Kündigungsfrist im Praktikum

Hallo Leute.
Ich mache seit 1.9 ein Praktikum würde dieses aber gerne Vorzeitig abbrechen. Das Praktikum geht normalerweise 1 Jahr und die Probezeit beträgt 6 Wochen, die sind aber jetzt schon vorbei. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nichts von einer Kündigungsfrist. Hat jemand eine Ahnung wann ich da Kündigen muss.

Was steht denn im Arbeitsvertrag?
Hi!

Ist der Vertrag denn befristet?

LG
Guido

Das Praktikum geht bis zum 31.8.04

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Hi!

Steht da irgendwie explizit drin: Das Arbeitsverhältnis endet am 31.08.04 (ist befristet bis zum 31.8.04 oder ähnlich)?

Dann würde nämlich Folgendes zutreffen:

_TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. _

Sollte kein Tarif zutreffen, in dem das geregelt ist und im Arbeitsvertrag nichts über eine ordentliche Kündigung stehen, dann hast Du wenig Chancen! Vielleicht könnstest Du ja das Verhältnis im beiderseitigen Einvernehmen zusammen mit dem Arbeitgeber auflösen?

LG
Guido

Beim Bewerbungsgespräch ist mir gesagt worden das ich nach der Probezeit kündigen kann aberdas ich die kündigungsfrist einhalten muss, die steht aber nicht im vertrag.

Da steht nur:

Dies vorausgeschickt gilt folgendes:
Die Praktikantin/Der Praktikant - bei Minderjährigen im Einvernehmen mit den gesetzlichen
Vertretern - erklärt sich bereit, in der Zeit vom 01.09.2003 bis 31.08,2004 bei der St. Elisabeth-
Krankenhaus gem. GmbH, ein Praktikum zu leisten.
Es wird von der Praktikantin/dem Praktikant erwartet, dass er seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt,
die jeweilige Hausordnung einhält, Anweisungen der Beauftragten befolgt und Stillschweigen über
Krankheiten und persönliche Verhältnisse der Betreuten - auch über die Zeit seiner Tätigkeit hinaus
• bewahrt
Die Arbeitszeit und der Jahresurlaub richten sich nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen
Caritasverbandes und dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Praktikantin/Der Praktikant erhält von der St. Elisabeth-Krankenhaus gem. GmbH ein
Taschengeld in Höhe von monatlich brutto € 250,00.
Die Praktikantin/Der Praktikant ist während des Praktikums kranken-, renten- und arbeits-
losenversichert. Die Versicherungsbeiträge werden von der St. Elisabeth-Krankenhaus
gem. GmbH getragen, ebenso die Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
Im Krankheitsfalle werden die Leistungen bis zur Dauer von 6 Wochen, jedoch nicht über das Ende
des Praktikums hinaus, weitergewährt.
Von der St Elisabeth-Krankenhaus gem. GmbH wird - sofern erforderlich - Schutzkleidung gestellt.
Das Praktikum endet nach Ablauf des 31.08.2004, ohne dass es einer besonderen Kündigung
bedarf.
Die ersten 6 Wochen gelten als Probezeit.
Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verfallen, wenn Sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit vom Praktikanten oder vom Dienstgeber schriftlich
geltend gemacht werden.
Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form mit beiderseitigem Einvernehmen
rechtsverbindlich.

Also
Hi!

Beim Bewerbungsgespräch ist mir gesagt worden das ich nach der
Probezeit kündigen kann aberdas ich die kündigungsfrist
einhalten muss, die steht aber nicht im vertrag.

Ist mittlerweile ja auch irrelevant, da die 6 Wochen vorbei sind!

Die Arbeitszeit und der Jahresurlaub richten sich nach den
Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen
Caritasverbandes und dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nur diese beiden Dinge?

Das Praktikum endet nach Ablauf des 31.08.2004, ohne dass es
einer besonderen Kündigung
bedarf.

Da steht es ja!

Die ersten 6 Wochen gelten als Probezeit.

Hättest Du Dich nicht ein paar Tage eher melden können?

Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form
mit beiderseitigem Einvernehmen
rechtsverbindlich.

Naja - dann trifft grundsätzlich das zu, was ich Dir schon vorhin geantwortet habe!

Da es sich mehr oder weniger um eine ehrenamtliche Tätigkeit (bei der Entlohnung sehe ich das so) handelt: Versuche, das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen aufzulösen!

Tut mir Leid, dass ich Dir nix besseres sagen kann!

LG
Guido