Reihenfolge der "Gläubiger"

Hallo,

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen in der richtigen Kategorie und es gehört nicht in die Kategorie Recht /Steuerrecht.

Ein (Klein)-Unternehmer hatte eine Steuerprüfung und muss nun heftig Steuern nachzahlen. Allerdings hat er von Anbeginn auch ein ordentliches Steuerbüro. Kann so etwas sein? Haben die da dann was falsch gemacht oder sind gar vielleicht dafür haftbar? Das Hauptproblem ist aber nun folgendes. Das Finanzamt verlangt eine schnellstmögliche Rückzahlung mit dem Druckmittel der Kontosperrung, so dass er keine laufende Kosten mehr bedienen kann, sobald dem Finanzbeamten mal wieder Lust ist, das Konto dicht zu machen. Daher ist er also (in meinen Augen zu sehr) bemüht, es denen recht zu machen und bezahlt eher die Forderungen des Finanzamt als und jetzt kommt, Lohnzahlungen seiner paar Angestellten und Rechnungen seiner Subunternehmer (was auch Lohnzahlungen sind). Nun ist die Frage, darf so etwas sein? Angeblich sagt das Finanzamt, sie hätten Vorrang und alles andere sei egal. Letztenendes werden sie ihn damit in die Insolvenz treiben und damit nicht nur seine, sondern auch die, die noch Zahlungen von ihm erwarten. Ich finde nirgends im Netz den Hinweis, wer vorrang hat, aber würde doch mal annehmen, dass Lohnzahlungen vor Krankenkasse und so und dann irgendwann hinten sich das Finanzamt anstellen sollte? Würden sie dies machen, könnte der Betrieb am laufen bleiben und alle würden ihr Geld bekommen. Daher die Frage, darf ein Finanzbeamter so etwas machen und was können die Angestellten/Subunternehmer in diesem Fall unternehmen (wenn überhaupt)? Was gäbe es sonst vielleicht noch für Möglichkeiten, dass man die Liquidität des Unternehmers erhalten könnte? Ich kenne mich nicht damit aus, aber wäre z.B. eine Neugründung (im Ausland) mit neuen Geschäftskonto eine Möglichkeit oder würde, wenn es hier eine ist,das Finanzamt da auch gleich wieder drauf zu greifen und dicht machen? Wie gesagt, es geht nur darum, die Steuernachzahlungen einfach humaner zu splitten, nicht darum diese zu vermeiden. 
Vielen Dank für eure Ideen
Frank F.

Steuerverbindlichkeiten nach Bp
Servus,

ohne Kenntnis darüber, woher die Steuerverbindlichkeiten kommen (welche Steuerart? Welche Feststellung bei der Prüfung?), lässt sich hier nichts weiter sagen.

Wenn hier aber vom StB nicht einmal versucht wurde, eine Stundung im Sinn einer Ratenzahlung zu erreichen und die ganze Leier der Vollstreckung bis zur Kontopfändung sehenden Auges abgewartet wurde, ist irgendwas an der Geschichte nicht in Ordnung.

Was genau nicht in Ordnung ist, ließe sich sagen, wenn ein bissle mehr zum Sachverhalt (s.o.) bekannt wäre.

Interessant wäre übrigens auch die Frage, ob es sich bei dem „Steuerbüro“ tatsächlich um einen StB handelt.

Schöne Grüße

MM