Freiberufliche Tätigkeit

Guten Tag,

Wie funktioniert die Abrechnung einer freiberuflichen Tätigkeit?
Nehmen wir den Fall, dass ein Freiberufler eine Rechnung schreiben möchte und kein Gewerbe angemeldet hat. Kann er als Freiberufler auf seine Steuernummer arbeiten oder muss er auf Lohnsteuerkarte arbeiten?
Wäre klasse, wenn mir jemand das erklären könnte.
Danke schonmal!

Carolin

Servus,

freiberuflich ist eine selbständige Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht gewerblich, es muss kein Gewerbe angemeldet werden. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss dem örtlich zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Selbständige Unternehmer rechnen ihre Leistungen ab, indem sie Rechnungen erstellen und dem Auftraggeber zukommen lassen. Eine Abrechnung per Gutschrift durch den Auftraggeber ist ebenfalls möglich.

Zur Veranlagung zur Einkommensteuer und ggf. Festsetzung der Umsatzsteuer wird den Steuererklärungen eine gegliederte Gewinnermittlung beigefügt.

Schöne Grüße

MM

Nachtrag
Salü nochmal,

eben noch vergessen: Über den Daumen gepeilt siebzig Prozent der Unternehmer, die sich für Freiberufler halten, sind keine.

Schöne Grüße

MM