Private Arbeitsvermittlung

Hallo,

im moment gehöre ich noch zum arbeitenden Volk, schaue mir aber regelmäßig die Stellenanzeigen an. Da viele Anzeigen von privaten Arbeitsvermittlungen aufgegeben werden frage ich mich, wie es mit der Bezahlung dieser privaten Vermittlungen steht. Kann ich mich dort auch als z. Z. noch Berufstätige um eine Stelle bewerben, oder muss ich beim Arbeitsamt unabdinglich als arbeitssuchend gemeldet sein, bevor ich mich dort nach Stellen umsehen darf. Muss ich schon sofort etwas zahlen, oder bekommen diese Vermittlungen erst im „Erfolgsfall“ ein Honorar? Wie hoch ist dieses ungefähr?

Vielen Dank für euere Auskunft.

Gruß Isolde

Hallo,
zur Privaten Arbeitsvermittlung kann ich Dir folgendes mitteilen:
Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur hat jeder, der mindestens sechs Wochen arbeitslos und Leistungsbezieher ist.
Der Gutschein hat einen „Wert“ von 2000 Euro.
Für Vermittlungen ohne Gutschein ist in der Regel etwa der gleiche Betrag üblich. Dies ist aber meist verhandelbar (Gehaltsabhängig). Ich empfehle, die ersten sechs Wochen selbst aktiv zu werden.
Infos: www.stellenplanet.de

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Hallo Isolde,

im moment gehöre ich noch zum arbeitenden Volk, schaue mir
aber regelmäßig die Stellenanzeigen an. Da viele Anzeigen von
privaten Arbeitsvermittlungen aufgegeben werden frage ich
mich, wie es mit der Bezahlung dieser privaten Vermittlungen
steht.

Also, wenn die Stellenanzeige von einer privaten Vermittlung aufgegeben wird, gehe ich mal davon aus, daß sich jeder darauf bewerben kann. Außerdem wird das Vermittlungshonorar in solchen Fällen auch meistens vom „Kunden“, sprich von dem Unternehmen, das die Vermittlung beauftragt hat, bezahlt.

Kann ich mich dort auch als z. Z. noch Berufstätige um
eine Stelle bewerben,

Natürlich, warum nicht? Es sei denn, es stünde in der Stellenanzeige „nur für Arbeitslose“… ;o)

oder muss ich beim Arbeitsamt
unabdinglich als arbeitssuchend gemeldet sein, bevor ich mich
dort nach Stellen umsehen darf. Muss ich schon sofort etwas
zahlen, oder bekommen diese Vermittlungen erst im
„Erfolgsfall“ ein Honorar?

Wenn Du eine private Arbeitsvermittlung beauftragst, Dir eine Stelle zu suchen, mußt Du natürlich auch dafür bezahlen. Wenn ein Unternehmen die Arbeitsvermittlung beauftragt, einen passenden Mitarbeiter zu finden, zahlt natürlich auch das Unternehmen dafür.

Gruß
„Raven“