Arbeitslos und nebenjob

schöne guten tag!

hoffentlich kann mir jemand helfen.
ich bin arbeistlos und habe nun ein angebot auf arbeit aber nur eine woche lang, würde dort aber mehr als die besagten erlaubten 15h arbeiten und auch mehr verdienen?
und diese beschäftigung könnte sich in den nächsten wochen auch wiederholen.
gebe ich dies einfach an … oder wie läuft das ?
hat damit schon jemand erfahrung ?
bitte helft mir !

Gruss Thomas

Hallo Thomas,

sprich mit Deinem Arbeitsberater beim Arbeitsamt; schildere ihm Dein Vorhaben und bitte Ihn um Rat. (Kommt fast immer gut an, wenn man jemand anderen um Rat fragt, also dessen Kompetenz anspricht.)

Es besteht die Möglichkeit, sich beim Arbeisamt (mittels der rosafarbenen Veränderungsmitteilung) abzumelden; z.B. für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, die 15 Stunden pro Woche übersteigen. Anschließend - nach dem Job - meldest Du Dich wieder arbeitslos.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Hallo Thomas,

es verhält sich folgendermaßen:

  1. Du bist verpflichtet, den Nebenjob beim Arbeitsamt anzugeben,
  2. die 15 Stunden Höchstarbeitszeit ist mit der neuen 400 €-Regelung
    weggefallen,
  3. Verdienst Du nebenher mehr als 400 €, gilst Du als NICHT ARBEITSLOS
  4. Alles was Du über 165 € im Monat hinzuverdienst, wird Dir leider
    vom Arbeitsamt wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen

Da ich in den letzten beiden Monaten arbeitslos war, weiß ich darüber genaustens Bescheid. Ich habe nämlich auch einen Nebenjob, den ich schon seit 5 Jahren ausübe und mir wird leider alles wieder abgezogen, was ich über 165 € nebenbei verdiene. Vielleicht kannst Du Deinen Arbeitgeber ja überreden, Dir das Geld schwarz zu bezahlen. Was natürlich nicht rechtens ist, aber ich würde es zumindest versuchen. Dabei solltest Du aber aufpassen in welcher Branche es ist: Bau, Gastronomie und Bauernhöfe werden sehr oft von den Arbeitsämtern aufgesucht und jagen Schwarzarbeiter.

Ich hoffe, mit der Info konnte ich Dir ein wenig weiterhelfen.

MfG

Michaela

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Hallo Michaela,

im SGB III § 141 findet sich die 15 Stunden-Regel - so weit ich weiss - immer noch. Insofern sind Deine Punkte 2., 3. und 4. nicht korrekt und führen möglicherweise zu Fehlverhalten von Arbeitsuchenden.
(Ich räume natürlich die Möglichkeit ein, dass sich in den letzten Tagen eine meinem Kenntnisstand widersprechende Neuregelung ergeben hat).

Du schreibst:

  1. die 15 Stunden Höchstarbeitszeit ist mit der neuen 400
    €-Regelung weggefallen,
  2. Verdienst Du nebenher mehr als 400 €, gilst Du als NICHT
    ARBEITSLOS
  3. Alles was Du über 165 € im Monat hinzuverdienst, wird Dir
    leider vom Arbeitsamt wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen

Meine Richtigstellung:
Für Arbeitslose, die bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, gilt ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro (bzw. maximal 20 % des Arbeitslosengeldes). Nicht die Höhe des Verdienstes ist entscheidend, sondern die Anzahl der dafür aufgewendeten Stunden. Richtig ist, dass der Arbeitslose nicht mehr als 15 Stunden arbeiten darf (es gibt wenige Ausnahmen), weil er andernfalls nicht mehr die notwendige Zeit für die aktive Arbeitsplatzsuche aufwenden kann.
Der den Freibetrag übersteigende Betrag wird nicht vollständig weg"gesteuert": man kann Werbungskosten geltend machen.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Hi!

hoffentlich kann mir jemand helfen.
ich bin arbeistlos und habe nun ein angebot auf arbeit aber
nur eine woche lang, würde dort aber mehr als die besagten
erlaubten 15h arbeiten und auch mehr verdienen?
und diese beschäftigung könnte sich in den nächsten wochen
auch wiederholen.

