Steuern beim internationalem Arbeiten

Internationales Arbeiten
Auf was muss ich alles achten?
(Welche Art von Steuern, Einkommenssteuerpflichtig oder nicht, wegen Auslandswohnsitz? Tipps?)

Bitte einfach alle Tipps und Vorgehensweisen schreiben…

(Es ist eine kleine Herausforderung bei den unterschiedlichen Verhältnissen durchzusteigen)

Ich werde demnächst aus einer franz. NGO und NPO mit Sitz in Frankreich ein Einkommen bekommen. Ich lebe aber in Deutschland. Ich muss nur selten auf Dienstreise (3-4mal für 5 Tage), kann die meiste Arbeit von zu Hause aus tätigen.
Zuerst beläuft es sich auf 400€ Basis, welches sich bei größer werdendem Erfolg erhöhen soll.

Es ist noch kein Vertrag unterschrieben. Es soll sich auf ein Praktikantenvertrag erst einmal einpendeln bei dem ich nicht Fulltime arbeite, sondern nach Bedarf.
Mir wäre es lieber ein Vertrag zu haben, da ich mich mehr an diese NGO binden möchte.

Zu dem bin ich Freiberuflich tätig. Und arbeite wie es gerade passt bei einer tollen Firma hier in Deutschland.

Nun steht ein zusätzliches Angebot ins Haus, wobei der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, weil auch die Form noch unklar ist.

Bisher habe ich dort mein Praktikum gemacht.
Es handelt sich um eine Firma außerhalb der EU (Mauritius) von der ich von Deutschland aus arbeiten kann. Dort war ich bisher 2-3 mal für insgesamt 4 Monate im Jahr und arbeitete dort auch vor Ort. Dort habe ich auch eine Art Wohnsitz (D.h. wenn ich weg bin, wird das Zimmer anderweitig genutzt).

Nach Mauritianischem Recht kann ich kein Arbeitsvertrag bekommen, solange ich nicht die entsprechende Bezahlung erhalte, die das Gesetz für Arbeitsverhältnisse mit Ausländer vorschreibt. Der Sitz der Firma ist in Mauritius.

  • Kann hier ein Arbeitsvertrag zustande kommen, dessen Rechtstand in Deutschland ist?
  • Oder welche Lösung gibt es?
  • Wenn ich auf (Freiberuflicher) Rechnung bei dieser Firma in Mauritius tätig wäre, muss ich dann Streuern bezahlen- auch wenn ich vor Ort tätig bin?

Zu guter letzt möchte ich meinen Master Studium ab Oktober anfangen. Die Arbeiten kann ich neben dem Studium verrichten und in den Semesterferien würde ich dann die Mauritiusdienstreisen unternehmen.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

sorry, der Fall ist so komplex und dei Frage so breit, dass ich nicht recht helfen kann.
Ich empfehle aber, die Frage, was du eigentlich willst und der Verwirklichung dessen, in den Mittelpunkt zu rücken. Da sind ja noch viele Punkte offen.

Die steuerliche Abwicklung lässt sich dann immer noch im Nachhinein lösen.

Viel Erfolg bei der Findung!
Roger

Hallo,

zunächst solltest du wissen mit welchen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, aus denen du ein sog. Welteinkommen beziehst.

Ist ein DBA vorhanden gilt immer die 183 Tage Regel. D. h. ist dein gewöhnlicher Aufenthalt mehr als 183 Tage im Geschäftsjahr im Ausland so müssen die steuern in diesem Land entrichtet werden und in Deutschland kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. (Vorab oder Rückzahlung spielt hier keine Rolle)

Besteht kein DBA mit Deutschland muss, laut gesetztes Text, dein gesamtes Welteinkommen in dem jeweiligen Land der Versteuerung angegeben werden und versteuert werden. (Würde ich nicht machen, oder nur einen Teil. Deutschland hat bei solchen Ländern meist keinen Zugang zu Steuerdaten, d. h. einfach irgendwas angeben was weit unter dem ist was man wirklich verdient. Wenn man nicht gerade horrende Summen einnimmt wird es die nette Dame auf dem Finanzamt auch nicht interessieren.)

Kleiner Tipp.

