Kündigung zum 31.08 Resturlaub

Laut BUrlG § 4 Wartezeit habe ich, da ich zum 31.08 gekündigt habe vollen Anspruch auf mein Jahresurlaub. (28 Tage Vertrag)
Von diesen 28 Tagen habe ich noch 5 Resttage die ich benutzen kann. Jetzt sagt mir mein Kollege, dass bei Benutzen des Resturlaubes mir der neue Arbeitgeber kein anteiligen Urlaub gewähren muss, da ich schon meinen kompletten Jahresurlaub aufgebraucht habe.

Für mich ist es absoluter Unsinn, da der Neu beim Alten nicht Nachfragen wird und kann.

Könnt ihr bitte diesen Fall auflösen.

Gruß

Hi,

du musst eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG bekommen und dem Neuen auch auf Verlangen vorlegen.

Dies soll verhindern, dass AN mehr Urlaub erhalten, als ihnen zusteht.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw…
ganz unten:
Der Arbeitgeber ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Urlaubsjahr gewährten bzw. abgegoltenen Urlaub aushändigen.
Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer sodann seinem neuen Arbeitgeber vorlegen. Hierzu ist der Arbeitnehmer zwar nicht verpflichtet, allerdings kann der neue Arbeitgeber bis zur Vorlage dieser Bescheinigung die Gewährung von Urlaub verweigern. Der neue Arbeitgeber sollte auch von seinem „Verweigerungsrecht“ Gebrauch machen, um die Gefahr auszuschließen, dass der Arbeitnehmer ggf. auf diese Art und Weise versucht, „doppelten Urlaub abzukassieren“.

bye

Hallo Stephan,

ist mir gerade so gegangen, habe ich mich auch sehr gewundert.
Aber so isses wohl.

Pat

Dann ich noch mit dem Gesetzestext :wink:
Hi!

Wenn Du schon das BUrlG zitierst…

Für mich ist es absoluter Unsinn, da der Neu beim Alten nicht
Nachfragen wird und kann.

Ganz sicher kein Unsinn! Siehe
BUrlG § 6

Ausschluss von Doppelansprüchen
1
Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
2
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Endlich mal ein Stück Gesetz, was super verständlich ist!

LG
Guido

Hallo zusammen!

ich wunder mich eigentlich über die ganze Geschichte. Wenn ich meinen Urlaubskuchen mit 24 Stücken habe (es gibt ja kniestige Arbeitgeber im Saarland die geben nicht mehr…) und verteile mir diesen Urlaubsanspruch auf meine 12 Monate komm ich pro Monat auf 2 Tage. rechne ich nun diese 2 tage für 8 Monate bin ich bei einem Anspruch von 16 Tagen. Mehr Urlaub steht mir doch dann bis zu diesem Zeitpunkt garnicht zu, oder geht der alte Arbeitgeben irgendwie in Vorleistung für den nächsten?
Will damit sagen: Mir werden doch vom alten AG sicher nur die 16 Tage Urlaub zugestanden und nicht noch das was mir zugestanden hätte wäre ich in der Firma geblieben, oder?

AG 1 Jan - Aug 16 Tage, AG 2 Sep - Dez 8 Tage. So habe ich meinen Uralaub der mir zusteht und alle sind zufrieden…

Sorry, wenn die Frage dumm war, aber so habe ich es immer verstanden.

MfG Marco

Hi!

ich wunder mich eigentlich über die ganze Geschichte. Wenn ich
meinen Urlaubskuchen mit 24 Stücken habe (es gibt ja kniestige
Arbeitgeber im Saarland die geben nicht mehr…) und verteile
mir diesen Urlaubsanspruch auf meine 12 Monate komm ich pro
Monat auf 2 Tage. rechne ich nun diese 2 tage für 8 Monate bin
ich bei einem Anspruch von 16 Tagen. Mehr Urlaub steht mir
doch dann bis zu diesem Zeitpunkt garnicht zu, oder geht der
alte Arbeitgeben irgendwie in Vorleistung für den nächsten?

Nein! Aber der jährliche Erholungsurlaub soll eben nicht auf Monate aufgeteilt werden! Im BUrlG steht sogar, das der Urlaub nach Möglichkeit an einem Stück zu nehmen ist (mindestens aber 14 Tage am Stück).

Und wenn man die Wartezeit (6 Monate) erfüllt hat, und in der zweiten Kalenderhälfte geht, hat man nun mal Anspruch auf den GESAMTEN Jahresurlaub (zumindest auf den gesetzliche Teil).

Will damit sagen: Mir werden doch vom alten AG sicher nur die
16 Tage Urlaub zugestanden und nicht noch das was mir
zugestanden hätte wäre ich in der Firma geblieben, oder?

Nein! Aber das wissen auch sehr viele Arbeitgeber nicht! Mir fallen nicht wenige Betriebsräte ein, die ständig etwas falsches verbreiten…

AG 1 Jan - Aug 16 Tage, AG 2 Sep - Dez 8 Tage. So habe ich
meinen Uralaub der mir zusteht und alle sind zufrieden…

So ist es aber nicht!

Sorry, wenn die Frage dumm war, aber so habe ich es immer
verstanden.

Dumme Fragen gibt es nicht!

LG
Guido

Ist für mich ganz logisch (und auch korrekt).

Wenn es nicht so wäre könntest du dir ja durch 2-3 Jobwechsel pro Jahr eine hübsche Anzahl von Tagen ansammeln (auf Kosten der Arbeitgeber).

Persönliche Bemerkung: Komische Mentalität, auch „Anspruchsdenken“ genannt. (sorry - nur meine Meinung)

Grüße, o

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