Ferienjob

Hi!

Braucht man für einen Ferienjob die Lohnsteuerkarte ?!
Wie ist das genau geregelt ?!

DANKE
SNEJ

Hallo

Braucht man für einen Ferienjob die Lohnsteuerkarte ?!

Nur wenn der AG eine verlangt. Soll es denn eine geringfügige Tätigkeit (400 Euro-Job) sein?

Gruß,
LeoLo

nein ich verdiene mehr als 400,-€.

nein ich verdiene mehr als 400,-€.

Hallo

Also eher eine „kurzfristige Beschäftigung“? Diese ist neben den 400-Euro-Jobs die zweite Variante der geringfügigen Beschäftigung. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1.) Die Beschäftigung ist auf 2 Monate oder auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt
2.) Sie darf nicht berufsmäßig sein, falls das Entgelt über 400 Euro im Monat liegt
Typische Beispiele sind Krankheitsvertretungen, Saisontätigkeiten und Ferienjobs.

Unterschied zur 400-Euro-Regelung:
Wenn eine Beschäftigung kurzfristig ist, fallen keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an, auch nicht in pauschaler Form. Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn die Beschäftigung 18 Arbeitstage nicht überschreitet (weitere Bedingungen in § 40a Abs. 1 EStG), aber meist dürfte die Vorlage einer Steuerkarte günstiger und aufgrund ausstehender Rechtssprechungen auch unkomplizierter sein.

Gruß,
LeoLo