Hallo Angel,
Wichtig wären für mich aber zuerst einmal grundlegende Dinge :
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Es gibt Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden und
Freiberufliche.
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Wenn man sich für diesen Beruf (?) interessiert, was wären
dann
innerhalb dieser Richtungen die ersten Schritte, ( wohin
wendet man sich, wo bewirbt man sich ?) welches von
vornherein die erforderlichen Voraussetzungen ?
Betreuungsvereine: darüber weiss ich wenig, eingetragene Vereine, vom Amtsgericht anerkannt. Führen ebenso wie die Betreuungsbehörden Betreuungen, mitunter aber auch nur die Aufsicht über Betreuer bei besonders zu regelnden oder zu überwanchenden Angelegenheiten.
Wichtig für Dich: es gibt ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer. Berufsbetreuer kann nicht (mehr) jeder werden, inzwischen werden Hochschulreife und ein Studium der Sozialwissenschaften oder eine vergleichbare Ausbildung erwartet (mag aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, ich meine Schleswig-Holstein).
Es gibt die Möglichkeit, einen entsprechenden Lehrgang zu machen, da darfst Du dann aus eigener Tasche 1200 Euro löhnen, bin beim Betrag aber nicht ganz sicher.
Es gibt natürlich noch die „alten Hasen“, die schon viele Jahre Betreuungen machten und aus einer Zeit stammten, als fast jeder Berufsbetreuer werden konnte. Die machen sozusagen als „Besitzstand“ weiter, sie haben ja oft auch in langen Jahren ein besonderes Verhältnis zu den Betreuten aufgebaut.
Berufsbetreuer rechnen Minutenweise ab. Die, die ich kenne, notieren jedes Telefonat und alles, was über drei Minuten Dauer hinausgeht.
Durch eine gesetztliche Neuregelung ist der abrechenbare Aufwand pro Betreutem und Monat aber budgetiert, das macht es für viele Berufsbetreuer sehr schwer. Denn die Betreuungen haben es in sich, da hat man auch mitten in der Nacht mit Drogensüchtigen zu tun u. ä.
Der ehrenamtliche Betreuer dagegen erhält in der Regel eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von 323 Euro pro Betreuung und Jahr, mehr auf Antrag bei aussergewöhnlich schwierigen Betreuungen.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine aufwandsbedingte Entschädigung zu beantragen, also keine Pauschale, sondern nach dem, was tatsächlich geleistet wurde für den Betreuten. Ein wacklig Ding, denn wenn das Amtsgericht, dass ja die Vergütung festsetzt, etwas nicht anerkennt, dann muss man klagen oder hat Pech.
Ich denke, für Dich wäre nur die Berufsbetreuung interessant.
Die grösste Hürde ist, überhaupt genommen zu werden vom Amtsgericht. Hier vor Ort ist es so, dass Du zu Anfang 11 Betreuungen übernehmen musst, um Berufsbetreuerbetreuter zu werden (neben den anderen genannten Voraussetzungen). Die Bewerbungen lauf hier über die Betreuungsstelle bei der Stadtverwaltung, das mag aber unterschiedlich sein.
Reich wird man aber nicht.
Bei weiteren Fragen einfach schreiben.
Gruss
Andreas