Hi!
ich wunder mich eigentlich über die ganze Geschichte. Wenn ich
meinen Urlaubskuchen mit 24 Stücken habe (es gibt ja kniestige
Arbeitgeber im Saarland die geben nicht mehr…) und verteile
mir diesen Urlaubsanspruch auf meine 12 Monate komm ich pro
Monat auf 2 Tage. rechne ich nun diese 2 tage für 8 Monate bin
ich bei einem Anspruch von 16 Tagen. Mehr Urlaub steht mir
doch dann bis zu diesem Zeitpunkt garnicht zu, oder geht der
alte Arbeitgeben irgendwie in Vorleistung für den nächsten?
Nein! Aber der jährliche Erholungsurlaub soll eben nicht auf Monate aufgeteilt werden! Im BUrlG steht sogar, das der Urlaub nach Möglichkeit an einem Stück zu nehmen ist (mindestens aber 14 Tage am Stück).
Und wenn man die Wartezeit (6 Monate) erfüllt hat, und in der zweiten Kalenderhälfte geht, hat man nun mal Anspruch auf den GESAMTEN Jahresurlaub (zumindest auf den gesetzliche Teil).
Will damit sagen: Mir werden doch vom alten AG sicher nur die
16 Tage Urlaub zugestanden und nicht noch das was mir
zugestanden hätte wäre ich in der Firma geblieben, oder?
Nein! Aber das wissen auch sehr viele Arbeitgeber nicht! Mir fallen nicht wenige Betriebsräte ein, die ständig etwas falsches verbreiten…
AG 1 Jan - Aug 16 Tage, AG 2 Sep - Dez 8 Tage. So habe ich
meinen Uralaub der mir zusteht und alle sind zufrieden…
So ist es aber nicht!
Sorry, wenn die Frage dumm war, aber so habe ich es immer
verstanden.
Dumme Fragen gibt es nicht!
LG
Guido