Lohnsteuerkarte

Hallo,
ich werde wahrschenilch bald einen Job als Aushilfe haben. Kann ich nebenbei noch einen Aushilfsjob haben?
Ich habe gehört, dass der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte so lange behält bis ich dort nicht mehr arbeite? stimmt das? denn in diesem fall würde ich wohl nur einen job haben können, oder?
Danke schon mal!
Lina

Servus,

du meinst sicherlich den Arbeitgeber, welcher deine LstKarte behält bis du „fertig“ bist, weil er ja deinen Verdienst und die Abgaben darauf einträgt.

Für deinen 2. Job, bekommst du auf Antrag beim Einwohnermeldeamt eine 2. Lst.karte.

Kleiner Tip am Rande: Frag deinen bisherigen AG am besten, ob du einen weiteren Job ausüben darfst, nicht dass du da irgendwie Stress bekommst.
Schönes WE!

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Hallo

ich werde wahrschenilch bald einen Job als Aushilfe haben.
Kann ich nebenbei noch einen Aushilfsjob haben?

Ich nehme an, Du meinst einen 400€-Job? Da kannst du soviele haben, wie du willst, aber über 400€ wird das ganze versicherungspflichtig. So könntest Du also beim 1. AG 300€ und beim zweiten AG 80€ verdienen und beides bliebe versicherungsfrei, weil zusammen unter 400€. Verdienst Du aber beim ersten 400€ und beim zweiten 80€, wären die 80€ aus dem zweiten Verdienst versicherungspflichtig.

Ich habe gehört, dass der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte so
lange behält bis ich dort nicht mehr arbeite? stimmt das?

Klar, er braucht sie ja.

denn
in diesem fall würde ich wohl nur einen job haben können,
oder?

Nein, der Empfehlung eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 zu beantragen mag ich auch nicht folgen. Man kann auch ohne Lohnsteuerkarte einen geringfügigen Job ausüben, wenn der AG das zulässt (und es gibt kaum einen Grund warum er das nicht machen sollte). Dann könnte es höchstens sein, daß der AG, bei dem du ohne LStKarte arbeitest 2% vom Verdienst auf dich abwälzt, bei 400€ also höchstens 8%, die du an Steuern zahlen mußt.

Gruß,
LeoLo