Findest Du diese pauschale These nicht gewagt?
Hi!
Anrecht auf die tarifliche Bezahlung hast Du nur als
Gewerkschaftsmitglied.
Das ist in mehrerer Hinsicht unter Umständen Blödsinn!
- Im Arbeitsvertrag ist die tarifliche Vergütung geregelt. Dann interessiert es niemanden, ob der AN in einer Gewerkschaft ist oder der AG in einem AG-Verbad…
- Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Auch dann ist es uninteressant (und Metalltarive sind im Katalog enthalten!)
- Der AG kann seine Mitarbeiter mit denselben Tätigkeiten nicht wesentlich unterschiedlich bezahlen - zumindest könnte er dann ein Problem bekommen, wenn er unter die tarifüblichen Vergütungen geht!
Die Arbeitgeber gewähren es meist aber
trotzdem, damit die Arbeitnehmer die Notwendigkeit von
Gerwerkschaften nicht so unmittelbar erkennen.
Gäbe es keine Gewerkschaften, hätte ich im letzten Jahr einen Job annehmen können, bei dem ich freiwillig 200 € (netto - ich hätte halt kein Auto mehr gebraucht) unter Tarif erhalten hätte. Da ich auf Grund meiner Ausbildung aber das höhere Entgelt hätte bekommen müssen, war ich zu teuer und blieb arbeitslos - denk da mal drüber nach
Liebe Grüße
Guido