Guten Tag,
Ebenfalls einen guten Tag,
bewirkt ein Wechsel der Arbeitszeit von 20 Stunden (5
Tage/Woche) auf 40 Stunden eine Halbierung des Resturlaubes.
D.h. Resturlaub bei 20 Stunden 10 Tage, ab Zeitpunkt 40
Stunden nur noch 5 Tage im neuen Jahr? Da 5 halbe Tage (40
Stunden) = 10 Tage (20 Stunden).
Du hast recht, sofern sich der Stundenwechsel zum 31.12. abspielt.
Bei Std.wechsel unterjährig würde ich folgendermaßen rechnen:
Angenommen, der Wechsel der Arbeitsstunden erfolgt zum 30.09./01.10. diesen Jahres, der Arbeitnehmer war das ganze Jahr in der Firma beschäftigt und hat einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen.
Der Urlaubsanspruch bis 30.09. entspricht dann 18 Tagen à 4 Stunden (24 UT / 12 x 9), der Urlaubsanspruch vom 01.10.-31.12. entspricht dann 6 Tagen (24 UT / 12 x 3).
Nun wird geprüft, wieviel Urlaub der Arbeitnehmer denn bis 30.09. nehmen konnte bzw. noch nehmen wird. Sind dies weniger als die genannten 18 Urlaubstage (z.B. nur 15 UT), sollte man für den Rest entweder die Urlaubsstunden auszahlen (Rest = 3 UT x 4 Std. x Std.satz) und gut ists.
Oder man trägt den Rest als Url.Anspruch vor, allerdings nur mit 4 Stunden pro Urlaubstag. Um die Urlaubstage dem 8-Std.-Tag anzupassen, wird die 3 auf 1,5 halbiert und zu dem künftigen Anspruch bis 31.12. dazugerechnet.
Der Resturlaubsanspruch bis 31.12. wäre somit 1,5 + 6,0 = 7,5 UT à 8 Std.
Wo kann ich das im Gesetz genau nachlesen?
Wo man das genau nachlesen kann, weiß ich leider nicht.
Hoffe, ich konnte Dir dennoch helfen!
Gruß
taxzero