Kündigung Vollzeit->Teilzeit Vertrag

Hallo zusammen,

ich habe ein dringendes Anliegen. Mein Chef hat mir bereits letzte Woche mündlich die Kündigung ausgesprochen, er will das morgen schriftlich nachholen. Ich habe seit 01.11.04 - 15.08.06 als Vollzeitkraft hier gearbeitet, das Anstellungsverhältnis ging mit einem Teilzeitvertrag ab 15.08. nahtlos bis zum heutigen Zeitpunkt über. Jetzt geht es um die Kündigungsfrist…

Ich habe eben in meinem aktuellen Vertrag nachgeschaut, da stet der passus mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Allerdings bin ich jetzt beim neuen Vertrag auch über die Probezeit gestoßen, die für 6 Monaten ausgesprochen wird, in dieser ist die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Ein Stück weit muß ich mir da an die eigene Nase fassen, da ich dies schlichtweg überlesen habe.

Jetzt ist die Frage, kann er denn davon überhaupt gebrauch machen, da ich ja eigentlich seit 2004 in dem Betrieb bin und man meines Wissens nach nur eine Probezeit am Anfang einer Beschääftigung ausmachen kann, oder kostet mich jetzt dieser passus jetzt die restzeit?

Ferner wurde die Firma einmal umfirmiert, das ganze geschah am 31.1. und da habe ich ebenfalls einen neuen Vertrag erhalten, aber da ist ja die Probezeit schon rum.

ich habe noch resturlaub von 10,7 tagen. den wollte ich ursprünglich nehmen, chef hat mir dann ein angebot gemacht 4 tage zu nehmen und das ich zum 1.12. aufhören soll.
"dann bekomme ich auch ein gutes zeugnis!!! "

er bezieht sich auf die umfirmierung, wo ich einen neuen vertrag unterschrieben habe, der jedoch auf den 30.1.06 datiert ist und ich hab ihn darauf aufmerksam gemacht das ja diese „fadenscheinige“ probezeit dementsprechend auch schon vorbei wäre…

er will sich morgen nochmal mit seinem anwalt beraten. ferner hat er mir mündlich die kündigung am 6.11. ausgesprochen. aber das bringt ihn ja so oder so nichts, oder?

Jetzt zu meinen fragen: der passus im neuunterschriebenen teilzeit vertrag ist ungültig, oder?

wie kann ich denn 10,7 Tage „abfeiern“?

er wird mir folglich ein schlechtes arbeitszeugnis ausstellen, kann ich dem aus dem weg gehen? hab ich die möglichkeit dagegen vorzugehen?

Hallo,

Jetzt ist die Frage, kann er denn davon überhaupt gebrauch
machen, da ich ja eigentlich seit 2004 in dem Betrieb bin und
man meines Wissens nach nur eine Probezeit am Anfang einer
Beschääftigung ausmachen kann, oder kostet mich jetzt dieser
passus jetzt die restzeit?

Das dürfte sich erledigt haben. Da es nur für 6 Monate möglich ist lt. BGB (insofern die gesetzlichen Fristen gelten und nicht irgendwelche tarifvertraglichen)

er will sich morgen nochmal mit seinem anwalt beraten. ferner
hat er mir mündlich die kündigung am 6.11. ausgesprochen. aber
das bringt ihn ja so oder so nichts, oder?

Nein, bringt ihm nichts. Die Kündigung muss schriftlich sein.

Jetzt zu meinen fragen: der passus im neuunterschriebenen
teilzeit vertrag ist ungültig, oder?

Welcher Passus?

wie kann ich denn 10,7 Tage „abfeiern“?

Indem du sie beantragst und sie dann genehmigt werden. Ohne Genehmigung fehlst du unentschuldigt.

er wird mir folglich ein schlechtes arbeitszeugnis ausstellen,

Wieso? Wenn du den Urlaub nicht genehmigt bekommst, kannst du ihn nicht einfach von dir aus antreten.

MfG

P.S. Das Thema gehört eigentlich ins Brett „Arbeitsrecht“ (dort wäre aber die FAQ:1129 zu beachten)

Welcher Passus?

Ich hab im Neu unterschriebenen Vertrag im August auch die Probezeit Klausel, bei dem Vertrag handelt sich es einzig und darum die neue Arbeitszeit festzulegen. Also dürfte dies ungültig sein.

