Arbeiten im Erziehungsurlaub

Hallo,

nachdem ich erst ein Posting in Eltern und Kinder hatte, was sicherlich besser hierher gehört, nochmal meine Frage:

Meine Frau ist Zahnarzthelferin und befindet sich z. Zt. im Erziehungsurlaub.
Nun möchte Sie 8 Stunden in der Woche bei einem anderen Zahnarzt auf 630 Dm-Basis arbeiten.

Muss Sie nun dieses Ihrem Arbeitgeber melden oder ist das im Erziehungsurlaub nicht notwendig?

Vielen Dank im voraus!

Andreas

Hallo, Andreas,

dieser Nebenjob ist genehmigungspflichtig. Da er bei der Konkurrenz ausgeübt wird, hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, die Genehmigung zur Ausübung dieser zu versagen; dafür muß er triftige Gründe anführen.
Also auf jeden Fall denm Arbeitgeber diesen Job anzeigen und hoffen ,daß ernicht widerspricht,

Gruß
steuerfux

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