Fragen zur Bezeichnug Gesellschafter-Geschäftsführer

Hallo,

  1. ist ein „Gesellschafter-Geschäftsführer“ ein „Geschäftsführender Gesellschafter“? Letzteres scheint mir gängiger zu sein für Signatur und Visitenkarte, wobei ersteres anscheinend die offizielle Bezeichnung ist.

  2. würdet ihr das „Gesellschafter“ auf der Visitenkarte weglassen und „nur“ Geschäftsführer schreiben?

  3. Wie lautet die korrekte Übersetzung ins Englische, Managing Partner?

Danke!

Hallo

  1. ist ein „Gesellschafter-Geschäftsführer“ ein
    „Geschäftsführender Gesellschafter“? Letzteres scheint mir
    gängiger zu sein für Signatur und Visitenkarte, wobei ersteres
    anscheinend die offizielle Bezeichnung ist.

Korrekt

  1. würdet ihr das „Gesellschafter“ auf der Visitenkarte
    weglassen und „nur“ Geschäftsführer schreiben?

Ja.
Der Geschäftsführer ist zwar grundsätzlich „nur“ ein Angestellter, aber definitiv ein Angestelleter, der im außenverhältnis Entscheidungen treffen darf.
Das ist beim Gesellschafter nicht zwangsläufig gegeben.

  1. Wie lautet die korrekte Übersetzung ins Englische, Managing
    Partner?

Wikipedia:
„In amerikanischen Unternehmen gibt es oft dann einen COO, wenn der operative Geschäftsführer nicht gleichzeitig auch der Vorsitzende der Geschäftsleitung ist und der Vorsitzende der Geschäftsleitung in dieser Firma als CEO bezeichnet wird. In diesem Fall trägt der COO den zusätzlichen Titel President.“

MfG Frank

schon wieder falsch
Hallo,

Ja.
Der Geschäftsführer ist zwar grundsätzlich „nur“ ein
Angestellter, aber definitiv ein Angestelleter, der im
außenverhältnis Entscheidungen treffen darf.

du hast sicher eine Gesetzesfundstelle oder eine andere belastbare Quelle dafür? Nein?

Der Geschäftsführer kann ein Angestellter sein, muss es aber nicht. Er ist ein Organ der Gesellschaft. Dazu bedarf es keines Dienstverhältnisses, dazu bedarf es nur der Eintragung in das Handelsregister.

Typischer Fall für ein fehlendes Dienstverhältnis ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der inaktiven GmbH.

&thatsit

Hallo,

Der Geschäftsführer ist zwar grundsätzlich „nur“ ein
Angestellter, aber definitiv ein Angestellter, der im
außenverhältnis Entscheidungen treffen darf.

du hast sicher eine Gesetzesfundstelle oder eine andere
belastbare Quelle dafür? Nein?

Erhelle uns! Was ist er denn sonst?

Der Geschäftsführer kann ein Angestellter sein, muss es aber
nicht. Er ist ein Organ der Gesellschaft.

Die Organschaft ist ein Begriff aus dem Steuerrecht.
Tatsächlich besteht eine GmbH aus min. zwei Organen. De(m/n) Inhaber(n) - bei einer GmbH Gesellschafter genannt - und der Geschäftsführung.

Dazu bedarf es
keines Dienstverhältnisses, dazu bedarf es nur der Eintragung
in das Handelsregister.

Die juristische Person wird von den Gesellschaftern in das Handelregister eingetragen. Dabei werden Vertretungsberechtigungen und Prokura de(s/r) Geschäftsführer eingetragen.

Typischer Fall für ein fehlendes Dienstverhältnis ist der
Gesellschafter-Geschäftsführer der inaktiven GmbH.

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Die Tatsache, dass Gesellschafter und Geschäftsführer die gleiche Person sein können, wiederspricht meiner Aussage nicht.
Der Geschäftsführer bleibt auch in diesem Falle Angestellter des Gesellschafters.
Das zeigt sich an der Tatsache, dass der Gesellschafter einen anderen Geschäftsführer einstellen kann.

MfG Frank

Das kommt auf den Gesamtzusammenhang an und die Rechtsform an.

immer noch falsch
Hallo,

Erhelle uns! Was ist er denn sonst?

Er ist ein Organ der Gesellschaft, wenn es - wie in diesem Fall - um eine Kapitalgessellschaft geht. Ob er angestellt ist oder nicht, ist unerheblich. Er kann Geschäftsführer sein, ohne angestellt zu sein.

