Urlaub auszahlen lassen?

Hallo Leute,
folgendes „Problem“, ich habe zum 1.11. meinen Arbeitsplatz gewechselt. Ausgerechnet vor 2 Wochen (16.10.) hatte ich einen Autounfall (nicht schuld) und seitdem sitze ich zu Hause mit einem Schleudertrauma.
Meine Frage, ich bin jetzt krankgeschrieben bis 31.10., habe also keine „Zeit“ mehr meinen Resturlaub in der alten Firma zu nehmen (nur 3 Tage). Bekomme ich den ausbezahlt oder was passiert mit dem? Eigentlich steht er mir ja zu, oder?

Liebe Grüße
Biene

Me too
Holla

Sorry, wenn ich mich einfach frech anhaenge…
Hab das gleiche Problem, nur geht es bei mir um ein paar mehr Tage, und keinen Stellenwechsel. Ich kriege (teilweise) den Urlaub einfach nicht weg.

Darf man sich den Urlaub eigentlich auszahlen lassen (Arbeitsschutz/Erholungszeiten und so), zumindest einen Teil?
Und gibt es irgendwo einen ueblichen Wert, wie sowas verguetet werden sollte?

DAnke und Gruss, Lutz

Hallo Sabine,

wenn Du Deinen Urlaub bis zum Ende Kündigungsfrist nicht nehmen kannst (z.B. Krankheit), dann muss er abgegolten (bezahlt) werden.

Mit Grüßen
Michael

Hallo,

laut Bundesurlaubsgesetz kann der Urlaub in einer ungekündigten Stellung nicht bezahlt werden. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber im Kalenderjahr gewährt werden. Auch Terminengpässe oder ständige Unterbesetzung in einer Abteilung sind kein Ablehnungsgrund. Der Urlaub kann in Ausnahmefällen bis zum April des Folgejahres genommen werden.
Dies ist die gesetzliche Regelung! Wenn Du Deinen Arbeitgeber dazu bekommst den Urlaub auszuzahlen, wo kein Kläger da kein Richter.

Grüße
Michael

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Holla

laut Bundesurlaubsgesetz kann der Urlaub in einer
ungekündigten Stellung nicht bezahlt werden. Der Urlaub muss
vom Arbeitgeber im Kalenderjahr gewährt werden. Auch

Hm, hab ich befuerchtet…
Aber Moment, koennte ich nicht wenigstens einen Teil auszahlen lassen? Die Tage, die mehr als der gesetzliche Urlaubsanspruch sind? Bin AT, Firma sowieso nicht tarifgebunden, falls das wichtig ist.

Dies ist die gesetzliche Regelung! Wenn Du Deinen Arbeitgeber
dazu bekommst den Urlaub auszuzahlen, wo kein Kläger da kein
Richter.

Hm, ich wuerde ja das Risiko eingehen, aber als AG eher nicht, nacher macht der AN, mit dem ich mich jetzt so gut verstehe, in eine paar Monaten Aerger und schwaerzt mich an :smile:

Schon mal Danke fuer die Antwort.

Gruss, Lutz

Hallo,

Hm, hab ich befuerchtet…
Aber Moment, koennte ich nicht wenigstens einen Teil auszahlen
lassen? Die Tage, die mehr als der gesetzliche Urlaubsanspruch
sind? Bin AT, Firma sowieso nicht tarifgebunden, falls das
wichtig ist.

Was über den gesetzlichen Urlaub hinausgeht kannst Du natürlich auszahlen lassen, da es Dir ja auch kein Tarifvertrag verbietet.
Allerdings Arbeitsvertrag einsehen, ob dieser sowas einschränkt, oder gar von verfallenen Urlaub spricht. Diese Klausel wäre dann gültig!
Bezahlt wird der Tagesdurchschnitt als Urlaubsentgelt plus evtl. Urlaubsgeld laut Arbeitsvertrag

Grüße
Michael

Hallo.

Vorausgesetzt, man wird innerhalb des Kalenderjahres, spätestens aber bis Ende des Übertragungszeitraums, wieder gesund. Ansonsten verfällt der Urlaub. Bei einem Schleudertraum scheint diese Gefahr hier wohl kaum zu bestehen, aber der Vollständigkeit halber…

Gruß,
LeoLo

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Hallo Leolo, hallo Michael!
In meinem speziellen Fall ist es so, daß ich bis 31.10. beschäftigt bin und auch bis 31.10. krank geschrieben bin, gekündigt habe ich am 30.09.
Könnt ihr mir nochmal sagen, wie es sich in diesem Fall verhält??
Danke und liebe Grüße
Biene

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Hallo Leolo, hallo Michael!
In meinem speziellen Fall ist es so, daß ich bis 31.10.
beschäftigt bin und auch bis 31.10. krank geschrieben bin,
gekündigt habe ich am 30.09.
Könnt ihr mir nochmal sagen, wie es sich in diesem Fall
verhält??
Danke und liebe Grüße
Biene

Hallo Sabine,

Sobald Du gesund bist - also Deinen Urlaub bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses hättest nehmen können - besteht Anspruch auf Abgeltung. Dein AG muß den Resturlaub also auszahlen (Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) §7, Absatz 4).

Gruß,
LeoLo