Für den Zeitraum, in dem Du die 15 Stunden erreichst oder überschreitest, bekommst Du in der Tat keine ALU. Allerdings solltest Du, wenn Du diese Tätigkeit dem Arbeitsamt mitteilst, direkt angeben, bis wann diese Tätigkeit dauert. Im Anschluss daran hast Du nämlich wieder Anspruch!

gebe ich dies einfach an … oder wie läuft das ?
hat damit schon jemand erfahrung ?

Alles, was Du wissen musst, steht eigentlich hier
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…

Aber es macht sich immer sehr gut, wenn Du (Tipp: möglichst früh am Morgen) beim Arbeitsamt erscheinst und denen die Sachlage schilderst und um Hilfe bittest!
Wenn dort gemerkt wird, dass jemand arbeiten möchte und dabei noch den legalen Weg wählt, wird man Dir auch mit Freude zur Seite stehen! Das ist deren Job!

Grüße
Guido

Das ist FALSCH!
Hi!

  1. Du bist verpflichtet, den Nebenjob beim Arbeitsamt
    anzugeben,

ok

  1. die 15 Stunden Höchstarbeitszeit ist mit der neuen 400
    €-Regelung
    weggefallen,

Das ist schlicht falsch!
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden erreicht oder übersteigt, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld, bzw. -hilfe!
Schau mal hier rein - Seite 11.
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…

Da ich in den letzten beiden Monaten arbeitslos war, weiß ich
darüber genaustens Bescheid.

Sorry, aber so genau scheint das nicht zu sein!

Ich habe nämlich auch einen
Nebenjob, den ich schon seit 5 Jahren ausübe und mir wird
leider alles wieder abgezogen, was ich über 165 € nebenbei
verdiene. Vielleicht kannst Du Deinen Arbeitgeber ja
überreden, Dir das Geld schwarz zu bezahlen. Was natürlich
nicht rechtens ist, aber ich würde es zumindest versuchen.

Vielleicht noch die Aufforderung zu anderen Betrügereien?
Ich glaube fast nicht, was ich hier an „Tipps“ lese - da wird mir echt übel!

Dabei solltest Du aber aufpassen in welcher Branche es ist:
Bau, Gastronomie und Bauernhöfe werden sehr oft von den
Arbeitsämtern aufgesucht und jagen Schwarzarbeiter.

Offensichtlich wird nicht genug kontrolliert!

Guido

1 Like

also es gibt eine Ausnahmeregelung in besonderen Fällen kann die 15 Stunde Grenze überschritten werden aber nur ausnahmsweise, darf nur ab und zu vorkommen und steht auch so im Gesetz, d.h. du würdest dann gleichzeitig ALU bekommen. Ich wäre allerdings vorsichtig. Du mußt darauf achten ob du bei deinem Job auch wirklich mehr Geld bekommst als ALU. Ich glaube es sind bis zu acht Wochen die du arbeiten kannst während dein Anspruch ruht, aber nicht erlischt, d.h. innerhalb dieses Zeitraums müßtest du keinen neuen Antrag stellen. Auf jeden Fall nochmals erkundigen, aber so ungefähr ist die Sachlage. Weiter ist problematisch, dass du neben ALU nur 165 € im Monat dazuverdienen darfst, alles andere wird verrechnet. D.h. bei gleichzeitigem ALU Bezug bleiben dir insgesamt nur 165€ mehr.

Angela Sebaldi

vielleicht finde ich hier einen Experten/eine Expertin zum Thema Bestandsschutz, ich habe schon ein bisschen Ahnung aber nicht den Durchblick, wer kennt sich gut aus? Rahmenfrist, neuer Anspruch usw.
Danke!

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