Wie feier ich meine 10,7 Tage ab?

Ich meinte damit, wie feier ich die ,7 ab?
Ferner hat mir mein AG ein Angebot unterstellt, doch nur 4 Tage zu nehmen, weil er mit der Neuregelung sich wohl verkalkuliert hätte.

Nicht mein Bier, oder? Ich hab es schriftlich fixiert.

Was mache ich, wenn er mir den Urlaub nicht gewährt?

hab gerade gesehen dass ich hier falsch bin, kann jmd das ganze ding verschieben?

Ich meinte damit, wie feier ich die ,7 ab?

Es gibt keine 0,7 Urlaubstage. Das wird dann hochgerechnet auf ganze Tage. Wie kommst du auf 10,7 Tage überhaupt (rechnerisch)?

Ferner hat mir mein AG ein Angebot unterstellt, doch nur 4
Tage zu nehmen, weil er mit der Neuregelung sich wohl
verkalkuliert hätte.

Nicht mein Bier, oder? Ich hab es schriftlich fixiert.

Äähm, Urlaubsanspruch haben und Urlaub nehmen sind „2 Paar Schuhe“. Wir wissen aus der Ferne nicht, was ihr urlaubsanspruchmäßig vertraglich vereinbart habt.

Was mache ich, wenn er mir den Urlaub nicht gewährt?

Dann wirst du vermutlich den Urlaub nicht nehmen können. Und dann muss er abgegolten werden (= ausgezahlt).

off topic

kann jmd das
ganze ding verschieben?

Soweit ich mich erinnere, können die Mods - glaub ich - nicht verschieben und das Team hat einfach nicht die Zeit sich über 150 Foren täglich auf verschiebbare Beiträge durchzulesen.*

Also bleibt der Beitrag hier entweder so stehen oder er wird geschlossen bzw. gelöscht und man „darf“ ihn dann nochmal im richtigen Forum posten, aber dazu bekommt man dann ne mail-Benachrichtigung (bevor man sich also unnötig über geschlossene/gelöschte Beiträge aufregt, erst mal in die mailbox schauen :wink:

* Falls die Aussage nicht zutrifft, möge man mich bitte berichtigen.

Hi Xolophos

Ich meinte damit, wie feier ich die ,7 ab?

Es gibt keine 0,7 Urlaubstage. Das wird dann hochgerechnet auf
ganze Tage. Wie kommst du auf 10,7 Tage überhaupt
(rechnerisch)?

Xolophos, hier geht es um die Umrechnung von Vollzeit auf Teilzeit. Da gibt es sehr wohl Brüche von Urlaubstagen. Es wird bei der Umrechnung nicht gerundet.

Bsp.:
Alter Anspruch: 26 Tage bei 5 Tage / Woche
-> Wechsel auf 4 Tage / Woche
–> neuer Anspruch: 26/5*4 = 20,8 Tage, nicht 21 Tage

Das Abfeiern von hier 0,7 Tagen erweist sich tatsächlich als schwierig und zumeist bleibt ein Restbetrag, der abzugelten ist, wobei dann tatsächlich wieder eine Aufrundung gemäß .

Gruß,
LeoLo

Hallo

Wie groß ist der Betrieb?
Gibt es einen Betriebsrat?
Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
Wie alt ist der Arbeitnehmer genau?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

wir haben einen geschäftsführer, eine teilzeitkraft (Buchhaltung), 2 Azubis und mit mir 2 Angestellte.

Tarifvertrag gibt es nicht.

AN ist 30 Jahre.

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URLAUB

  1. der AN erhält einen Urlaub von 16 ATagen jährlich, sollte eine Halbtagsregelung bestehen (Anm.: besteht nicht - 3 Tage die Woche)bleibt der Anspruch auf 26 ATagen bestehen. Der Urlaub sollte zusammenhängend genommen werden und dient der Erholung.
    2.Bei der Wahl des Urlaubszeitpunktes ist auf die betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen.
    3.Der Erholungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zum Unternehmen beansprucht werden

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Danke! Ich werde jetzt den Artikel hierlassen, da doch schon einige Beträge geschrieben sind :wink:

Entschuldige, ein Fehler ist mir unterlaufen, AN ist 27 Jahre.

