Krankmeldung per Einschreiben

Hallo zusammen,

nehmen wir an, jemand sendet seine Krankmeldung zum AG per Einschreiben, damit dieser nicht - wie schonmal geschehen - behaupten kann die Krankmeldung wäre nie angekommen, und deswegen eine Abmahnung erteilt.
Nun beschwert sich der AG noch dass dieses per „normalem“ Einschreiben geschehen ist, und man ihm eine Mitteilung gemacht hat, dass er das abholen kann.
Heute früh hat jener noch behauptet die Krankmeldung wäre nie angekommen und das wäre für mich schlecht…TZZZZ ich bin froh dass man dann nur bei der Post anrufen musste und die Sendung verfolgen konnte.
Rechtlich gesehen kann man demjenigen doch dafür nichts, denn Einschreiben ist ja schon mehr als normale Post. Sehe ich das richtig?
Krankmeldung reicht doch als normaler Brief? Aber seit dem Vorfall investiere ich lieber und sende ein Einschreiben

Viele Grüsse
Claudia

Hallo,
also ich habe bisher alle meine Krankschreibungen als Post verschickt und es ist noch nie etwas weggekommen.
Hier scheint mir fast eine kleine Schikane deines AG vorzuliegen :frowning:

Beatrix

Hallo Beatrix,

das kommt mir auch so vor.

Das gute ist ich bin rechtschutzversichert, aber das werde ich auch erst dann in Anspruch nehmen, sollte der AG einen Eintrag in der Akte vornehmen lassen, oder gar eine Abmahnung erteilen.
Das werde ich definitiv nicht auf mir sitzen lassen.

Mehr als Einschreiben kann ich auch nicht machen, der AG wohnt fast eine Stunde Fahrzeit von mir entfernt.

Einmal wurde schon ein Eintrag vor 3 Jahren ca in der Akte gemacht, da hatte ich das noch nicht per Einschreiben versandt.