Fahrtkosten zum Vorstellungsgespraech

Ich habe mich beworben und wurde mehrmals zu Vorstellungsgespräche eingeladen. Bis jetzt wurden die Fahrtkosten immer erstattet.

Vor kurzem hatte ich 2 Gespraeche in 2 verschiedenen Firmen. Die haben mir schon eine negative Antwort mitgeteilt. Daraufhin habe ich einen Brief zur Erstattung der Fahrtkosten geschickt.

Bis jetzt habe ich von diese 2 Firmen keine Antwort und auch keine Überweisung.

Ich befürchte, dass die mein Brief einfach ignoriert haben, und damit nicht zahlen werden.

Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Hallö,

meines Erachtens erhälst Du nur dann Kostenerstattung, wenn Dir das Vorstellungsgespräch vom Arbeitsamt oder vom Berufsbildungszentrum vermittelt wurde , und auch dann nur vom jeweiligen Amt ( auf Antrag, werden auf Nachfrage ausgehändigt ).

Wenn Du Dich selbstständig zum Arbeitgeber begibst, um Dich hier vorzustellen, ist er nicht verpflichtet, irgendwelche Kosten zu erstatten, macht er es doch, dann freiwillig.

CU and CIAO
Reiko

Eine gesetzliche Regelung gibt es m.e. nicht. wenn die Firmen nicht zahlen, kannst Du die entstanden Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzen, egal ob Du arbeitslos bist oder nicht.
MfG Toni.

Hi,
grundsätzlich sind die Fahrtkosten schon vom Unternehmen zu bezahlen. Manche „vergessen“ es. Nur: wie so oft beim Recht - letztendlich sind die Beträge zu gering, um sie in der Praxis einklagen zu können …
DD

Hi Anne,

wenn Du zum Vorstelungsgespräch EINGELADEN wurdest, so hat das der/die Einladende zu bezahlen: Wer die Musik bestellt, zahlt! So einfach ist das.

Sei also froh, dass Du die beiden Firmen schon mit dieser Bagatelle enttarnt hast - wie stellen die sich wohl bei ihren Mitarbeitern an?! Wenn die Beträge einen Rechtsstreit rechtfertigen (lohnen), kannst Du die Fahrtkosten (Bei erforderlicher Übernachtung auch diese Kosten) juristisch durchsetzen.

Zunächst schreibst Du den betroffenen Firmen eine Rechnung, die heißt im Arbeitsrecht „Geltendmachung“: Hiermit mache ich, Anne …, die Erstattung meiner Fahrkasten vom … zum Vorstellungsgespräch am …, das auf Ihre Veranlaßung stattgefunden hat, in Höhe von DM … geltend. Zur Vermeidung juristischer Schritte zahlen Sie den Betrag bitte bis spätestens … (ca. 10 Tage Frist).

Wichtig ist dabei, dass Du Deine Ansprüche plausibel und nachvollziehbar darstellst: also x km a´ DM 0,52 je km bzw. durch Belege beweist (z. B. Quittungen bzw. Fahrkarten udgl.).

Wenn die Beträge nicht allzu hoch sind, dürften die meisten Firmen zahlen - Rechtsstreit lohnt dann doch gar nicht - allerdings mußt Du glaubhaft machen, dass Du den Betrag auf JEDEN Fall auch gerichtlich durchsetzen würdest (Hinweis auf Gewerkschaft oder Rechtsschutzversicherung ist wahrscheinlich hilfreich). So, jetzt bist Du dran …

Viel Erfolg und munter bleiben

Hubert

Ich weiss die Lösung…
Hallo, als alte „Arbeitsamtweise“ kann ich Dir gute Tips geben.
Wenn Du beim AA gemeldet bist, kanns du für jede Fahrt Anträge einreichen, die Du aber vorher anmelden musst.
Es ist dabei egal, ob Du die Stelle vom AA hast oder selbstgesucht.
Der Weg: morgen V.gespräch: heute antrag holen, vom bearbeiter abzeichnen lassen,
hinfahren und von fa. abzeichnen
lassen, rest ausfüllen, antrag abgegben und aufs geld warten.
Bitte berücksichtige dabei, das du deine persöhnlichen Ausgaben so hoch wie möglich setzt, und auch Umwege einkalkulieren musst. Schliesslich kannst Du ja nichts für 20 km Umweg, die Du wegen einer Baustelle mehr fahren musstest.
Ich hoffe, daß hilft Dir erstmal weiter, für nährere Auskünfte und viele weitere Tricks bitte E-Mail an mich. Gruß Sandra