Arbeitslosgengeldsperre - Kündigung in Probezeit?

Hallo,
ich befinde mich in einer sehr schlimmen Situation:
Am 1. Februar habe ich als Bürokauffrau eine Stelle gefunden. Das Aufgabengebiet interessiert mich, allerdings ist das Arbeitsklima in diesem Betrieb nicht zum Aushalten. Am 1. Tag wurde mir vom Personalchef mitgeteilt, dass es in der Abteilung jemanden gäbe, der die Stimmung vergiftet und etwas problematisch sei. Dieses wiederholte dann auch ein paar Stunden später mein Abteilungsleiter. Und nach den vergangenen Wochen ist das auch nicht untertrieben: Meine direkte Kollegin ist menschlich gesehen wirklich nicht auszuhalten: Sie schikaniert Kollegen, hat einen unmöglichen Ton und haut mit Vorliebe die Kollegen in die Pfanne. Mein Chef hat zu mir gesagt, er benötige „handfeste Beweise“, damit gegen sie vorgegangen werden könne. Diese Kollegin ist aber mittlerweile schon 14 Jahre im Unternehmen tätig. Jetzt wird von mir verlangt, dass ich als „Spionin“ agiere. Ich halte diesen Druck einfach nicht mehr aus und würde lieber heute als morgen kündigen. Jetzt sagte mir eine Bekannte, dass ich das Recht habe, in der Probezeit zu kündigen (erst Recht bei diesen Gründen), ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu riskieren. Da ich Alleinerziehend bin, ist diese Frage sehr wichtig für mich.

Wie stehen meine Chancen?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Alex

Bei diesen Gründen kannst Du sowohl in der Probezeit, wie auch in jedem anderen Arbeitsverhältnis (fest oder auf Zeit)kündigen, ohne Nachteile beim Arbeitsamt befürchten zu müssen; das würde ich auch tun, denn in einer Firma würde ich nicht arbeiten wollen, in der die offensichtlich schon lange bekannten Probleme nicht von der Firmenleitung angegangen und gelöst werden. Gruß, Sandra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sandra,

Bei diesen Gründen kannst Du sowohl in der Probezeit, wie auch
in jedem anderen Arbeitsverhältnis (fest oder auf
Zeit)kündigen, ohne Nachteile beim Arbeitsamt befürchten zu
müssen.

dieses ist eine unvorsichtige Aussage.

(1) Hängt der Nachteil (immerhin zwölf Wochen Sperrzeit) davon ab, ob eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitsuchenden zugemutet werden kann oder nicht. Dies muss unter Abwägung auch der Interessen der „Solidargemeinschaft der Versicherten“ beurteilt werden. Es gibt insoweit einen nicht harmlosen Ermessensspielraum.

(2) Steht im Gesetz nichts Konkreteres, d.h. die Auslegung obliegt der Rechtsprechung. D.h. man braucht im Widerspruchsverfahren gegen den mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ergehenden Bescheid über Eintritt einer Sperrzeit (a) Quellen zu Präzedenzfällen (die gibts nicht gratis) und (b) Beweise. Diese sucht der Arbeitgeber nach eigener Aussage mehr oder weniger dringend. Daraus darf geschlossen werden, dass er sie nicht hat. Es würde also selbst eine Ladung als Zeuge im gerichtlichen Verfahren nur die Aussage bringen „Ich weiß es nicht genau“.

Bei beabsichtigter eigener Auflösung des Dienstverhältnisses muss man grundsätzlich mit dem Eintritt einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen, wenn man nicht vorher die klar positive Aussage des bei der Agentur für Arbeit zuständigen Sachbearbeiters oder eines entsprechend spezialisierten Fachanwaltes hat.

Fälle von bezeugten oder sonstwie zweifelsfrei nachgewiesenen unzumutbaren Bedingungen (Mitarbeiter werden jeden Abend eingeschlossen und dürfen erst raus, wenn sie ein Pensum erledigt haben, was nachweislich nur bei einem Zwölfstundentag zu schaffen ist; nachgewiesene ständige Verstöße gegen das Maßregelungsverbot etc.) selbstverständlich ausgenommen. Der geschilderte Fall ist nicht eindeutig und vor allem, solange er nur mit der Aussage der Arbeitssuchenden belegt ist, nicht gut beweisbar.

