Arbeitslosengeld bei Kündigung in Probezeit?

Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Probezeit einen Job kündigt, hat er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder müsste er dafür durch den Arbeitgeber gekündigt werden?
Und wenn die Person nun kündigen wöllte, da sie eine andere berufl. Richtung einschlagen möchte (z.B. Studium)? Besteht dann ggf. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (da der Studieneinstieg erst 2005 möglich wäre)?
Wo kann man in Gesetzestexten hierzu nachlesen?

Hallo

Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Probezeit einen Job
kündigt, hat er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder
müsste er dafür durch den Arbeitgeber gekündigt werden?

Ob generell ein Anspruch auf ALG besteht, hat nichts mit der Frage zu tun, wer kündigt, sondern hängt davon ab, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Wenn der AN den Job kündigt wird in den allermeisten Fällen aber eine Sperrfrist bzgl des Bezugs des ALG verhängt. Dies kann aber auch bei einer Kü durch den AG der Fall sein, wenn die Voraussetzungen für eine Sperrfrist vorliegen.

Und wenn die Person nun kündigen wöllte, da sie eine andere
berufl. Richtung einschlagen möchte (z.B. Studium)? Besteht
dann ggf. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (da der
Studieneinstieg erst 2005 möglich wäre)?

Zumindest bis zur Aufnahme des Studiums.

Wo kann man in Gesetzestexten hierzu nachlesen?

SGB 3
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/index…

Gruß,
LeoLo