Arbeitslos und arbeitssuchend

hallo! kann mir jemand die frage beantworten, was der unterschied ist, wenn man beim arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist? fließen in beiden fällen beiträge zur rentenverisicherung?

Das arbeitssuchend in deiner akte hat den sinn, das dein arbeitsvermittler weiß, das du auch eien stelle haben möchtest, auf den mitteilungen die man vom amt für termine bekommt gibt es auch immer den punkt : ich möchte keine weiteren angebote etc. haben. wenn du das ankreuzt bist du nicht mehr arbeitssuchend gemeldet, du erlangst meines wissens dadurch keine doppelbeiträge, weil es damit nichts zu tun hat. Jemand der Arbeitslos, arbeitssuchen und ausbildungssuchend gemeldet ist, bekommt dann auch nichts dreifach!

hallo! kann mir jemand die frage beantworten, was der
unterschied ist, wenn man beim arbeitsamt arbeitslos und
arbeitssuchend gemeldet ist? fließen in beiden fällen beiträge
zur rentenverisicherung?

Hallo,

ein Arbeitsloser, der Alg erhält erhält, ist zwangsläufig auch Arbeitsuchender. Wer Alg erhält, ist auch rentenversichert. Ein Arbeitsuchender muß nicht gleichzeitig arbeitslos sein (wenn nicht arbeitslos ist er ja noch beschäftigt). Dieser ist ja über seine Beschäftigung rentenversichert. Wer kein Alg erhält, ist auch nicht darüber rentenversichert.

Gruß
Otto

hallo! kann mir jemand die frage beantworten, was der
unterschied ist, wenn man beim arbeitsamt arbeitslos und
arbeitssuchend gemeldet ist? fließen in beiden fällen beiträge
zur rentenverisicherung?

hallo! kann mir jemand die frage beantworten, was der
unterschied ist, wenn man beim arbeitsamt arbeitslos und
arbeitssuchend gemeldet ist? fließen in beiden fällen beiträge
zur rentenverisicherung?

Hallo Amela, arbeitssuchend muss man sich melden, wenn man z.B. gekündigt wurde (oder eine bestimmte Zeit vor dem Auslaufen einer Befristung). Da ist man aber noch nicht arbeitslos.

Arbeitslos ist man tatsächlich erst, wenn man keine Beschäftigung ab 15 h/Woche hat, aber eine Beschäftigung sucht und der Vermittlung zur Verfügung steht.

Kannst es auch komplizierter haben. :wink: Im SGB III §§ 16 + 119 findet sich zumindest die Begriffsbestimmung für „arbeitslos“ (im schönsten Gesetzesdeutsch)

MfG
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Ich bin kein Sozialrechtsexperte und deswegen könnte die simple Erklärung von mir auch (teilweise) falsch oder unkorrekt sein.

hallo! kann mir jemand die frage beantworten, was der
unterschied ist, wenn man beim arbeitsamt arbeitslos und
arbeitssuchend gemeldet ist? fließen in beiden fällen beiträge
zur rentenverisicherung?

Hallo, etwas strukturierter als das bisher gesagte.
Arbeitslos: jemand der ohne tätigkeit ist oder zumindest nicht mehr als 15 Std die Woche arbeitet, also für die AAgentur erreichbar ist und sich regelmäßig melden muss. Arbeitslos ist nicht davon abhängig, ob mal Leistungen bekommt (dann arbeitslos ohne Leistungsanspruch)
Wer Arbeitslos ist, wird auch der Rentenversicherung gemeldet (dann gibt es aber nur Ersatzzeiten angerechnet, ähnlich wie früher die Schul-Zeiten nach dem 16. Lebensjahr angerechnet wurden)

arbeitssuchend: jeder der sich beim Amt meldet um Arbeit zu finden, dass kann jemand sein, der eigentlich noch arbeitet, aber den Chef wechseln will, oder der kurz vor der Kündigung steht. Oder eine Mutter, die noch ein paar Monate Elternzeit hat, aber eine Beschäftigung für danach sucht (zB. weil ihr alter AG sie nicht übernehmen will.) Oft sind auch Uni-Abgänger als Arbeitssuchend eingestuft, da man ihnen nicht gesagt hat, dass arbeitslos ohne Leistungsanspruch den Vorteil der Meldung an die RV (keine Beitragszahlung) hat, auch wenn es äusserlich keinen Unterschied macht.

All diejenigen die in Trainingsmaßnahmen stecken, aber eigentlich ohne Arbeit sind, sind auch nicht mehr arbeitslos (für die Statistik), aber auch nicht nur arbeitssuchend, da auch sie Ersatzzeiten an die RV gemeldet bekommen.

Aber nur für diejenige die auch Leistungen bekommen, werden RV-Beiträge gezahlt, ebenso Krankenkassenbeiträge. Also wer Arbeitslos ohne Leistung ist, sollte sich so schnell wie möglich freiwillig gesetzlich versichern (von 0 Eu Einkommen), um dort nicht rauszufallen (Max. 3 Monate Zeit). Sonst bliebt nur die zunehmend teurer werdende Private KV.

Schöne Grüße Susanne