Die Organschaft ist ein Begriff aus dem Steuerrecht.

Du schmeißt da Sachen durcheinander. Organschaft im steuerrechtlichen Sinn hat nichts mit dem Begriff der Organe einer Kapitalgesellschaft zu tun, ist auch nicht an Kapitalgesellschaften gebunden. Beispielsweise kann es umsatzsteuerliche Organschaft auch zwischen Personengesellschaften geben. Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Begrifflichkeiten.

Tatsächlich besteht eine GmbH aus min. zwei Organen. De(m/n)
Inhaber(n) - bei einer GmbH Gesellschafter genannt - und der
Geschäftsführung.

Sie besteht nicht daraus, sie hat diese Organe. Der Gesellschafter ist aber im übrigen kein Organ der GmbH, sondern die Gesellschafter versammlung.

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Jaja. und? Deswegen erfordert der Vertrag trotzdem zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Wenn es an denen fehlt, ist es egal, ob diese schriftlich, mündlich oder konkludent fehlen.

Die Tatsache, dass Gesellschafter und Geschäftsführer die
gleiche Person sein können,

Jaja, und?

Der Geschäftsführer bleibt auch in diesem Falle Angestellter
des Gesellschafters.

Nein. Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann er keine Verträge mit sich selbst abschließen. Das ist BGB-Recht. Geht nicht. Eine natürliche Person kann keinen Vertrag mit sich selbst abschließen. Frag mal im Rechtsbrett.

Das zeigt sich an der Tatsache, dass der Gesellschafter einen
anderen Geschäftsführer einstellen kann.

Er (oder genauer: die Gesellschafterversammlung) kann. Er muss aber nicht. Er kann auch einen anderen einsetzen, ohne diesen anzustellen. Oder er kann es bleiben lassen.

&ciao

Hallo,

Eine natürliche Person kann keinen
Vertrag mit sich selbst abschließen. Frag mal im Rechtsbrett.

Eine GmbH ist eine juristische Person.

Das zeigt sich an der Tatsache, dass der Gesellschafter einen
anderen Geschäftsführer einstellen kann.

Er (oder genauer: die Gesellschafterversammlung) kann. Er muss
aber nicht. Er kann auch einen anderen einsetzen, ohne diesen
anzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen einstellen und einsetzen?

…und nochmal die Frage Wenn ein Geschäftsführer nicht angestellt ist, was ist er dann?

MfG Frank

Hallo,

Eine natürliche Person kann keinen
Vertrag mit sich selbst abschließen. Frag mal im Rechtsbrett.

Eine GmbH ist eine juristische Person.

Schon klar. Aber du schriebst ja davon, dass der Gesellschafter (der eine natürliche Person sein kann) den Geschäftsführer einstellt. Das ist im Übrigen ja auch nicht selten, dass Fremdgeschäftsführer (=nicht Gesellschafter-Geschäftsführer) einer GmbH nicht in der GmbH selber angestellt sind, sondern beim Gesellschafter. Z.B. leitende Mitarbeiter einer Konzernmutter o.ä.

Was ist der Unterschied zwischen einstellen und einsetzen?

Einstellen heißt, er ist bei der GmbH (oder beim Gesellschafter oder bei einem verbundenen Unternehmen) Arbeitnehmer, wird entlohnt, erzielt dabei Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, ist ggf. sozialversichert. Eben ein angestellter Arbeitnehmer, wenn vielleicht auch ein leitender.

…und nochmal die Frage Wenn ein Geschäftsführer nicht
angestellt ist, was ist er dann?

Dann ist er halt einfach nur der Geschäftsführer, ohne Arbeitnehmer der GmbH oder eines Gesellschafters zu sein.

Nochmal ein paar Fallkonstellationen:

Eine GmbH ist passiv, z.B. als Vorratsgesellschaft, aber benötigt einen Geschäftsführer. Ein Gesellschafter wird eingetragen als Geschäftsführer.

Eine Familien-GmbH ist rein vermögensverwaltend tätig. Ein Familienmitglied führt die Geschäfte, erhält aber keine Vergütung.

Eine GmbH soll liquidiert werden. Ein Rechtsanwalt wird damit beauftragt. Er wird als Geschäftsführer eingetragen, erhält jedoch seine Vergütung über seine Rechtsanwaltshonorare.

&Tschüss