Hallo zusammen,
ich habe ein dringendes Anliegen. Mein Chef hat mir bereits letzte Woche mündlich die Kündigung ausgesprochen, er will das morgen schriftlich nachholen. Ich habe seit 01.11.04 - 15.08.06 als Vollzeitkraft hier gearbeitet, das Anstellungsverhältnis ging mit einem Teilzeitvertrag ab 15.08. nahtlos bis zum heutigen Zeitpunkt über. Jetzt geht es um die Kündigungsfrist…
Ich habe eben in meinem aktuellen Vertrag nachgeschaut, da stet der passus mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Allerdings bin ich jetzt beim neuen Vertrag auch über die Probezeit gestoßen, die für 6 Monaten ausgesprochen wird, in dieser ist die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Ein Stück weit muß ich mir da an die eigene Nase fassen, da ich dies schlichtweg überlesen habe.
Jetzt ist die Frage, kann er denn davon überhaupt gebrauch machen, da ich ja eigentlich seit 2004 in dem Betrieb bin und man meines Wissens nach nur eine Probezeit am Anfang einer Beschääftigung ausmachen kann, oder kostet mich jetzt dieser passus jetzt die restzeit?
Ferner wurde die Firma einmal umfirmiert, das ganze geschah am 31.1. und da habe ich ebenfalls einen neuen Vertrag erhalten, aber da ist ja die Probezeit schon rum.
ich habe noch resturlaub von 10,7 tagen. den wollte ich ursprünglich nehmen, chef hat mir dann ein angebot gemacht 4 tage zu nehmen und das ich zum 1.12. aufhören soll.
"dann bekomme ich auch ein gutes zeugnis!!! "
er bezieht sich auf die umfirmierung, wo ich einen neuen vertrag unterschrieben habe, der jedoch auf den 30.1.06 datiert ist und ich hab ihn darauf aufmerksam gemacht das ja diese „fadenscheinige“ probezeit dementsprechend auch schon vorbei wäre…
er will sich morgen nochmal mit seinem anwalt beraten. ferner hat er mir mündlich die kündigung am 6.11. ausgesprochen. aber das bringt ihn ja so oder so nichts, oder?
Jetzt zu meinen fragen: der passus im neuunterschriebenen teilzeit vertrag ist ungültig, oder?
wie kann ich denn 10,7 Tage „abfeiern“?
er wird mir folglich ein schlechtes arbeitszeugnis ausstellen, kann ich dem aus dem weg gehen? hab ich die möglichkeit dagegen vorzugehen?