Mache dir einfach mal eine Excel-Tabelle und Schreibe darin Folgendes nieder.
Arbeitsstelle, DBA ja/nein, Einkommen, Aufenthaltsdauer, Steuersatz, Freibeträge, Werbungskosten, etc.
Dann hat man alles im Überblick und kann entscheiden ob man nicht doch ein paar mehr tage in einem Land verweilt um den besseren Steuersatz zu bekommen.

Generell Fall eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen ist schlage ich einen Steuerberater vor. Der spart immer Geld.

Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG

Also, eine NGO kenne ich, aber was ist eine NPO?

Steuerlich betrachtet ist die Situation recht eindeutig:

  1. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ODER Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 180 Tage pro Jahr) in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland unbeschrkänkt einkommensteuerpflichtig.

  2. Mit vielen (auch Nicht EU-) Ländern gibt es ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird geregelt, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Entweder sind ausländische Arbeitseinkommen in Deutschland auch steuerpflichtig und die im Ausland einbehaltene Lohnsteuer wird voll angerechnet oder das ausländische Arbeiteinkommen unterliegt in Deutschland der Progression und die Lohnsteuer wird teilweise angerechnet.

  3. Bei selbständiger Tätigkeit ist für die Einkommensteuer der „Ort des Unternehmens“, also bei Freiberuflern i.d.R. das Home-Office maßgeblich. Nur für die Umsatzsteuer ist der Ort der Leistung entscheidend.

Zusammenfassend kann man sagen, solange Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich hier überwiegend aufhalten, sind Einkünfte als Arbeitnhemer auch steuerpflichtig. Einschränkungen gibt es nur durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.
Einkünfte als Freiberufler sind dann auch in Deutschland zu versteuern, unabhängig davon, wo Sie erbracht werden.

Zum Thema Arbeitsrecht auf Mauritius kann ich nichts sagen. Nicht mein Gebiet.

Hallo,
Deine Vorhaben sind sehr komplex.
Zu 1+2) meines Erachtens führt die freiberufliche Tätigkeit, wenn die Freigrenze überschritten wird unweigerlich zur Steuerpflicht. Dann ist diesem Einkommen auch das aus dem 400 Euro-Job hinzuzuaddieren. Eine pauschale Besteuerung wäre m.E. Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung.

Zu 3+4)Dazu könnte vielleicht das entsprechende Konsulat oder die Botschaft Auskunft geben.

Wegen sicherer und belastbarer Auskünfte halte ich die Konsultation eines Steuerberaters oder-fachanwalts für angebracht.

Bitte mit Deinem zuständigen Finanzamt klären oder über die Botschaft. Die geschilderten Vorgänge sind für
den"Normalbürger" doch zu kompliziert. Im übrigen ist zu beachten, daß es sogar Steuerstraftatbestände gibt -
also Vorsicht, ausgiebig erkundigen.

Hallo,
steuerliche Fragen kann man grundsätzlich nur beantworten, wenn ein präziser Sachverhalt zugrunde liegt. Ihre Fragen sind ziemlich vage und m.E. auch nicht für ein solches Forum geeignet.
Ich kann daher nur Antworten sehr allgemeiner Art geben.

Zu 1)
Was ist eine NGO oder NPO? Und welche Tätigkeit wird ausgeübt?
Das ist nicht unerheblich für eine steuerliche Würdigung.
Grundsätzlich kann man aber sagen: der Wohnsitzstaat (also Deutschland) hat Vorrang beim Besteuerungsrecht.
Alles weitere ist im Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich geregelt.

zu 2)
Was heisst „freiberuflich“. Sorry aber auch hier ist ohne genaue Bezeichnung der Tätigkeit und evtl. sogar noch der Berufsausbildung keine Aussage möglich.

zu 3)
Wenn noch nicht einmal die Form und Art der Arbeit klar ist, wie soll man dann dazu aus steuerlicher Sicht Stellung nehmen??
Es gelten die gleichen Grundsätze wie oben bei Punkt 1). Wohnsitz in D = Besteuerung in D unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Mauritius.

Wenn eine Firma ihren Firmensitz in Mauritius hat, kann m.E. nur ein Arbeitsvertrag nach mauritianischem Recht zustande kommen. Gerichtsstand ist mit Sicherheit in Mauritius.

Zu 4)
Hier konnte ich keine Fragestellung erkennen.

M.E. sollten Sie einen Steuerberater fragen.

Sorry.
Barbara