Kündigung schreiben, aber wie?

Hallo, ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen.
Ich brauche dringend einen LINK fürs Internet, wo man Vorlagen für Texte findet. Besonders suche ich die Vorlage für eine Kündigung (Arbeit).
Danke für Eure Hilfe
Gruß Conni

Hallo.

Sehr geehrte Damen und Herren.
Mit diesem Schreiben kündige ich ordentlich und fristgemäß mein mit Ihnen besthendes Arbeitsverhältnis zum 31.03.2004. Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und bitte Sie, mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis bei Beendigung auszuhändigen.
Mit freundlichen Grüßen
Conni.

Das Ganze per Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe vom AG bestätigen lassen.

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oder aber auch so…
Hallo,

oder aber auch:

Sehr geehrte Frau XYZ, sehr geehrter Herr XYZ,

mit diesem Schreiben kündigen wir ordentlich und fristgemäß, das mit mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum XX.XX.2004 aus betriebsbedingten Gründen (oder sonstige Gründe). Wir bedauern diesen Schritt und wünschen Ihnen für Ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Das ganze per Einschreiben an den Mitarbeiter oder persönlich übergeben und Empfang quittieren lassen bzw. von Zeugen bestätigen lassen.

Denn aus dem Ursprungsposting ging keineswegs hervor wer hier wem kündigen will :smile:

Gruß

Matthias

Hallo

mit diesem Schreiben kündigen wir ordentlich und fristgemäß,
das mit mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum XX.XX.2004
aus betriebsbedingten Gründen (oder sonstige Gründe).(…)

Denn aus dem Ursprungsposting ging keineswegs hervor wer hier
wem kündigen will :smile:

;o) Wohl wahr…

Aber bei einer arbeitgeberseitigen Kü sollte m.E. in Deinem Text „betriebsbedingt“ weggelssen werden. Die Angabe eines Kügrundes würde ich prinzipiell nicht empfehlen (es sei denn, es ist als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart). Bei Nichtgeltung des KSchG bringt bietet man eventuell eine unnötige Angriffsfläche und bei Geltung des KSchG kann man den Grund immer noch vor Gericht darlegen. Dazu muß der AN aber erst einmal Klage einreichen.

Gruß,
LeoLo

liebe conni,

Ich brauche dringend einen LINK fürs Internet, wo man Vorlagen
für Texte findet. Besonders suche ich die Vorlage für eine
Kündigung (Arbeit).

wie groß ist die firma? wenn das ein familienbetrieb ist, in dem jeder jeden kennt, finde ich die schriftform für eine kündigung extrem hart. dann würde ich meine schritte eher persönlich mit blickkontakt ankündigen und dem anderen eine zeitleiste für den anstehenden papierkram überlassen. laufzettel nannte sich das in meiner „firma“. das war der knigge für´s allgemeine tschüss. vom kittel-abgeben bis zum kuli-aushändigen.

herzlich,

Danke
Hallo,
ich möchte selber kündigen, weil ich ein anderes besseres Angebot bekommen habe. Ich bedanke mich bei Euch für Eure Hilfe.
Gruß Conni

Hallo

wenn das ein familienbetrieb ist, in
dem jeder jeden kennt, finde ich die schriftform für eine
kündigung extrem hart.

Mag ja sein, daß Du das „hart“ findest. Die Schriftform ist aber Wirksamkeitsvoraussetzung, demnach also zwingend erforderlich.

Gruß,
LeoLo

§622 und Text dazu
§622 BGB Abs. 1

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Sehr geehrte Damen und Herren (oder direkt),

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 1 zum (Termin lt. Gesetz).

Mit freundlichem Gruß

(Unterschrift)

Reicht so.

Hallo

wenn das ein familienbetrieb ist, in
dem jeder jeden kennt, finde ich die schriftform für eine
kündigung extrem hart.

Mag ja sein, daß Du das „hart“ findest. Die Schriftform ist
aber Wirksamkeitsvoraussetzung, demnach also zwingend
erforderlich.

wenn zeit im verzug ist, kapier ich das. ein job ist keine ehe. da sind die fristen anders.

Gruß,

Grübel!
Hi!

Ähm - ich weiß ja nicht, ob Du Conni persönlich kennst, aber woher nimmst Du die Gewissheit, dass durch einen evtl. geltenden Tarif nicht eine andere als in §622 stehende Kündigungsfrist vereinbart ist?!

siehe §622 BGB Abs. 4

Liebe Grüße
guido