Schadensersatzrechte aus einem acht Tage alten Vertrag

Ein geschlossener Vertrag zwischen einem Telefonauftragcenter und einem Dienstleister konnte vom Dienstleister nicht ausgeführt werden, da der Auftraggeber die im Vertrag zugesagte Software nicht ordentlich installieren konnte. Es entstand ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber, den er nun dem Dienstleister weiter berechnen will. Ist der Dienstleister, der seine Arbeit wegen fehlender Arbeitsmittel nicht aufnehmen konnte, nun in der Pflicht? 
Kann der Dienstleister nun aus diesem Grund, den erst vor 8 Tagen abgeschlossenen Vertrag, der eigentlich keine Probezeit vorsieht und immer auf vier Wochen zum Monatsende hin zu kündigen ist,  mit sofortiger Wirkung kündigen?
Es konnten  keine Arbeitsstunden vom Dienstleister geleistet werden, da jdie Software nicht richtig installiert werden konnte.

In welchem Verhältnis steht der Auftraggeber zum Telefonauftragcenter bzw. zum Dienstleister ?

Aus diesem Dreier-Verhältnis werde ich nicht schlau.