Arbeitslos - ab wann wird Umschulung bewilligt

Hallo,

bin seit kurzem arbeitslos (auch beim Arbeitsamt gemeldet). Habe schon auf vielen Webseiten nach Stellen gesucht, aber irgendwie ist da nichts passendes dabei, was ich mit meinen Kenntnissen machen könnte. Bin schon flexibel, es muss nicht im Büro sein, sondern auch z.B. im Einzelhandel, aber auch da wird offenbar derzeit kein neuer Mitarbeiter benötigt. Da sich das denke ich mal auch im nächsten Monat nicht ändern wird, hab ich überlegt, ob ich nicht ne Umschulung machen könnte, um meine Chancen zu verbessern. Welche Voraussetzungen muss ich denn haben, um an soner Umschulung teilnehmen zu können und wer zahlt die? Bekomme ich solange weiterhin AL-Geld oder sowas ähnliches für die Teilnahme an der Umschulung? Gibts da verschiedene Bereiche, wo man wählen kann, was am besten zu einem passt oder wird man da zugewiesen?

LG Erika

www.erika-und-rocky.de

hallo,

ich finde es etwas komisch das du diese fragen hier stellst und nicht bei deinem arbeitsamt. zur beantwortung deiner fragen müsste man so ziehmlich alle angaben wissen die dem arbeitsamt bereits vorliegen.

zur bewilligung einer umschulung nur soviel vorab: das arbeitsamt und auch die anderen träger ein umschulung (zum beispiel berufsgenossenschaft, krankenkasse) haben auch wenn sie es nicht zugeben kontigente, soll soviel heissen wie derzeit dürften diese noch nicht erschöpft sein. also schnell zum arbeitsamt und fragen.

viele grüsse aus hamburg
metoo

Hallo,

bin seit kurzem arbeitslos (auch beim Arbeitsamt gemeldet).
Habe schon auf vielen Webseiten nach Stellen gesucht, aber
irgendwie ist da nichts passendes dabei, was ich mit meinen
Kenntnissen machen könnte. Bin schon flexibel, es muss nicht
im Büro sein, sondern auch z.B. im Einzelhandel, aber auch da
wird offenbar derzeit kein neuer Mitarbeiter benötigt. Da sich
das denke ich mal auch im nächsten Monat nicht ändern wird,
hab ich überlegt, ob ich nicht ne Umschulung machen könnte, um
meine Chancen zu verbessern. Welche Voraussetzungen muss ich
denn haben, um an soner Umschulung teilnehmen zu können und
wer zahlt die?

Du musst arbeitslos gemeldet sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld/hilfe haben.
Bekomme ich solange weiterhin AL-Geld oder

sowas ähnliches für die Teilnahme an der Umschulung?

Du hast während der Umschulung Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe (Arbeitslosengeld+Fahrtkosten zur Umschulung) und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in dieser Zeit.
Gibts da

verschiedene Bereiche, wo man wählen kann, was am besten zu
einem passt oder wird man da zugewiesen?

Du solltest Dich auf jeden Fall mal in Deiner Stadt schlau machen, was die verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen so anbieten, und dann einen Termin bei Deinem Arbeitsberater klar machen, und dem am besten schon die Schule vorlegen. Vom Arbeitsamt selber erhält man da recht wenig Unterstützung.

LG Erika

www.erika-und-rocky.de

Es kommt auch immer ein bisschen darauf an, wieviel Geld das AA noch zur Verfügung hat. Aber das Jahr ist ja noch jung, und da könntest Du Glück haben.
Grüße Almut
ps. habe auch schon 2 Weiterbildungen per AA hinter mir, und gebe Dir auch gerne noch mehr Ratschläge.

Hallo Erika,

das ist alles zusammen nicht sehr einfach. Aber generell hast du eine wichtige Voraussetzung schon mal erfüllt: du bist arbeitslos und auch als solches gemeldet.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dir eine Umschulung bewilligt wird. Als ich nach meiner Ausbildung zur Industriekauffrau arbeitslos wurde, wollte man mir keinerlei Maßnahmen bewilligen, mit dem Argument, ich sei

  • noch nicht lange genug arbeitslos (waren damals (1996) vielleicht 3 Monate)
  • in einem Beruf ausgebildet, in den noch umgeschult wird.

Gezahlt wird die Umschulung ggf. von Arbeitsamt oder z.B. Berufsgenossenschaft. Das hängt davon ab, aus welche Grund du umschulst.

Es gibt ganz viele verschiedene Bereiche. Und was davon du machen darfst, hängt vom aktuellen Angebot und von dem Träger der Kosten ab. Die reden da natürlich mit.

Allerdings weiß ich, dass in einigen Regionen bereits in diesem Jahr vom Arbeitsamt vorerst keine Gelder mehr für Maßnahmen bewilligt werden, weil die Töpfe bereits erschöpft sind. Wenn das in deiner Region auch der Fall ist, bliebe dir höchstens die Möglichkeit, es mit gesundheitlichen Gründen zu erklären und somit einen anderen Träger für die Kosten zu finden. Denn ganz billig sind die Umschulungen nicht. Selbst einzelne Weiterbildungen kosten ne ganze Menge Geld. Und wenn du Pech hast, und dein Arbeitsberater (oder wie die sich inzwischen nennen) hat nicht viel Überblick über das was angeboten wird und für dich sinnvoll ist, geht es dir wie mir. Man lehnte es ab, mir eine Weiterbildung „PR-Management“ zu finanzieren, da ich angeblich überqualifiziert wäre. Aber man steckte mich zwangsweise in eine Weiterbildung um Word, Excel,… zu lernen, die ich aber mittendrin abgebrochen habe, um u.a. genau das selbst zu unterrichten. Andere sinnvolle Schulungen gäbe es für mich zu der Zeit nicht, was ein anderer Mitarbeiter des Arbeitsamtes nachträglich abgestritten hat, als ich mich bei denen wieder abmeldete.

Glaube also nicht alles ungeprüft deinem Berater, sondern informiere dich selbst auch so umfassend wie möglich über die Angebote, die für dich interessant sind und gehe mit entsprechenden Vorschlägen auch aufs Arbeitsamt und frag dafür nach der Kostenübernahme.

Viele Grüße
Merlinchen