Hallo zusammen,
nehmen wir an, jemand sendet seine Krankmeldung zum AG per Einschreiben, damit dieser nicht - wie schonmal geschehen - behaupten kann die Krankmeldung wäre nie angekommen, und deswegen eine Abmahnung erteilt.
Nun beschwert sich der AG noch dass dieses per „normalem“ Einschreiben geschehen ist, und man ihm eine Mitteilung gemacht hat, dass er das abholen kann.
Heute früh hat jener noch behauptet die Krankmeldung wäre nie angekommen und das wäre für mich schlecht…TZZZZ ich bin froh dass man dann nur bei der Post anrufen musste und die Sendung verfolgen konnte.
Rechtlich gesehen kann man demjenigen doch dafür nichts, denn Einschreiben ist ja schon mehr als normale Post. Sehe ich das richtig?
Krankmeldung reicht doch als normaler Brief? Aber seit dem Vorfall investiere ich lieber und sende ein Einschreiben
Viele Grüsse
Claudia