40 % des eigentlichen Monatsgehalts ab, entprechend geringer fallen Steuern + Sozialabgaben aus.

Nicht, daß es schon soweit wäre, aber ich stellte Freitag nachmittag erschrocken - und zu spät für eine telefonische Nachfrage - fest, daß das letzte Gehalt (Juli) meines letzten Arbeitgebers sich noch nicht auf dem Konto befindet. Andererseits hat mir der Arbeitgeber bereits Lohnsteuerkarte + Juli-Abrechnung zugesandt - und da stimmt alles. Seit gestern drehen sich mir also die Gedanken im Kopf auf der Suche nach Hinweisen, daß das Gehalt eben etwas verspätet kommt und NICHT irgendein Arger zu erwarten ist. Trifft Fall B zu, wären meine Sorgen unnötig. Leider neige ich aber bei Zeitarbeitsfirmen dazu, den Teufel schnell an die Wand zu malen.

Dank und Gruß vorab,

Tizian

Hi Tizian

Leider neige ich aber bei Zeitarbeitsfirmen

dazu, den Teufel schnell an die Wand zu malen.

. . . und jetzt willst Du uns auch noch vorsorglich (und womöglich völlig unnötig) verrückt machen ?!

Warte ab und stelle dann ggf. konkret Dein (echtes) Prob. dar!

Hallo Gunter,

Du hast natürlich Recht, ich bin ziemlich hippelig im Moment, was meine Anfrage betrifft. Aber Gott, ich bin auch nur Mensch, und als solcher sollte es möglich sein, der Unruhe auch mal Ausdruck zu verleihen, ohne deswegen gleich abgewatscht zu werden.

Im übrigen möchte ich hoffen, Dich nicht WIRKLICH verrückt gemacht zu haben :wink: .

Gruß,

Tizian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Tizian,

„verrückt“ hast Du mich nicht gemacht - vielmehr wollte ich mit der Wahl dieses Ausdruckes zum Ausdruck bringen, dass Deine Sorgen/Überlegungen/Planungen im Moment noch unbegründet sind und wir bestenfalls mit Dir Kaffeesatz-Lesen betreiben könnten. Sobald Du tatsächlich ein konkretes und greifbares Problem hast, poste und Du wirst geholfen :wink: