Krank geschrieben zur Arbeit?

Hallo im Forum,
kann ich als krank geschriebener Angestellter dennoch zur Arbeit gehen, z. B., falls es mir am nächsten Tag nach Krankschreibung besser geht???
Was muss ich dabei beachten?
Danke für Hinweise
Chrys

falsches Board, gehört zu allgemeines recht.
Aber: In meinem Fall mußte ich mich wieder Gesund schreiben lassen, da sonst keine Versicherung für mich haftet.

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Problem!
Hi!

Eigentlich darfst Du das nicht - auch der Arbeitgeber müsste Dich eigentlich wieder nach Hause schicken!

Du kannst - wie schon erwähnt - versuchen, Deinen Arzt davon zu überzeugen, dass er eine Arbeitsfähigkeit vor Ablauf der AU bescheinigt.

Irgendwann gab es da mal ein Urteil (etwas anders strukturiert) beim BAG http://www.selbsthilfe-online.de/recht/r2_3.shtml.

Liebe Grüße
Guido

Hallo

Beide Antworten sind falsch. Wenn Du arbeitsfähig bist, kannst Du auch arbeiten gehen. Beachten mußt Du eigentlich gar nichts. Der Arzt attestiert bekanntlich nur die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Die Sache mit dem „fehelnden Versicherungsschutz“ ist ein nicht totzukriegendes Märchen des Arbeitsrechts. Lediglich in manchen Ausnahmefällen kann es Haftungseinschränkungen seitens der Berufsgenossenschaft geben. Im Zeifel dort erfragen. Ist der AG allerdings der Meinung, daß er Deine Arbeitskraft (noch) nicht annehmen will, wird er Dich in den meisten Fällen wohl berechtigt wieder „zum Auskurieren“ nach Hause schicken können.

Gruß,
LeoLo

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hallo Guido.

Eigentlich darfst Du das nicht - auch der Arbeitgeber müsste
Dich eigentlich wieder nach Hause schicken!

Wo steht das?

Du kannst - wie schon erwähnt - versuchen, Deinen Arzt davon
zu überzeugen, dass er eine Arbeitsfähigkeit vor Ablauf der AU
bescheinigt.

Wo steht es, daß man so etwas braucht?

Irgendwann gab es da mal ein Urteil (etwas anders
strukturiert) beim BAG
http://www.selbsthilfe-online.de/recht/r2_3.shtml.

Aber diese Urteil hat mit der Frage nicht das Geringste zu tun. Es geht um eine Kü wegen Arbeitsunfähigkeit.

Gruß,
LeoLo

Hi Leo

Eigentlich darfst Du das nicht - auch der Arbeitgeber müsste
Dich eigentlich wieder nach Hause schicken!

Wo steht das?

In einem Newsletter der DAK - muss mal suchen, ob ich den noch irgendwo habe…
Ist schon klar - vertraue keiner Quelle, die ihre Behauptungen nicht belegt :frowning:

Du kannst - wie schon erwähnt - versuchen, Deinen Arzt davon
zu überzeugen, dass er eine Arbeitsfähigkeit vor Ablauf der AU
bescheinigt.

Wo steht es, daß man so etwas braucht?

Nirgends, vermutlich! Aber da es Probleme mit der BG geben kann , sollte man sich zumindest ein OK vom Arzt holen!
Oder belehrst Du mich auch hier eines Besseren?!

Zum Urteil - ok! Da habe ich mal wieder daneben gegriffen!

Ich habe aber geantwortet mit eigentlich!!!
Ich denke, bei einer leichten Erkältung ist das so ziemlich jedem egal (es sei denn, es besteht Ansteckungsgefahr).

Es wurde hier ja auch nicht geschrieben, wie lange er schon au ist. Das könnte ja durchaus auch Probleme mit dem Krankengeld geben, wenn da jemand etwas „versäumt“…

Liebe Grüße
guido

Mein Arbeitgeber hat einen Kollegen mit Krankenschein direkt wieder nach Hause geschickt, als er trotzdem arbeiten wollte.

Warum dass dann? @LeoLo

Grüßle Bea

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Darf ich auch?

Mein Arbeitgeber hat einen Kollegen mit Krankenschein direkt
wieder nach Hause geschickt, als er trotzdem arbeiten wollte.

Warum dass dann? @LeoLo

Huhu!

Ich bin zwar nicht Leo, aber darf ich?

War Deine Kollegin 100% fit?

Wenn nicht, würde der Arbeitgeber unter Umständen die Fürsorgepflicht verletzen…
Besser eine Arbeitnehmerin, die 5 Tage krank fehlt, als eine, die nach drei Tagen wiederkommt und durch die Verschleppung der Geschichte dann 2 Wochen ausfällt und die halbe Belegschaft ansteckt…

Nicht jeder Arbeitgeber ist ein verständnisloser Tyrann :wink:

LG
Guido

Mein Arbeitgeber hat einen Kollegen mit Krankenschein direkt
wieder nach Hause geschickt, als er trotzdem arbeiten wollte.

Warum dass dann? @LeoLo

Hallo Bea

Die Antwort von Guido ist schon korrekt. Letztendlich ist es einzelfallabhängig, ob ein AG so etwas machen sollte. Dir wird sicherlich einleuchten, daß ein Metzgereibesitzer klug handelt, wenn er seinen AN, der meint, seine offene Tuberkulose sei schon fast weg, nach Hause schickt. Stattdessen besteht nicht wirklich ein Anlaß, wenn eine Verkäuferin im Bekleidungsgeschäft merkt, daß der verstauchte Finger statt nach 2 Wochen schon nach einer Woche wieder voll funktionsfähig ist. Wie gesagt, kommt immer darauf an. Es gibt auch Fälle, wo ein AN (fast schon) fahrlässig seine Arbeitsfähigkeit selber statuiert. Insbesondere, wenn der Zeitraum der Krankengeldzahlung abläuft geschehen wahre Genesungswunder… (alles schon erlebt).

Prinzipiell halte ich es für gut, wenn ein AG nicht unreflektiert die Arbeitsleistung wieder annimmt, sondern auch ein wenig weiter denkt. Ansteckungsgefahr, erneuter und dann längerer Arbeitsausfall des AN, höhere Fehlerquote, usw könnten sicherlich nachvollziehbare Gründe darstellen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido

In einem Newsletter der DAK - muss mal suchen, ob ich den noch
irgendwo habe…

Wenn Du ihn „findest“, dann schick ihn mir doch mal. Auch KK behaupten manchmal ganz abstruse Dinge… :o) Gerade hier überrascht mich, daß es ein Newsletter der KK ist und nicht einer BG.

Nirgends, vermutlich! Aber da es Probleme mit der BG geben
kann , sollte man sich zumindest ein OK vom Arzt holen!
Oder belehrst Du mich auch hier eines Besseren?!

Die Probleme mit der BG werden aüßerst selten entstehen. Im Einzelfalle magst Du Recht haben. Hier wird aber eher den AG die „Schuld“ treffen, denn er nimmt die Arbeitsleistung an, ohne die Arbeitsfähigkeit durch einen Betriebsarzt o.ä. prüfen zu lassen. Weiteres siehe unten.

Zum Urteil - ok! Da habe ich mal wieder daneben gegriffen!

:o) Tut mir ja leid…

Ich habe aber geantwortet mit eigentlich!!!

… und mit „darfst Du nicht“ und „müßte“ (soooooooo leicht kommst Du mir nicht davon :o))

Ich denke, bei einer leichten Erkältung ist das so ziemlich
jedem egal (es sei denn, es besteht Ansteckungsgefahr).

