GmbH Meuterei

Hallo, in einer GmbH ist ja der Geschäftsführer, anders als in einem Einzelunternehmen, eigentlich „normaler Angestellter“: er bekommt festgelegtes Gehalt, haftet nicht finanziell…

Wenn er nun aber mehrfach echten Bockmist baut und damit die Firma in sich gefährdet, eh nur zu 1/3 anwesend ist (2 andere Firmen, die mit dranhängen, aber auch nur Kunden/Zulieferer sein könnten) und wenig zu entscheiden hat (Personal macht Betriebsleiter) inwieweit ist er dann kündbar.

Von großen Firmen hört man es ja öfters, dass die Manager gegangen werden(vermutlich trennt man sich im Gegenseitigen Einvernehmen mit Mio-Abfindung), aber bei einer 30 Mann-Firma in (durch IHN nicht unverschuldeter) Finanznot, wie wird man IHN dann los?

Großes Fragezeichen…
Susanne

Hallo, in einer GmbH ist ja der Geschäftsführer, anders als in
einem Einzelunternehmen, eigentlich „normaler Angestellter“:
er bekommt festgelegtes Gehalt, haftet nicht finanziell…

Hmm. Stimmt nicht ganz. Wenn ein Geschläftsführer durch Absicht oder Inkompetenz Schaden verursacht ist er sehr wohl persönlich haftbar zu machen.

Wenn er nun aber mehrfach echten Bockmist baut und damit die
Firma in sich gefährdet, eh nur zu 1/3 anwesend ist (2 andere
Firmen, die mit dranhängen, aber auch nur Kunden/Zulieferer
sein könnten) und wenig zu entscheiden hat (Personal macht
Betriebsleiter) inwieweit ist er dann kündbar.

Bei einer solchen Position, wenn Dinge nachweisbar vorliegen (Schriftliche Beschwerden von Kunden, Klagen, usw.) würde ich ihn unter persönlicher Aufsicht fristlos endsorgen und dem Ausräumen seines Schreibtisches, der Abgabe sämtlicher Schlüssel, Wagenpapiere etc. zusehen und es protokollieren.

Von großen Firmen hört man es ja öfters, dass die Manager
gegangen werden(vermutlich trennt man sich im Gegenseitigen
Einvernehmen mit Mio-Abfindung), aber bei einer 30 Mann-Firma
in (durch IHN nicht unverschuldeter) Finanznot, wie wird man
IHN dann los?

Irgendjemand gehört ja wohl der Laden => wegen Vertrauensbruch, Untreue, Betrug, Verletzung der Loyalitätspflichten eines Angestellten schnell endsorgen.

Dann soll er eben Klagen.

Gruß

Stefan

Hi,
feuern können ihn die Gesellschafter der GmbH. Möglicherweise ist der GF aber ein geschäftsführender Gesellschafter und kein Angesteller. Dann wird es schwierig…

A.