Hallo,
im moment gehöre ich noch zum arbeitenden Volk, schaue mir aber regelmäßig die Stellenanzeigen an. Da viele Anzeigen von privaten Arbeitsvermittlungen aufgegeben werden frage ich mich, wie es mit der Bezahlung dieser privaten Vermittlungen steht. Kann ich mich dort auch als z. Z. noch Berufstätige um eine Stelle bewerben, oder muss ich beim Arbeitsamt unabdinglich als arbeitssuchend gemeldet sein, bevor ich mich dort nach Stellen umsehen darf. Muss ich schon sofort etwas zahlen, oder bekommen diese Vermittlungen erst im „Erfolgsfall“ ein Honorar? Wie hoch ist dieses ungefähr?
Vielen Dank für euere Auskunft.
Gruß Isolde