Wir sind uns sicherlich einig, daß es wie immer einzelfallabhängig ist. In den meisten Fällen wird der Versicherungsschutz aber auch seitens der BG bestehen. Die Ausnahme wird also eher sein, daß der AN negative Konsequenzen bei einem Arbeitsunfall erleiden wird. Ok, wenn ein AN mit zwei Gipsbeinen seinen Rollstuhl unten abstellt und versucht, das Gerüst des Kölner Doms zu erklimmen, weil er oben das Mauerwerk restaurieren will, während der AG unten ihn zu Höchstleistungen anfeuert, …, könnte problematisch werden, wenn er runterfällt. :o) Daß man im Zweifel auf Nummer sicher gehen sollte, ist klar. Dazu müßte man sich eigentlich nur die Statuten der BG zu Gemüte führen. Zumindest der AG sollte dazu in der Lage sein.

Es wurde hier ja auch nicht geschrieben, wie lange er schon au
ist. Das könnte ja durchaus auch Probleme mit dem Krankengeld
geben, wenn da jemand etwas „versäumt“…

Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Welchen Bezug hat das zum Krankengeld?

Liebe Grüße zurück,
LeoLo

Hi Leo…

In einem Newsletter der DAK - muss mal suchen, ob ich den noch
irgendwo habe…

Wenn Du ihn „findest“, dann schick ihn mir doch mal. Auch KK
behaupten manchmal ganz abstruse Dinge… :o) Gerade hier
überrascht mich, daß es ein Newsletter der KK ist und nicht
einer BG.

Ich fürchte, den habe ich irgendwann gelöscht, aber offensichtlich haben den noch andere bekommen
http://www.teichwolframsdorf.de/amtblatt/januar-2004…
Seite vier - rechts oben!

Die Probleme mit der BG werden aüßerst selten entstehen. Im
Einzelfalle magst Du Recht haben. Hier wird aber eher den AG
die „Schuld“ treffen, denn er nimmt die Arbeitsleistung an,
ohne die Arbeitsfähigkeit durch einen Betriebsarzt o.ä. prüfen
zu lassen. Weiteres siehe unten.

OK - äußerst selten mag ja zutreffen, aber das vorhereige Abklären mit dem Arzt sollte ratsam sein…

Zum Urteil - ok! Da habe ich mal wieder daneben gegriffen!

:o) Tut mir ja leid…

Und mir erst ;-(

Wir sind uns sicherlich einig, daß es wie immer
einzelfallabhängig ist. In den meisten Fällen wird der
Versicherungsschutz aber auch seitens der BG bestehen. Die
Ausnahme wird also eher sein, daß der AN negative Konsequenzen
bei einem Arbeitsunfall erleiden wird. Ok, wenn ein AN mit
zwei Gipsbeinen seinen Rollstuhl unten abstellt und versucht,
das Gerüst des Kölner Doms zu erklimmen, weil er oben das
Mauerwerk restaurieren will, während der AG unten ihn zu
Höchstleistungen anfeuert, …, könnte problematisch werden,
wenn er runterfällt. :o) Daß man im Zweifel auf Nummer sicher
gehen sollte, ist klar. Dazu müßte man sich eigentlich nur die
Statuten der BG zu Gemüte führen. Zumindest der AG sollte dazu
in der Lage sein.

Ein Fall, den ich persönlich kannte: Fieberhafte Erkältung, hat sich morgens „wohl“ gefühlt, sich dann ins Weseler Büro gestzt und ist mittags mit einem Kreislaufzusammenbruch ins evangelische Krankenhaus eingeliefert worden.
Allerdings hat zumindest der „Fall“ keine negativen Konsequenzen tragen müssen! Soweit ich weiß, hat der Arbeitgeber allerdings einen Rüffel (in welcher Form auch immer) bekommen.

Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Welchen Bezug hat
das zum Krankengeld?

Naja, ok - da war ich wohl etwas zu pessimistisch! Es soll Fälle geben, in denen der Arbeitnehmer trotz Krankengeldbezug arbeiten geht… (Nein, ich meine NICHT die Wiedereingliederung). Und irgendwo las ich mal, dass dieses zu Unrecht bezogene Krankengeld vom Arbeitnehmer zurückgezalht werden muss. Wenn der es nicht kann, dann muss der AG es zahlen.

Liebe Grüße
guido