Hallo zusammen,
ich bin nicht ganz sicher ob ich hier oder bei den Versicherungen richtig bin…
Jemand wurde arbeitslos und die Krankenversicherung, die nun kein Geld mehr vom Arbeitgeber bekommt, meldet sich und fragt nach dem Status des Mitglieds.
Derjenige hat aber erst 6 Monate gearbeitet, somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - vermutlich muß die Sozialhilfe beantragt werden?
Jedenfalls fragt die Krankenkasse nun in einem Formular, auf dem man angeben kann daß man arbeitslos wurde nach einer „Stammnummer“. Ist damit die „Kundennummer“ des Arbeitsamtes gemeint, oder die „BKZ“ (was immer das ist), oder die „Eingabenumnmer“ auf der Kundenkarte des Arbeitsamtes?
Vielen Dank für eine Info,
MecFleih