Gibt es im April Überstunden wegen der Feiertage?

Guten Tag,
auf 400€ Basis für 10€ die std. zu arbeiten,ergibt deshalb max. 40 Std. pro Monat.
Bei mir ergibt sich eine 10 Std-Woche täglich 2 Std.Dienst.
Im März habe ich Überstunden bekommen, weil der Monat 2 Werktage mehr als 4 Wochen hatte!
(4Wo x 10Std. =40 std. + 2Werktage

Nun der April:

Die Oster-Feiertage und 4 Urlaubstage habe ich nicht gearbeitet und sind meines Wissens aber vom AG zu zahlen als hätte ich gearbeitet.
Würden sich wie im März Überstunden ergeben!
Stimmt das so???

Bekommt jemand für april wegen der Feiertage nun auch Überstunden, wenn am 29 + 30.04 ebenfalls gearbeitet wurde? Im Vertrag steht Überstunden sind in Freizeit auszugleichen.

Ich hoffe es war präzise.
Viele Dank im voraus.
lg Katja

Was denn nun?
Hallo,
Ich lese wiedersprüchliche Informationen heraus.

Auf der einen Seite steht etwas von „10€ pro Stunde“ und auf der anderen Seite etwas von „10-Stunden-Arbeitswoche“. Worum geht es denn nun?
Eine 400€ Stelle, für die 10€ pro gearbeiteter(!) Stunde bezahlt wird mit einer Obergrenze von 400€? Wenn ja, dann ist die Frage nach Bezahlung für Nichtarbeit wohl erklärt.

Wenn es sich um ein Festanstellungsverhältnis handelt, dann sind Urlaub und Feiertage natürlich Teil des Vertrags und die Stunden verteilen sich entsprechend.

Ansonsten gehört das Ganze wohl ins Brett „Arbeitsrecht“.

Die Oster-Feiertage und 4 Urlaubstage habe ich nicht gearbeitet und sind meines Wissens aber vom AG zu zahlen als hätte ich gearbeitet.

Warum sollte der Arbeitgeber für nicht geleistete Arbeitsstunden bezahlen, bloss weil der Arbeitnehmer nicht da war?

Es hängt halt alles davon ab, um welches Vertragsverhältnis es geht.

Gruß,
Michael
… der auch keinen gerufenen Handwerker bezahlen würde, der statt zu arbeiten nur sagt „ich war ja bestellt, aber es war Ostern“

Überstunden wg.Feiertage?
Hallo,
danke für die Antwort. Ich zitiere mal meinen Vertrag.

ARBEITSZEIT:
Diee regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Std. im Monat.

ARBEITSENTGELD:
Das Arbeitsentgeld beträgt je Monat 400€,entsprechend 10€ die Stunde.Zeitzuschläge werden nicht gezahlt und Überstunden sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen.

URLAUB:
Urlaubsanspruch besteht entsprechend der tariflichen Bestimmungen des TVöD.

Vielleicht kann das helfen meine Frage besser zu verstehen???
lg Katja