!Wann Papiere/Geld bei Ende des Arbeitsvertrages

Heute ist mein letzter Arbeitstag gewesen (Eingliederungsmaßnahme für Sozialhilfeempfänger mit Arbeitsvertrag für ein Jahr). Ich habe mich arbeitslos gemeldet. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötige ich die Lohnsteuerkarte und die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung. Von Seiten des Arbeitgebers wurde aber erst am 3. April eine „Zusammenkunft“ angesetzt, bei der die Papiere ausgegeben werden sollen. IST DAS RECHTENS? Stehen mir die Papiere nicht sofort zu? Von was soll ich denn leben ohne Arbeitslosengeld? Und wie stehts mit dem Lohn für die sechs Arbeitstage aus diesem Monat? Der Maßnahmeträger teilte mit, das Dieser erst Ende des Monats gezahlt wird, wie sonst die Lohnzahlungen. Ist das normal, oder kann ich auf sofortige Ausbezahlung des fälligen Lohnes bestehen?

Danke, Elke.

Hallo Elke (Anrede ist nie falsch…:o))

Heute ist mein letzter Arbeitstag gewesen
(Eingliederungsmaßnahme für Sozialhilfeempfänger mit
Arbeitsvertrag für ein Jahr). Ich habe mich arbeitslos
gemeldet. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötige ich die
Lohnsteuerkarte und die vom Arbeitgeber ausgefüllte
Arbeitsbescheinigung. Von Seiten des Arbeitgebers wurde aber
erst am 3. April eine „Zusammenkunft“ angesetzt, bei der die
Papiere ausgegeben werden sollen. IST DAS RECHTENS?

– Kommt drauf an. Ist denn heute auch das AV beendet oder hast Du noch Urlaub o.ä.? Wichtig ist vor allen Dingen die Arbeitsbescheinigung. Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch sieht vor, daß Dir die Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgehändigt werden muß. Der 03. April erscheint mir auch unter Berücksichtigung buchungstechnischer Komplikationen reichlich spät. Vielleicht schaltest Du mal das AA ein und machst den AG darauf aufmerksam, daß, wenn Dir nachweislich ein Schaden entsteht, Du diesen bei ihm geltend machen wirst.

Und wie stehts mit dem Lohn für die sechs
Arbeitstage aus diesem Monat? Der Maßnahmeträger teilte mit,
das Dieser erst Ende des Monats gezahlt wird, wie sonst die
Lohnzahlungen. Ist das normal, oder kann ich auf sofortige
Ausbezahlung des fälligen Lohnes bestehen?

– Rein rechtlich kannst Du auch hier auf sofortige Auszahlung bestehen. Aber die Frage ist, ob Du sonst für diese Summe eine Klage anstreben willst.

Gruß,
LeoLo

Hallo und vielen Dank!
Habe das AA eingeschaltet, da ich keinerlei Urlaub mehr habe und das Beschäftigunhsverhälnis auch am Tag der Arbeitslosmeldung endete. Mittlerweile hat das AA die Arbeitsbescheinigung und Kopien der Lohnsteuerkarten unter Regressandrohungen von meinem ehemaligen AG erhalten.
Grüße, Elke.

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