Hi Anne,
wenn Du zum Vorstelungsgespräch EINGELADEN wurdest, so hat das der/die Einladende zu bezahlen: Wer die Musik bestellt, zahlt! So einfach ist das.
Sei also froh, dass Du die beiden Firmen schon mit dieser Bagatelle enttarnt hast - wie stellen die sich wohl bei ihren Mitarbeitern an?! Wenn die Beträge einen Rechtsstreit rechtfertigen (lohnen), kannst Du die Fahrtkosten (Bei erforderlicher Übernachtung auch diese Kosten) juristisch durchsetzen.
Zunächst schreibst Du den betroffenen Firmen eine Rechnung, die heißt im Arbeitsrecht „Geltendmachung“: Hiermit mache ich, Anne …, die Erstattung meiner Fahrkasten vom … zum Vorstellungsgespräch am …, das auf Ihre Veranlaßung stattgefunden hat, in Höhe von DM … geltend. Zur Vermeidung juristischer Schritte zahlen Sie den Betrag bitte bis spätestens … (ca. 10 Tage Frist).
Wichtig ist dabei, dass Du Deine Ansprüche plausibel und nachvollziehbar darstellst: also x km a´ DM 0,52 je km bzw. durch Belege beweist (z. B. Quittungen bzw. Fahrkarten udgl.).
Wenn die Beträge nicht allzu hoch sind, dürften die meisten Firmen zahlen - Rechtsstreit lohnt dann doch gar nicht - allerdings mußt Du glaubhaft machen, dass Du den Betrag auf JEDEN Fall auch gerichtlich durchsetzen würdest (Hinweis auf Gewerkschaft oder Rechtsschutzversicherung ist wahrscheinlich hilfreich). So, jetzt bist Du dran …
Viel Erfolg und munter bleiben
Hubert