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Hallo

Mangels Anwendung des KSchG scheint es sich dann auf die folgenden Hinweise zu reduzieren:

1.) Die einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt ungeachtet der einzelvertraglichen Vereinbarung einen Monat zum Monatsende -> BGB §622,(2), wenn kein Tarifvertrag anzuwenden ist, der eine andere Regelung beinhaltet. Bei Erhalt der schriftlichen Kü noch in diesem Monat wäre der letzte Tag des rechtlichen Bestehens des AV der 31.12.06

2.) Der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch ist in vollem Umfang zu gewähren. Was betrieblich bedingt nicht gewährt werden kann (was hier eigentlich auszuschließen ist), ist abzugelten.

3.) Einer Beendigung zum 01.12. sollte alleine aus dem Grunde nicht zugestimmt werden, weil dies zu Problemen bei der Agentur für Arbeit führen dürfte.

4.) Die indirekte Drohung mit dem schlechten Zeugnis sollte man zunächst einmal nicht beachten. Allerdings sollte das Abschlusszeugnis später durch eine versierte Person geprüft werden und eventuelle Unstimmigkeiten ggf über eine Klage aus dem Weg geräumt werden.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank LeoLeo!
jetzt habe ich dennoch eine Frage, ich habe mich eben in den erwähnten Paragraphen eingelesen BGB §622,(2).
Ich habe am 9.11.04 als Praktikant angefangen, wurde 3 Monate später in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Jedoch hat sich im August 2005 die Firmierung von GbR in eine GmbH & CoKG geändert und ich habe einen neuen Vertrag bekommen.

Dient der Wechsel einer Firmierung einem Neuberechnung der Arbeitszeit? Ich habe die selbe Beschäftigung inne.

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Hallo

Dient der Wechsel einer Firmierung einem Neuberechnung der
Arbeitszeit?

Die Änderung der Fimierung hat in der Regel keinen Einfluss auf die Betriebszugehörigkeit. Allerdings muß jeweils der genaue Einzelfall betrachtet werden, da es ganz wenige Ausnahmen gibt. Im hier genannten fiktiven Falle legt die Art der Schilderung nahe, daß die Betriebszugehörigkeit ganz anzurechnen ist. Bzgl des Praktikantenverhältnisses wären diese drei Monate bei einem „echten“ Praktikantenverhältnis allerdings nicht relevant.

Gruß,
LeoLo

Folgende Eckdaten des AN:
09.11.04 Eintritt mit Praktikum 3 Monate
09.02.05 Übernahme in ein Angestellten Verhätnis
30.01.06 Änderung der Firmierung
15.08.06 Vertragumstellung Voll- auf Teilzeit
14.11.06 Kündigung

Also mit kompletter Übersicht dürften dem AN die 2 Jahre Betriebszugehörigkeit anerkannt werden und folglich greift die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (31.12.06), richtig?

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ERGÄNZUNG:
bei dem Praktikum handelte es sich um ein vom Arbeitsamt finanziertes Praktikum (in Höhe von Arbeitslosengeld + Fahrtkosten). Also dürfte auch hier der Status eines Arbeitnehmers mit Entgeld bestehen ???

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Hallo

Folgende Eckdaten des AN:
09.11.04 Eintritt mit Praktikum 3 Monate
09.02.05 Übernahme in ein Angestellten Verhätnis
30.01.06 Änderung der Firmierung
15.08.06 Vertragumstellung Voll- auf Teilzeit
14.11.06 Kündigung

Also mit kompletter Übersicht dürften dem AN die 2 Jahre
Betriebszugehörigkeit anerkannt werden

Wie gesagt, es kommt auf die konkreten Inhalte des Praktikantenverhältnisses an. Also eher: Nein.

und folglich greift die
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (31.12.06),
richtig?

Siehe oben: Nein. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende und dann wäre Austrittstermin der 15.12.06

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank bis hierher, heute Mittag hat der AG ein Termin mit einem RA und dann weiß ich mehr.

Nur als Ergänzung
Hi,

Vielen Dank bis hierher, heute Mittag hat der AG ein Termin
mit einem RA und dann weiß ich mehr.

Falsch, dann weiss Dein AG mehr. Bei Eurem Verhältnis wäre ich sehr vorsichtig was ich ihm glauben würde.

Gruß
C.