Schöne Grüße

MM

Meine Aussage ist weder unvorsichtig noch interpretierbar, lediglich durch die gewählte Kurzfassung für Leser mißverständlich, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben: Also: „Bei diesen Gründen…“ heißt: Bei Vorliegen dieser Gründe. Gruß, Sandra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

um also meinen Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache ein wenig abzuhelfen:

Erklärst Du mir bitte die hier

  • schikaniert Kollegen
  • hat einen unmöglichen Ton
  • haut andere in die Pfanne

zugrunde liegenden objektiven und ggf. beweisbaren Sachverhalte? Ich kann sie nicht erkennen, und ich fürchte unverändert, dass sie - so vorgetragen - im Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führen. Ob es im Schulbetrieb die Technik gibt, Personalgespräche ohne Zeugen zu führen, damit hinterher im Zweifelsfall nur unbezeugte und ggf. widersprüchliche Aussagen vorliegen, weiß ich nicht. Ich darf Dir versichern, dass sie in der Privatwirtschaft allerfeinste Blüten treibt.

Schöne Grüße

MM

Moien!

Ich kann Deutsch und kann nur vor Sandras Posting warnen! Sowas könnte ja jeder behaupten, wenn er kündigen will - von daher ist das Posting völliger Unfug und gefährlich!

Das die Chefs Beweise brauchen kann ich sogar zum Teil nachvollziehen, aber damit eine „Neue“ zu belasten ist schon merkwürdig.

An Deiner Stelle würde ich erstmal zum Arbeitsamt gehen und dort konkret nachfragen, ob dir eine Kündigung möglich ist. Sollte dieser zustimmen lass es dir am Besten schriftlich bestätigen und dann bist du auf der sicheren Seite. Glaube auf jeden Fall nicht irgendwelchen Blödsinn, den du hier manchmal zu Hören bekommst!

Abgesehen davon würde ich das Gespräch mit dem Chef suchen und offen sagen, daß so etwas nicht dein Ding ist und ansonsten die Kollegin soweit möglich ignorieren. Solche Leute haben ja nur ne Chance wenn sie Zuhörer finden. Solche Sachen (wenn auch in abgeschärfter Form) passieren dir an vielen Arbeitsstätten und von daher würd ich nicht gleich aufgeben!

Bernd

Meine Aussage ist weder unvorsichtig noch interpretierbar,
lediglich durch die gewählte Kurzfassung für Leser
mißverständlich, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache
haben: Also: „Bei diesen Gründen…“ heißt: Bei Vorliegen
dieser Gründe. Gruß, Sandra

Hallo,

tragen wir die Nase heute etwas zu hoch ?

Matthias

Hallo Alex,

Mein Chef hat zu mir
gesagt, er benötige „handfeste Beweise“, damit gegen sie
vorgegangen werden könne.

Das Arbeitsamt auch.

Jetzt sagte mir eine Bekannte, dass ich das Recht
habe, in der Probezeit zu kündigen (erst Recht bei diesen
Gründen), ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu riskieren.

Das ist nicht richtig. Wenn selbst der Arbeitgeber keine Beweise dafür liefern kann, das eine Zusammenarbeit mit besagter Kollegin unmöglich ist (der dir das übrigens zumutet!?) wirst du das auch nicht können.

Wie stehen meine Chancen?

Schlecht, sorry…

Liebe Grüße auch dir und Kopf hoch!

Diana

Warum kündigt dein Chef dich nicht? Erläutere ihm deine Situation mal, auf diese Weise lässt sich da eher was machen.

Diana

Immer mit der Ruhe :smile:
Hallo,
ich bin’s noch einmal.
Erst einmal vielen Dank für die vielen Tipps und Ratschläge. Ich habe heute noch einmal das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht und wir sind zu einer einvernehmlichen Lösung gelangt: Er kündigt mir im Rahmen der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist!

Was die besagte Kollegin angeht, hat es in der Vergangenheit viele andere Vorgänger von mir gegegeben, die auch das Handtuch geschmissen haben, weil die Stimmung in der gesamten Abteilung derart schlecht ist. Eine dieser Damen hat persönlich Kontakt zu mir aufgenommen und hätte mir vor dem Arbeitsamt den Rücken gestärkt, wenn der Fall eine andere Wendung genommen hätte.

Wie schon gesagt wurde, kann auch ich nicht verstehen, wieso eine Geschäftsführung so ein Verhalten einer Kollegin duldet. Aber man konnte mir auf meine heutige Frage keine Antwort geben…

LG
Alex